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27.01.2012
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Novelle
Niedersächsisches Schulgesetz – Sachstand Er sollte den Schulfrieden in Niedersachsen herbeiführen - doch stattdessen trägt er zur weiteren Eskalation bei: Der Bildungsgipfel, zu dem der niedersächsische Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) die Oppositionsparteien und die Lehrergewerkschaft GEW eingeladen hatte, blieb eine einsame Veranstaltung.
Die GEW sagt ihre Teilnahme am 3. Bildungsgespräch ab, das Kultusminister Bernd Althusmann kurzfristig zu den Themen „Umsetzung des Hartz-IV-Bildungspakets“ und „Übergangssysteme in die Berufsbildung“ anberaumt hat. Wie der Landesvorsitzende Eberhard Brandt dem Kultusminister in einem Brief mitteilte, seien die Voraussetzungen für konsensuale Gespräche gegenwärtig nicht gegeben. So könne keine Rede davon sein, dass „wieder ein aktiver und konstruktiver Dialog“ geführt werde, wie es in der Einladung des Ministers heißt. „Wir hatten ja keinen konstruktiven Dialog zur künftigen Schulstruktur. Vielmehr waren die letzten beiden Bildungsgespräche gescheitert, weil die Regierungskoalition eine greifbare einvernehmliche Lösung verweigert hat. Übrigens nicht nur uns, sondern auch dem Kultusminister selbst“, so Brandt. 17. November 2010 Novelle des NSchG Der Niedersächsische Landtag hat am 12.11.2010 die Novelle zum NSchG beschlossen Die wesentlichen Änderungen in Stichpunkten Schulgesetznovelle
11.
August 2009
Das am 16. Juni im Landtag verabschiedete Schulgesetz bezeichnet der Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen als „Mogelpackung“. Die GEW fordert, dass die Verpflichtung auf die Einführung des Turbo-Abiturs an Gesamtschulen wieder aus dem Gesetz gestrichen wird.
Eine Änderung des sogenannten Deregulierungserlasses, der die Spielräume der Eigenverantwortlichen Schule regelt, befindet sich zurzeit im Anhörungsverfahren. So soll zukünftig der Beschluss des Schulvorstandes den gemeinsamen Unterricht der Haupt- und Realschule in den Schuljahrgängen 5 bis 7 für alle Fächer bis auf Deutsch, Mathematik und 1. Fremdsprache ermöglichen. 01. März 2008 Schulbudget für „Eigenverantwortliche Schulen“ Erster Schritt in Richtung Billigmarkt für Lehrerstunden? „Ab 1. Januar 2008 werden alle niedersächsischen Schulen über ein eigenes Basisbudget aus Landesmitteln verfügen können. Die Verwendung des Geldes wird vom Schulvorstand … entschieden“, hat Kultusminister Busemann im Dezember mitgeteilt. Für ihn ein großer Schritt bei der Umsetzung des Konzepts der „Eigenverantwortlichen Schule“. Die GEW kritisiert die Art und Weise der Einführung und die mit dem Budget verbundene Tendenz zu Billigstunden. mehr
01.
März 2008 Die niedersächsischen Schulen sind gemäß § 32 Abs. 3 NSchG verpflichtet, jährlich den Erfolg ihrer schulischen Entwicklung zu überprüfen. Für die Übergangszeit ist vorgeschrieben, dass eine erste Überprüfung bis zum 31.07.2009 zu erfolgen hat und die zweite Bewertung der Arbeit bis zum 31.07.2011 vorgenommen worden sein muss. Nicht vorgeschrieben sind im Schulgesetz bisher die Instrumente, die die Schulen für diese Selbstevaluation nutzen können, obwohl das MK immer stärker darauf hinarbeitet, dass für die Schulen eigentlich nur ein Angebot in Frage kommen kann: SEIS - SelbstEvaluation In Schule.
Offiziell wird er unter Verschluss gehalten, der erste Zwischenbericht der Schulinspektion. Ursprünglich war die Veröffentlichung für das Jahresende 2007 angekündigt worden. Inoffiziell haben wohl aber doch einige Teilergebnisse den Weg aus dem MK in die Medien und zu Oppositionspolitikern gefunden, sodass in Presse und Landtag intensiv das vermeintlich schlechte Abschneiden der Gymnasien debattiert wurde. Die Herausgabe des Berichtes wird vonseiten des Kultusministers aber weiterhin verweigert: „Das ist ein Bericht in der Entwicklung, der ist nicht geeignet für eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit.“
01.
März 2008 Das Niedersächsische Schulgesetz eröffnet in § 25 die Möglichkeit, dass kleine Schulen mit anderen Schulen eine „ständige pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit vereinbaren“ und sich zu einem sog. „Schulverbund“ zusammenschließen. In einem solchen Schulverbund sollen laut NSchG Planung und Durchführung des Unterrichts, insbesondere Lernziele, Lerninhalte und Beurteilungsgrundsätze, aufeinander abgestimmt und die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen gefördert oder ein differenziertes Unterrichtsangebot ermöglicht werden. Ein MK-Erlass vom Juli 2007 (SVBl. 9/2007) sieht nun eine Erweiterung dieser schulgesetzlichen Bestimmung vor.
Die Schulvorstände sind gewählt und beginnen mit ihrer Arbeit. In vielen Vorständen ging es in den ersten Sitzungen darum, dem neuen Gremium eine Geschäftsordnung zu geben, nach der bei Sitzungen verfahren werden soll. Das schafft Verfahrensklarheit bei möglichen späteren Konfliktfällen. Auseinandersetzungen gab und gibt es darum, ob der Schulvorstand schulöffentlich tagt oder nicht.
Zu einer landesweiten Tagung der Personalräte an Gymnasien und Gesamtschulen hatte die GEW Niedersachsen nach Hannover eingeladen. In einer gemeinsamen Erklärung bezogen die Personalräte Stellung zu der von der Landesregierung beabsichtigten Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse auf die Schulen. Insgesamt nahmen rund 160 Kolleginnen und Kollegen an der Tagung teil, darunter mehr als 40 Nichtmitglieder.
Erlassentwurf: Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortlichen Schulen Eine Zusammenstellung der Teilbereiche, die zukünftig von den Schulen in eigener Verantwortung geregelt werden sollen, findet sich in den folgenden Zusammenstellungen: "Die Arbeit in der Grundschule" ist hier als PDF-Datei verfügbar "Die Arbeit an der Hauptschule" ist hier als PDF-Datei verfügbar "Die Arbeit an der Realschule " ist hier als PDF-Datei verfügbar Weitere Erlasse sind hier als PDF-Datei verfügbar 17. Januar 2007 Über 1.000 Delegierte bei der a.o. LDK (16. Mai 2006) in der Stadthalle Braunschweig Rote Karten für die Schulgesetznovelle 1.000 rote Karten zeigten die Delegierten der GEW der Schulpolitik der Landesregierung. „Wir üben nicht Kritik an Einzelheiten. Das gesamte Projekt ‚Eigenverantwortliche Schule’ führt in die falsche Richtung“, so formulierte der GEW-Vorsitzende Eberhard Brandt. Kultusminister Busemann werde Lügen gestraft, weil er behauptet hatte, das in den Landtag eingebrachte Gesetz sei in der Anhörung weitgehend akzeptiert worden. In mehreren Resolutionen wurde die Position der GEW bekräftigt.
Kultusminister Busemann hat heute Erlasse in die Anhörung gegeben, die Schulen mehr pädagogischen Gestaltungsraum geben sollen. Die GEW hatte in der Vergangenheit kritisiert, dass Busemann zwar alle möglichen Aufgaben auf die Schulen überträgt und Kontrollen einführt, dass aber von mehr Freiheiten nichts zu spüren ist. „Man kann den Eindruck bekommen, Busemann sei auf unsere Kritik eingegangen“, kommentierte der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt, „tatsächlich besteht aber die Gefahr, dass Bestimmungen aufgehoben werden, die für Schülerinnen und Schüler und Pädagoginnen und Pädagogen Schutz bieten und die Qualität von Schulen definieren.“
Kultusminister Busemann hat heute Erlasse in die Anhörung gegeben, die
Schulen mehr pädagogischen Gestaltungsraum geben sollen. Die GEW hatte
in der Vergangenheit kritisiert, dass Busemann zwar alle möglichen Aufgaben
auf die Schulen überträgt und Kontrollen einführt, dass aber
von mehr Freiheiten nichts zu spüren ist. „Man kann den Eindruck
bekommen, Busemann sei auf unsere Kritik eingegangen“, kommentierte
der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt, „tatsächlich besteht
aber die Gefahr, dass Bestimmungen aufgehoben werden, die für Schülerinnen
und Schüler und Pädagoginnen und Pädagogen Schutz bieten und
die Qualität von Schulen definieren.“ 27. Dezember 2006 GEW-Landeschulrätekonferenz tagte in Jeddingen Die rechtlichen Regelungen der Länder zur erweiterten Selbständigkeit der Schulen Professor Dr. Hermann Avenarius, Fachmann für Bildungsrecht und international vergleichende Verwaltungsforschung, durchleuchtete vor der Landesschulrätekonferenz der GEW Niedersachsen die entsprechenden Passagen im novellierten Niedersächsischen Schulgesetz und zog Vergleiche mit anderen Bundesländern. mehr 12. Dezember 2006 Zur künftigen Rolle der Schulleiterinnen und Schulleiter Vom Geschäftsführer zum Dienstvorgesetzten Mit dem In-Kraft-Treten des „Gesetzes zur Einführung der Eigenverantwortlichen
Schule“ zum Schuljahr 2007/08 wird das Gefüge der Schulverfassung
erheblich verändert. Die Gesamtkonferenz büßt ihre bisherige
Stellung als oberstes Beschlussorgan der Schule ein und verliert ihre „Allzuständigkeit“.
Der größte Teil ihrer bisherigen Zuständigkeiten geht auf die
Schulleitung oder auf den neu geschaffenen Schulvorstand über. Nach den
Beiträgen über den Schulvorstand (EuW 10/06) und die Gesamtkonferenz
(EuW 11/06) soll jetzt im Gefüge der Entscheidungsgremien die künftige
Rolle der Schulleiterinnen und Schulleiter näher beleuchtet werden. Deren
Status hat das genannte Gesetz deutlich gestärkt: Sie sollen u.a. Maßnahmen
zur Personalwirtschaft treffen und in allen Angelegenheiten entscheiden, in
denen nicht eine Konferenz oder der Schulvorstand zuständig ist. 15. November 2006 Aufgabenkatalog der Gesamtkonferenz zusammengestrichen Beschluss über das Schulprogramm steht im Mittelpunkt Das „Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule“ vom 17. Juli 2006 hat die Struktur der Schulverfassung erheblich verändert. Die Gesamtkonferenz hat ihre bisherige Stellung als oberstes Beschlussorgan der Schule eingebüßt und ihre „Allzuständigkeit“ verloren. Der größte Teil ihrer bisherigen Zuständigkeiten ist auf die Schulleitung oder auf den neu geschaffenen Schulvorstand übergegangen. Nach dem Beitrag über den Schulvorstand in der Oktober-Ausgabe dieser Zeitung soll jetzt die Rolle der Gesamtkonferenz im Gefüge der Beschlussgremien näher betrachtet werden. Den Abschluss der Berichterstattung über die ab Schuljahr 2007/08 geltende Schulverfassung bilden in der nächsten Ausgabe Ausführungen über die Stärkung der Stellung der Schulleiterinnen und Schulleiter. mehr 15. Oktober 2006 Vertretung der Eltern und der Schülerinnen und Schüler gestärkt Der Schulvorstand – ein neues Beschlussorgan in den Schulen Das „Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule“ vom 17.07.2006 hat das Gefüge der Schulverfassung erheblich verändert. Die Gesamtkonferenz hat ihre bisherige Stellung als oberstes Beschlussgremium der Schule eingebüßt und ihre „Allzuständigkeit“ verloren. War sie bisher grundsätzlich für Entscheidungen „in allen wesentlichen Angelegenheiten der Schule“ zuständig, bleiben ihr jetzt nur noch wenige Beschlusskompetenzen. Der größte Teil ihrer bisherigen administrativen und pädagogischen Zuständigkeiten ist auf die Schulleitung oder auf den neu geschaffenen Schulvorstand übergegangen. Im Mittelpunkt dieses Beitrages steht der neue Schulvorstand (§§ 38 a bis c NSchG), für den die Lehrkräfte, die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahres 2007/08 erstmals ihre Vertretung zu wählen haben. Beiträge über die Rolle der Gesamtkonferenz als „Restorgan“ und die neuen Kompetenzen der Schulleitung folgen in den nächsten Ausgaben von EuW. mehr
29. August 2006 Landtag verabschiedet „Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule“ Gesamtkonferenz de facto abgeschafft Das zentrale Gremium an niedersächsischen Schulen wird ab Sommer 2007 der paritätisch besetzte Schulvorstand sein. Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP haben am 11. Juli mit Zustimmung der Grünen-Fraktion und gegen die Stimmen der SPD beschlossen, den Schulvorstand an Stelle des ursprünglich geplanten Schulbeirats einzurichten. Die Kompetenzen des neuen Gremiums werden zudem erheblich erweitert. Die wesentlichen Entscheidungen in der Schule trifft allerdings letztendlich die Schulleiterin bzw. der Schulleiter allein. Die Gesamtkonferenz verliert so gut wie alle Rechte. mehr 11. Juli 2006 Gesetz zur "Eigenverantwortlichen Schule" bedeutet Bruch mit demokratischen Traditionen der niedersächsischen Schule GEW-Landesvorsitzender schreibt an Landtagsabgeordnete Anläßlich der bevorstehenden Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Einführung der "Eigenverantwortlichen Schule" hat der niedersächsische GEW-Vorsitzende die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages angeschrieben. Trotz anderslautender Beteuerungen des Kultusministers werde sowohl die Mitbestimmung der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der Eltern und Schülerinnen und Schüler erheblich eingeschränkt. Die Einführung eines Schulvorstandes ändere nichts an der Abkehr von der bewährten Kollegialverfassung. Brandt fordert die Abgeordneten dringend auf, diesem fundamentalen Richtungswechsel in der Schulverfassung die Zustimmung zu versagen.
17. April 2006 Für statistische Erhebungen und Untersuchungen gelten enge Vorgaben des MK Von wegen „eigenverantwortliche“ Schule Kultusminister Busemann verspricht öffentlich immer wieder, den Schulen mehr Freiheiten gewähren zu wollen. Per Erlass schränkt er die Bewegungsfreiheit der Schulen aber absurd ein. So verpflichtet das neue Schulgesetz alle an der Schule tätigen Personen zur Teilnahme an Erhebungen und Untersuchungen, wenn die Behörde die Untersuchung veranlasst und die Bedingungen festlegt. Will allerdings die Schule selbst über Art und Umfang von Erhebungen z.B. zur Schulqualität entscheiden, legt ein neuer Erlass die Genehmigungshürden extrem hoch. 29.
März 2006
Mit über hundert Teilnehmerinnen und Teilnehmern fand in Hannover
im Hotel Wienecke XI eine Landeskonferenz der Personalräte und Vertrauensleute
an Berufsbildenden Schulen des Landes Niedersachsen statt. Anlass war
der Beschluss des Kultusministers, weitere dienstrechtliche Befugnisse
auf die Schulleiterinnen und Schulleiter der Berufsbildenden Schulen
zu übertragen (siehe Bericht in EuW 1/2006).
Kultusminister Busemann hat am 24. Januar den Regierungsentwurf zur „Einführung
der Eigenverantwortlichen Schule“ vorgelegt. Der Entwurf unterscheidet
sich nur wenig von dem in der Dezember-Ausgabe der EuW ausführlich
vorgestellten Referententext. Januar 2006 Über 450 Teilnehmer bei den „Hildesheimer Pädagogischen Tagen“ „Das neoliberale U-Boot zieht das Schiff, auf dem wir leben“ Über 450 Teilnehmer kamen in diesem Jahr zu den „Hildesheimer Pädagogischen Tagen“. Das Thema lautete: „Qualitätsanforderungen und schülergerechte Schule. – Möglichkeiten und Grenzen“. Der GEW-Kreisverband Hildesheim organisierte auch in diesem Jahr wieder die Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der regionalen Lehrerfortbildung, der Universität Hildesheim und dem Hildesheimer Präventionsrat. mehr Januar
2006 Von Eberhard Brandt Januar 2006 Übertragung von dienstrechtlichen Befugnissen auf alle Berufsbildenden Schulen Zur Gültigkeit von Ministeraussagen „Es wird keine Übertragung von Teilen des Modellversuchs ProReKo vor Ende der Laufzeit des Modellversuchs geben“. So die Aussage von Kultusminister Busemann noch am 10. Oktober 2005 bei der Landesdelegiertenkonferenz der GEW in Wolfsburg. mehr Januar 2006 Tagung zum Aufruf„Das Bildungswesen ist kein Wirtschaftsbetrieb“ Widerstand gegen neoliberale Schul- und Hochschulreformen leisten Den Hörsaal IV der Frankfurter Johann Wolfgang Goethe-Universität füllten am 10. Oktober bunt gemischt Studentinnen und Studenten, Lehrerinnen und Lehrer, Elternsprecherinnen und -sprecher, Uni-Dozentinnen und -Dozenten, Gewerkschaftlerinnen und Gewerkschaftler, die den Aufruf „Das Bildungswesen ist kein Wirtschaftsbetrieb“ diskutieren wollten (EuW 9-10/2005). Die Initiatoren des Aufrufs hatten eingeladen und die interessierten Männer und Frauen kamen aus vielen der 16 Bundesländer und aus der Schweiz, um sich auszutauschen, eine „Frankfurter Erklärung“ (siehe Kasten) entgegenzunehmen und Wege im Widerstand gegen neoliberale Schul- und Hochschulreformen zu besprechen. mehr Januar
2006 Januar
2006 Januar 2006 Erlassentwurf zum Projekt „Erweiterte Eigenverantwortung in Schulen und Qualitätsvergleiche in Bildungsregionen und Netzwerken“ liegt vor Wenig Freiheiten und kaum Unterstützung für die Schulen Das Land Niedersachsen ist im Projekt „Erweiterte Eigenverantwortung …“ eine Kooperation mit der Bertelsmann- Stiftung eingegangen. Laut Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land und der Stiftung will das Projekt erste Schritte für das Vorhaben Eigenverantwortliche Schule setzen, Verfahren der sogenannten standardisierten Selbstevaluation (SEIS = Selbstevaluation in Schulen) und der externen Evaluation testen und regionale Unterstützungssysteme erproben. mehr Januar
2006 Dezember
2005 Dezember
2005 Von Thomas Barth und Oliver Schöller Dezember
2005 Das Kultusministerium hat jetzt über 80 Lehrkräfte in einer dreitägigen
Qualifizierungsmaßnahme als sogenannte Analyst/innen ausbilden lassen.
Sie sollen die am Kooperationsprojekt „Qualitätsvergleich von Schulen“ mit
der Bertelsmann-Stiftung teilnehmenden Schulen bei der Analyse ihrer SEIS-Daten
unterstützen und ihnen so klar, hilfreich, objektiv und motivierend wie
möglich Impulse zur Qualitätsentwicklung geben. November 2005
Oktober 2005 Landesdelegiertenkonferenz 2005 Resolution zur Eigenverantwortlichen Schule Die Delegierten der LDK beschließen folgende Resolution: Oktober
2005 Dringender Appell zu den aktuellen Entscheidungen zur Eigenverantwortlichen Schule. Die GEW Niedersachsen fordert den Niedersächsischen Kultusminister auf, die Veränderung der Schulbehörden und der Aufgaben und Rechte der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Kollegien in Übereinstimmung mit den Vorstellungen der Lehrerschaft durchzuführen und sich von ideologisch motivierten Vorschlägen einer vorgeblich „Eigenverantwortlichen Schule“ zu verabschieden.
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