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Pressemitteilungen GEW


30. Juli 2009
Gespräche erfolgreich

Freistellung für GEW-Chef Brandt wieder gesichert

Brandt: Ministerin soll Antworten und Akteneinsicht nicht länger verweigern

Der niedersächsische GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt kann sich auch in den kommenden Schuljahren wieder voll für seine Kolleginnen und Kollegen und das Bildungswesen einsetzen – als Gewerkschaftsvorsitzender und als Mitglied des Schulhauptpersonalrats. Dies ist das Ergebnis der Gespräche des DGB-Landesvorsitzenden Hartmut Tölle mit Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann und der Absprachen des Rechtsvertreters der GEW RA Karl Otte.
GEW-Pressesprecher Richard Lauenstein begrüßt, dass nach der bereits bewilligten Freistellung für das abgelaufene Schuljahr nun auch für die Zukunft eine Lösung gefunden wurde, die der langjährigen Praxis in allen Bundesländern entspricht. Damit sei erreicht, was die GEW mit ihren zwischenzeitlich abgelehnten Anträgen habe erreichen wollen. Alle Vorwürfe gegen Eberhard Brandt über nicht erteilte Unterrichtsstunden hätten sich in Luft aufgelöst.

„Diese Entscheidung kann dazu beitragen, dass es wieder zu einem geordneten Verhältnis zwischen GEW und Kultusministerium kommen kann.“ erklärt Eberhard Brandt. Das sei notwendig, weil viele schwerwiegende Probleme bearbeitet werden müssten, um das Bildungswesen in Niedersachsen zukunftsfähig zu gestalten.

Er teile allerdings die im politischen Raum gestellten Fragen, welche politische Rationalität in dem „Affentheater“ vom März bis in den Sommer gesteckt habe. Der Versuch, einen Kritiker einzuschüchtern und zu diskreditieren, sei doch zum Scheitern verurteilt gewesen. Brandt fordert die Kultusministerin auf, öffentlich folgende Fragen zu beantworten:

Warum wurde monatelang ein Antrag der GEW nicht beschieden und eine längjährige Praxis ohne jegliche Rücksprache verlassen?

Warum ließ es die Ministerin zu, dass der GEW-Vorsitzende öffentlich als „Schulschwänzer“ diffamiert wurde und dass Auszüge seiner Personalakte in manipulativer Absicht verschiedenen Presseorganen „angeboten“ wurden? Diese Aktion hielten die niedersächsischen Presseorgane, auch die Bild-Zeitung für zu unseriös um sie zu veröffentlichen.

Wer war Urheber der folgenden Inszenierung? Am Tage der Veröffentlichung der dem „Focus“
zugespielten Falschbehauptungen gab es kein Disziplinarverfahren. Das wurde erst nach der öffentlichen Ankündigung in Gang gesetzt. Wer traf die Entscheidung, das Verfahren einzuleiten? Stimmt die Behauptung, die Ministerin habe die Landesschulbehörde angewiesen und zwar gegen deren ausdrückliches Votum? Die Ministerin wich der Beantwortung dieser Frage im Landtag aus.

Warum weigert sich die Kultusministerin, dem Kultusausschuss volle Akteneinsicht zu gewähren?

Brandt selbst hat seine Akten dem Kultusausschuss offengelegt.




   
   
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