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Hochschule / Lehrerausbildung


27.September 2005
Erlassentwurf „Arbeitszeit der Lehrkräfte mit Aufgaben im Rahmen der Ausbildung für Lehrämter“

GEW: Dieser Erlass darf nicht in Kraft treten

Die Rahmenbedingungen der Ausbildung für alle Lehrämter sollen vereinheitlicht werden. Dazu hat das MK einen Erlassentwurf vorgelegt. Die Vereinheitlichung wird allerdings dazu genutzt, um die Anrechnungsstunden für Ausbilderinnen und Ausbilder zu kürzen. Diese Kürzungen umfassen ein Volumen von rund 1.000 Lehrerstunden, was ca. 40 Stellen entspricht. Die GEW hat dazu die anliegende Stellungnahme beschlossen und das MK aufgefordert den Erlassentwurf nicht in Kraft zu setzen.

Stellungnahme zum Erlassentwurf „Arbeitszeit der Lehrkräfte mit Aufgaben im Rahmen der Ausbildung für die Lehrämter“

Mit dem vorgelegten Entwurf (Stand 26.07.2005) werden die Rahmenbedingungen für alle Lehrämter vereinheitlicht. Er ersetzt die drei zum 31.12.2004 außer Kraft getretenen Erlasse zu dieser Thematik.
Diese im Grundsatz zu begrüßende Absicht, dass die geplante Regelung einheitlich für alle Studienseminare gelten soll, unabhängig davon, ob dort Lehrkräfte des „gehobenen“ oder des „höheren“ Dienstes ausgebildet werden, wird vom Kultusministerium dazu genutzt, die Anrechnungsstunden für Ausbilderinnen und Ausbilder willkürlich zu kürzen. Auf diese Weise sollen insgesamt gut 1000 Lehrerstunden (ca. 40 Stellen) eingespart werden, was die Organisation von Unterrichtsbesuchen bei den Auszubildenden vor allem in kleinen Seminaren erschweren wird.

Vollkommen unberücksichtigt bleibt die Tatsache, dass die 7 Seminarstandorte der Berufsbildenden Schulen und den 4 Seminarstandsorten für Sonderpädagogik enorme Fahrtzeiten zu absolvieren haben. Dies wurde in früheren Erlassen auch entsprechend berücksichtigt. Der Erlass vom 30. März 1987 sah in diesem Zusammenhang den Begriff „Flächenseminar“ vor.

Zu den Kürzungen im Einzelnen:

  • Der Sockelbetrag für Leiterinnen und Leiter von Fachseminaren wird gekürzt
    Folgen: Die Anrechnungsstunden werden um eine Stunde gekürzt.
    Damit steht den Ausbildenden für die Ausbildung deutlich weniger Zeit zur Verfügung, was zu spürbaren Qualitätseinbußen führen muss.

    In Fachseminaren mit wenigen Auszubildenden ergeben sich zusätzlich erhebliche organisatorische Schwierigkeiten zwischen schulischen Anforderungen und Ausbildungsaufgaben. Wie kann eine Ausbildende, die 2 Auszubildende betreut und dafür 3 Anrechnungsstunden erhält, Fachseminare durchführen, Unterrichtsbesuche und Beratungsgespräche (minimal zu erfüllende Ausbildungsaufgaben) durchführen, wenn allein die Fahrtzeit zu den Ausbildungsschulen den zeitlichen Rahmen ihrer Entlastung überschreitet?
    Sog. „Mitwirker“ (beauftragte Fachleiter ohne Stelle) werden noch schwerer zu finden sein.

    Bisher wurden die Anrechnungsstunden für Ausbildende mit besonderen Aufgaben (Leiterinnen und Leiter von pädagogischen Seminaren; PSL) an die Zahl der Auszubildenden im einzelnen pädagogischen Seminar gebunden; nunmehr sollen sie auf die Gesamtzahl der Auszubildenden im Seminar bezogen werden.

    Folgen: Je nach Lehramt beträgt die Kürzung mindestens 2 bzw. 3 Anrechnungsstunden pro PSL. Sie sind dadurch entsprechend stärker in ihre Schule eingebunden, haben weniger Zeit für die Ausbildungsaufgaben und können die zusätzlichen Aufgaben nach den Durchführungsbestimmungen (zu § 7 Absätze 3. und 4.) im Seminar nicht mehr wahrnehmen.
  • Bisher erhielten die Ausbildenden des gehobenen Dienstes bei 12 Auszubildenden 14 Anrechnungsstunden und konnten damit einen Personalrat am Studienseminar stellen und den für sie zuständigen Personalrat auf allen Ebenen wählen. Nach dem neuen Erlassentwurf erhalten sie maximal 13 Anrechnungsstunden.

    Folgen: Die Ausbildenden sind mit weniger als der Hälfte ihrer Stunden am
    Seminar tätig. Sie haben somit nicht mehr die Möglichkeit eine Personalratvertretung am Seminar und in den übergeordneten Gremien zu wählen. Eine Interessenvertretung ist für sie nicht mehr vorhanden.
    Sinkt die Gesamtzahl der Auszubildenden im Seminar unter 60, kann überhaupt keine Personalvertretung eingerichtet werden, da alle Ausbilderinnen und Ausbilder mit weniger als der halben Stundenzahl am Seminar tätig wären.

Möglicherweise haben die Verfasser des Erlassentwurfs diese Auswirkung auf das Personalvertretungsgesetz nicht bedacht, was an sich schon fahrlässig genug wäre.
Möglicherweise ist eine Beschränkung der personalrechtlichen Interessenvertretung innerhalb der Seminare aber auch beabsichtigt, und es sollen auf diesem Weg weitere Anrechnungsstunden eingespart werden. Um den Preis, dass den Ausbildenden das Mitwirkungsrecht in ihrem Tätigkeitsbereich abgesprochen wird.

Fazit:
Die generelle Kürzung der Anrechnungsstunden für Ausbildende in diesem Erlassentwurf steht in krassem Widerspruch zu den Ergebnissen der „Auftaktveranstaltung“ im Dezember des letzten Jahres und der Zusage einer Unterstützung der Seminare bei der weiterführenden Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung durch das Kultusministerium. Es entsteht vielmehr der Eindruck, als sei das Kultusministerium der Auffassung, dass die Sicherung und die Entwicklung von Qualität in der Lehrerausbildung vernachlässigt werden können.

Mit diesen Kürzungen werden Ausbildungsstrukturen gravierend verändert.

Wenn eine solche Kürzung als unabwendbar notwendig erachtet wird und die Ausbildungsqualität dabei einen möglichst geringen Schaden nehmen soll, ist es erforderlich, mit den Ausbildenden ins Gespräch zu kommen und gemeinsam mit ihnen ein Konzept zu entwickeln, dass sich einfügen lässt in ein bildungspolitisches Gesamtkonzept für das Studium, die 2. Phase sowie für die Lehrerfortbildung.

Solange das nicht geschieht, bleibt es beim konzeptionslosen Herumwerkeln, mal an der einen, mal an der anderen Stelle.

Aus den genannten Gründen fordert die GEW das Kultusministerium auf, den vorgelegten Erlassentwurf nicht in Kraft treten zu lassen.

   
   
 GEW Niedersachsen   •  Berliner Allee 16   •  30175 Hannover  •  Tel. 0511 - 338040  •  Fax 0511 - 3380446