13.
September 2005
Rahmenbedingungen in der II. Phase verschlechtert
MK plant Herabsetzung der Anrechungsstunden für
Fachleiter in Studienseminaren
Die hohe Kompetenz und Qualität der Arbeit der Studienseminare
wird sehr geschätzt – wie im Rest der Welt, so auch im
Lande Niedersachsen. Daher kommt auch niemand in der Landesregierung
auf die Idee, an der bestehenden zweiphasigen Struktur der Lehrerinnen-
und Lehrerausbildung zu rütteln, die Existenz der Studienseminare
ist gesichert. (O-Ton MK!) So weit so gut.
Aber die Wertschätzung geht ja noch weiter: Den Studienseminaren
wird eine entscheidende Rolle bei der Implementierung der KMK-Standards
zugewiesen. Die Studienseminare sollen bei der Novellierung der PVO-Lehr-I
mitarbeiten, um zu gewährleisten, dass in der ersten Phase der
Lehrerinnen- und Lehrerausbildung die richtigen Kompetenzen vermittelt,
die richtigen Schwerpunkte gesetzt werden. Vertreter der zweiten Phase
sollen vermehrt in der ersten Phase Aufgaben übernehmen, um eine
funktionale Verzahnung beider Phasen zu gewährleisten. Ja, ganz
weitgehende Vorschläge weisen den Studienseminaren sogar die
entscheidende Funktion bei den noch fehlenden „Unterstützungssystemen“
im Rahmen der Qualitätsentwicklung niedersächsischer Schulen
zu.
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Karrikatur von Ernst
Schröder.
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Unterrichtsbedarf in Mangelfächern soll behoben werden, indem
„Nicht-Lehrer“ durch eine Kurzschulung an den Studienseminaren
gejagt werden, natürlich mit abschließender Eignungsfeststellung.
Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern sollen mittels Anpassungslehrgängen
unserem Schulsystem angeglichen werden – natürlich werden
auch hier Begutachtungen fällig. Fortbildungsmaßnahmen
sollen angeboten werden, Ausbildung soll flächendeckend an allen
Schulen des Landes stattfinden, Konzepte für die Neuen Technologien
sollen entwickelt werden und und und .... – Der Eindruck: Ohne
die Studienseminare läuft im niedersächsischen Schulsystem
nichts mehr!
Aber da gibt es auch noch die andere Seite:
Die Ausdehnung der Ausbildung auf das gesamte Land („Jede Schule
ist Ausbildungsschule!“) bringt einen ganz erheblichen Fahrtenaufwand
mit sich – für Ausbilder wie für Auszubildende. Das
ist ein erheblicher Zeit- und Nervenfaktor, aber natürlich auch
ein finanzieller. Dies erkennen und mit einem neuen Landes-Reisekostengesetz
zu reagieren, war für die Landesregierung fast eins – die
Kosten sollen natürlich im Rahmen bleiben! Also wird weniger
gezahlt, und die Benutzung des PKW muss überhaupt erstmal „triftig“
begründet werden.
Die Arbeit von Vertretern der zweiten Phase im Rahmen der Hochschule
wird gerne gesehen – aber bitte kostenneutral und keinesfalls
zu Lasten des MK. So gibt es natürlich keine adäquaten Entlastungs-
oder Anrechnungsregelungen bezüglich der Arbeit in Hochschulen
oder im Rahmen von Schul-Praktika - die gezahlten Vergütungen
decken dann doch immerhin einen Teil der Benzinkosten ab.
In den Studienseminaren des höheren Dienstes ist indessen ein
Zwei-Klassen-Ausbildersystem installiert worden, das seinesgleichen
sucht. Da gibt es einerseits die immer sehr beneideten A-15er, die
auf berufliche Lebenszeit mit Ausbildungsaufgaben betraut worden sind,
aber es gibt ebenfalls die sog. „Mitwirker“, die ohne
Beförderung, ohne Gehaltszulage und ohne feste Perspektive dieselben
Aufgaben erledigen wie die A-15er. Der alte eherne Grundsatz „Gleiche
Arbeit – Gleiches Geld“ ist schon lange ad absurdum geführt
worden.
In diesen Kontext passt jetzt auch exakt der Entwurf für einen
„Erlass über die Arbeitszeit der Lehrkräfte mit Aufgaben
im Rahmen der Ausbildung für die Lehrämter“. Geplantes
Datum für die Installierung ist der 1.November 2005.
Was bringt diese Regelung für Veränderungen aus
der Sicht des höheren Dienstes betrachtet?
- Alle Fach-AusbilderInnen (egal ob A 15 oder Mitwirker) bekommen
mindestens eine Anrechnungsstunde weniger für ihre Arbeit;
bei kleinen Fachseminaren ergibt sich z.T. sogar ein Minus von zwei
Anrechnungsstunden. Für ein Durchschnittsseminar im gymnasialen
Bereich eine „Einsparung“ von 20 bis 25 Unterrichtsstunden.
Dies bedeutet zugleich eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten
einzelner Fachleiter, da sich die Bemessungsgrenze hierfür
aus § 18 ArbZVO-Lehr (Höchstmaß von Anrechungen)
ergibt. Kostenneutral Stunden einzusparen und Ausbildungskapazitäten
da, wo es notwendig erscheint, zu erhöhen – eine bessere
Strategie gibt es nicht! (Sie ist im übrigen nicht neu: Die
Zahl der Anrechnungsstunden für ein Fachseminar mit 11 Referendaren
im höheren Dienst ist von 1968 bis 2005 von 16 auf 12 gesunken
und entspricht damit also letztlich einer Arbeitszeitverlängerung
um satte 17%.)
- Zugleich gibt es aber Folgen über diese reinen Zahlenspielereien
hinaus.
- Bei einer Verringerung der Anrechnungsstunden werden die Möglichkeiten,
die Ausbildung in der Fläche (weite Anfahrten, schwierige
Terminabsprachen ...) zu gewährleisten, nochmals schlechter.
- Die Mitwirker erfahren eine Einbuße in dem einzigen Bereich,
in dem sie eine Anerkennung ihrer qualifizierten Arbeit bekommen.
- Bei der Erhöhung von Ausbildungskapazitäten in einzelnen
Fachseminaren werden die Ausbildungsbedingungen der einzelnen
Referendare schlechter – es sollte hier schließlich
nicht um technische Unterweisung, sondern um persönliche
Betreuung gehen
- In einer dritten Stufe bringt diese Veränderung aber auch
einen Motivationseinbruch mit sich. Eine Pädagogen-Gruppe,
der – wie oben gezeigt – immer mehr abverlangt wird,
die mit ständig steigenden Erwartungen konfrontiert wird, derartig
„abzuwatschen“, kann nur zur Folge haben, dass diese
Gruppe sich zunehmend verweigert und sich auf ihr „Kerngeschäft“
beschränkt.
Ob dies langfristig der niedersächsischen Bildungslandschaft
gut tut, kann hier nur mit einem orakelnden Fragezeichen versehen
werden!
zu diesem Thema siehe auch:
Stellungnahme:
"Erhebliche
Qualitätseinbußen"
Stellungnahme:
"Dieser
Erlass darf nicht in Kraft treten"
Stellungnahme: "Gravierende
Auswirkungen auf die Ausbildungsstrukturen"