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Hochschule / Lehrerausbildung 27.September 2005 Stellungnahme zum Erlassentwurf „Arbeitszeit der Lehrkräfte
mit Aufgaben im Rahmen der Ausbildung für die Lehrämter“
Möglicherweise haben die Verfasser des Erlassentwurfs diese Auswirkung auf das Personalvertretungsgesetz nicht bedacht, was an sich schon fahrlässig genug wäre. Möglicherweise ist eine Beschränkung der personalrechtlichen Interessenvertretung innerhalb der Seminare aber auch beabsichtigt, und es sollen auf diesem Weg weitere Anrechnungsstunden eingespart werden. Um den Preis, dass den Ausbildenden das Mitwirkungsrecht in ihrem Tätigkeitsbereich abgesprochen wird. Fazit: Die generelle Kürzung der Anrechnungsstunden für Ausbildende in diesem Erlassentwurf steht in krassem Widerspruch zu den Ergebnissen der „Auftaktveranstaltung“ im Dezember des letzten Jahres und der Zusage einer Unterstützung der Seminare bei der weiterführenden Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung durch das Kultusministerium. Es entsteht vielmehr der Eindruck, als sei das Kultusministerium der Auffassung, dass die Sicherung und die Entwicklung von Qualität in der Lehrerausbildung vernachlässigt werden können. Mit diesen Kürzungen werden Ausbildungsstrukturen gravierend verändert. Wenn eine solche Kürzung als unabwendbar notwendig erachtet wird und die Ausbildungsqualität dabei einen möglichst geringen Schaden nehmen soll, ist es erforderlich, mit den Ausbildenden ins Gespräch zu kommen und gemeinsam mit ihnen ein Konzept zu entwickeln, dass sich einfügen lässt in ein bildungspolitisches Gesamtkonzept für das Studium, die 2. Phase sowie für die Lehrerfortbildung. Solange das nicht geschieht, bleibt es beim konzeptionslosen Herumwerkeln, mal an der einen, mal an der anderen Stelle. Aus den genannten Gründen fordert die GEW das Kultusministerium auf, den vorgelegten Erlassentwurf nicht in Kraft treten zu lassen.
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