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Personalrat - Sachthema Klassenfahrten
Klassenfahrt Antwort des Kultusministeriums auf eine Anfrage zum Thema Klassenfahrt und "Flexi-Erlass".... AUSZUG: Nr. 4.4. des Erlasses am 11. Mai 1998 (SVBl. Seite 120) enthält folgende Regelung: "Nimmt eine Lehrkraft an einem Schullandheimaufenthalt, einer mehrtägigen Schulwanderung oder Studienfahrt teil, so gelten neben dem stundenplanmäßigem Unterricht je Tag eine Unterrichtsstunde zusätzlich als erteilt, höchstens jedoch 4 Unterrichtsstunden wöchentlich über die jeweilige Unterrichtsverpflichtung (§ 4 Abs. 1 ArbZVO-Lehr) hinaus." Mit Erlass vom 10. Juli 1984 (SVBl. Seite 176) wurde der Erlass vom 11. Mai 1984 ausgesetzt. In Absatz 4 des Aussetzungserlasses ist darauf hingewiesen worden, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter, wie schon zuvor, dafür verantwortlich sind, dass jede Lehrkraft die Unterrichtsverpflichtung erfüllt. Bei der Entscheidung, welche nicht erteilten Unterrichtsstunden als erteilt gelten, können sie nach diesem Erlass nach Nr. 4 der Verwaltungsvorschrift vom 11. Mai 1984 ( und somit auch nach Nr. 4.4) verfahren. Danach liegt es bereits seit 1984 im Ermessen der Schulleiterinnen und Schulleiter, ob und inwieweit Nr. 4.4. des Erlasses vom 11, Mai 1984 angewandt wird. Die genannten Erlasse sind zwar am 01. Januar 2006 durch die Verfallsautomatik des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems außer Kraft getreten. Gleichwohl bestehen derzeit - mangels neuer Regelungen - keine Bedenken, wenn nach wie vor entsprechend dem Erlass vom 10. Juni 1984 verfahren wird." |
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