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Allgemein bildende Schulen


07. Juni 2005
Pressemitteilung des Kultusministeriums

Neuer Erlass zur rauchfreien Schule wird rechtsverbindlich


„Alle niedersächsischen Schulen sind mit Beginn des neuen Schuljahrs zum 1. August 2005 rauchfrei. Das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungs- und Beteiligungsverfahren ist abgeschlossen. Der neue Erlass tritt mit der Veröffentlichung im Juli in Kraft“, teilte Kultusminister Busemann am 7. Juni in Hannover mit.

„Die im bisher geltenden Erlass möglichen Ausnahmen vom Rauchverbot in besonderen Raucherzonen oder Raucherlehrerzimmern entfallen. Erteilte Genehmigungen erlöschen zum Schuljahresbeginn. Vom Alkoholverbot können lediglich zu besonderen Anlässen wie Schuljubiläen oder Abschlussfeiern unter strengen Auflagen Ausnahmen gemacht werden“, erläuterte Busemann. Ebenso wichtig wie das Verbot sei das von jeder Schule zu entwickelnde Präventionskonzept zum Schutz vor gesundheitlichen, gesellschaftlichen, umweltrelevanten und wirtschaftlichen Folgen des Tabak- und Alkoholkonsums sowie des Passivrauchens. „Ohne Vorbeugung kann auch ein Verbot nicht viel bewirken“, stellte Busemann fest.

„Es geht mir vor allem darum, Kinder und Jugendliche vor dem Einstieg in das Rauchen und das Kiffen zu bewahren, also um ihre Gesundheit. Das wiegt schwerer als das Recht der Erwachsenen auf freie Konsumentscheidung in diesem Bereich“, betonte der Kultusminister. Insbesondere von den Lehrerverbänden und dem Schulhauptpersonalrat war im Anhörungsverfahren die Beibehaltung von Ausnahmen vom Rauchverbot für die in der Schule tätigen Erwachsenen gefordert worden. „Dem habe ich nicht entsprechen können. Lehrkräfte erziehen und unterrichten zwar in eigener pädagogischer Verantwortung. Sie sind dabei aber an Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere an den Bildungsauftrag des Schulgesetzes, gebunden. Die Mitbestimmungsrechte der Personalräte sind nicht berührt“, machte Busemann deutlich. Es helfe auch wenig und wirke unglaubwürdig, wenn Lehrkräfte das Thema "Gefährdung durch Rauchen" mit ihren Lerngruppen behandelten und sich anschließend mit einer Zigarette zur Pause in ein Raucherlehrerzimmer zurückzögen.

„Die bisherigen Ausnahmemöglichkeiten mit Raucherlehrerzimmern und Raucherzonen haben die Präventionsbemühungen behindert. Sie haben die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit von Aufklärungsanstrengungen und Rauchverboten gegenüber Schülerinnen und Schülern deutlich geschwächt“, begründete Busemann die Notwendigkeit klarer und eindeutiger Regelungen.
Trotz der nachgewiesenen hohen gesundheitlichen Risiken des Rauchens sei in Deutschland bereits jeder fünfte Jugendliche in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen Zigarettenkonsument. Das Einstiegsalter sinke ständig und liege bereits bei durchschnittlich 13,6 Jahren, in Hamburg sogar bei durchschnittlich 12,8 Jahren. Europaweit weist Deutschland den höchsten Anteil an stark rauchenden 11-jährigen Mädchen auf. Nikotin sei zudem die Einstiegsdroge für den Cannabisgebrauch. „Auch der Cannabiskonsum in Schulen ist besser zu unterbinden, wenn jegliches Rauchen untersagt ist“, hob Busemann hervor.

 

 

 

   
   
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