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15. Januar 2007
Brief des GEW-Vorsitzenden an Ministerpräsident Christian Wulff


Finanzierung des häuslichen Arbeitszimmers der Lehrkräfte in Niedersachsen


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

in Ihrer Neujahrsansprache haben Sie eine Aussage getroffen, die eine Berufsgruppe nach der Bedeutung ihrer Arbeit besonders hervorhebt. Das ist durchaus ungewöhnlich. Sie sagten: „Wir sollten die Lehrerinnen und Lehrer bei ihrer wichtigen Arbeit nach Kräften unterstützen.“ Die in diesem Appell enthaltene Wertschätzung müsste von den Betroffenen eigentlich mit Dankbarkeit aufgenommen werden.

Tatsächlich aber kommt diese Aussage bei meinen Kolleginnen und Kollegen schlecht an, weil das tatsächliche Handeln Ihrer Regierung den Festreden nicht entspricht.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
die vielen Protestbriefe, die in diesen Tagen in der Staatskanzlei und im Kultusministerium eingehen, sind ein Zeichen für diese Stimmung. Die Proteste richten sich aktuell vor allem dagegen, dass die Finanzierung des häuslichen Arbeitszimmers der Lehrkräfte zur Privatsache erklärt wird. Ab dem 1. Januar 2007 tritt eine Änderung des Einkommensteuergesetzes in Kraft, die für diese Berufsgruppe jeglichen Anspruch auf eine steuerliche Anerkennung des häuslichen Arbeitszimmers ausschließt, auch die beschränkte pauschalisierte Absetzbarkeit von maximal 1.250,-- €.

Die bisher geltende beschränkte steuerliche Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers traf regelmäßig für Lehrkräfte zu, „wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“. (§ 4 EStG) Dieser Satz war 1996 ausdrücklich mit Blick auf die „Lehrpersonen“ in das Einkommensteuergesetz geschrieben worden. Er ist nunmehr gestrichen worden und in der Folge entfällt die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit, obwohl sich am tatsächlichen Sachverhalt der Notwendigkeit des häuslichen Arbeitsplatzes nichts geändert hat.

Niedersächsische Lehrkräfte verfügen in den Schulen nach wie vor nicht über einen Arbeitsplatz, an dem sie die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts leisten können. Auch künftig werden weder das Land noch die Kommunen solche Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Ein Anspruch darauf wird grundsätzlich bestritten. Dies hat das Kultusministerium unmissverständlich erklärt. (Schulverwaltungsblatt 11/2006) Diese Auffassung teilt der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund. Das Ansinnen Ihres Fraktionskollegen Karl-Heinz Klare, Lehrerinnen und Lehrer könnten diesen notwendigen Teil ihrer Arbeit in leeren Klassenzimmern mit privaten Laptops erledigen, ist nach den Äußerungen des Kultusministers in diesem Zusammenhang doch wohl unbeachtlich. Das MK hält es für „unbestritten, dass Lehrkräfte einen erheblichen Teil ihrer beruflichen Tätigkeit zu Hause erledigen“.

Das häusliche Arbeitszimmer führt „bei Lehrpersonen in aller Regel und eindeutig zu einem pflichtbestimmten Aufwand. Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, einschließlich gewisser individueller Betreuungsleistungen, sind ebenso Dienstpflicht wie das Abhalten des Unterrichts; im Sinne heute allseits geforderter verbesserter Unterrichtsqualität gewinnen sie sogar zunehmend an Bedeutung. Sie können aber, angesichts des Fehlens eines anderen Arbeitsplatzes praktisch nur in einem häuslichen Arbeitszimmer durchgeführt werden.“ (Prof. Dr. Anna Leisner-Egensperger, Rechtsgutachten der GEW, August 2006)

Das Rechtsgutachten kommt zu dem Gesamtergebnis, die Veränderung des §4 Einkommensteuergesetz führe insofern „zu einer verfassungswidrigen Regelung, als sie der Pflichtbestimmtheit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht ausreichend Rechnung trägt. Zumindest müsste daher eine beschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen im bisher geltenden Umfang bei Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes aufrechterhalten bleiben, jedenfalls für Lehrpersonen“.

Die GEW Niedersachsen sieht das Land Niedersachsen in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die steuerliche Absetzbarkeit durch eine Änderung des Steuerrechts wieder eingeführt wird, oder Lehrkräften die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer zu erstatten. Die GEW wird ihren Mitgliedern die erforderliche juristische Hilfe gewähren, damit sie zu ihrem Recht kommen.

Von den Kolleginnen und Kollegen wird der zusätzliche private Aufwand für das Arbeitszimmer als weitere Gehaltskürzung neben der Kürzung der Pendlerpauschale sowie dem Streichen des Weihnachts- und Urlaubsgelds, bzw. der verzögerten und unvollständigen Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldung angesehen.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
Sie sind der oberste Dienstherr der Lehrerschaft in Niedersachsen und damit verantwortlich dafür, ihr die pflichtgemäße Erledigung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Möglicherweise war Ihnen bei der Zustimmung zum Einkommensteuergesetz die Verfassungswidrigkeit nicht bewusst. Nunmehr hat sich auch der Niedersächsische Städte- und Gemeindetag für die Wiedereinführung der steuerlichen Absetzbarkeit häuslicher Arbeitszimmer ausgesprochen.

Ich bitte Sie zu entscheiden, ob Sie im Bundesrat für eine verfassungsgemäße Änderung des Einkommensteuergesetzes initiativ werden wollen oder ob Sie meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Landeshaushalt Kosten für das häusliche Arbeitszimmer erstatten wollen. Auch in Ihrer Funktion als stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU können Sie aktiv werden. Ich möchte Sie daran erinnern, dass ich Sie bereits im Juni 2006 auf diese Aufgabe hingewiesen habe. Zu einem Gespräch über diese Fragen stehe ich zur Verfügung.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
seien Sie gewiss, dass die Lehrerinnen und Lehrer Ihre Unterstützung zu schätzen wissen, wenn den Worten entsprechende Taten folgen.

Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Brandt



Brief ist hier als PDF-Datei verfügbar

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