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Hochschule / Lehrerausbildung


13. September 2005
Rahmenbedingungen in der II. Phase verschlechtert


MK plant Herabsetzung der Anrechungsstunden für Fachleiter in Studienseminaren

Die hohe Kompetenz und Qualität der Arbeit der Studienseminare wird sehr geschätzt – wie im Rest der Welt, so auch im Lande Niedersachsen. Daher kommt auch niemand in der Landesregierung auf die Idee, an der bestehenden zweiphasigen Struktur der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung zu rütteln, die Existenz der Studienseminare ist gesichert. (O-Ton MK!) So weit so gut.

Aber die Wertschätzung geht ja noch weiter: Den Studienseminaren wird eine entscheidende Rolle bei der Implementierung der KMK-Standards zugewiesen. Die Studienseminare sollen bei der Novellierung der PVO-Lehr-I mitarbeiten, um zu gewährleisten, dass in der ersten Phase der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung die richtigen Kompetenzen vermittelt, die richtigen Schwerpunkte gesetzt werden. Vertreter der zweiten Phase sollen vermehrt in der ersten Phase Aufgaben übernehmen, um eine funktionale Verzahnung beider Phasen zu gewährleisten. Ja, ganz weitgehende Vorschläge weisen den Studienseminaren sogar die entscheidende Funktion bei den noch fehlenden „Unterstützungssystemen“ im Rahmen der Qualitätsentwicklung niedersächsischer Schulen zu.

Karrikatur von Ernst Schröder.
Bitte klicken Sie auf das Bild, um es zu vergrößern.
   

Unterrichtsbedarf in Mangelfächern soll behoben werden, indem „Nicht-Lehrer“ durch eine Kurzschulung an den Studienseminaren gejagt werden, natürlich mit abschließender Eignungsfeststellung. Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern sollen mittels Anpassungslehrgängen unserem Schulsystem angeglichen werden – natürlich werden auch hier Begutachtungen fällig. Fortbildungsmaßnahmen sollen angeboten werden, Ausbildung soll flächendeckend an allen Schulen des Landes stattfinden, Konzepte für die Neuen Technologien sollen entwickelt werden und und und .... – Der Eindruck: Ohne die Studienseminare läuft im niedersächsischen Schulsystem nichts mehr!

Aber da gibt es auch noch die andere Seite:

Die Ausdehnung der Ausbildung auf das gesamte Land („Jede Schule ist Ausbildungsschule!“) bringt einen ganz erheblichen Fahrtenaufwand mit sich – für Ausbilder wie für Auszubildende. Das ist ein erheblicher Zeit- und Nervenfaktor, aber natürlich auch ein finanzieller. Dies erkennen und mit einem neuen Landes-Reisekostengesetz zu reagieren, war für die Landesregierung fast eins – die Kosten sollen natürlich im Rahmen bleiben! Also wird weniger gezahlt, und die Benutzung des PKW muss überhaupt erstmal „triftig“ begründet werden.

Die Arbeit von Vertretern der zweiten Phase im Rahmen der Hochschule wird gerne gesehen – aber bitte kostenneutral und keinesfalls zu Lasten des MK. So gibt es natürlich keine adäquaten Entlastungs- oder Anrechnungsregelungen bezüglich der Arbeit in Hochschulen oder im Rahmen von Schul-Praktika - die gezahlten Vergütungen decken dann doch immerhin einen Teil der Benzinkosten ab.

In den Studienseminaren des höheren Dienstes ist indessen ein Zwei-Klassen-Ausbildersystem installiert worden, das seinesgleichen sucht. Da gibt es einerseits die immer sehr beneideten A-15er, die auf berufliche Lebenszeit mit Ausbildungsaufgaben betraut worden sind, aber es gibt ebenfalls die sog. „Mitwirker“, die ohne Beförderung, ohne Gehaltszulage und ohne feste Perspektive dieselben Aufgaben erledigen wie die A-15er. Der alte eherne Grundsatz „Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“ ist schon lange ad absurdum geführt worden.
In diesen Kontext passt jetzt auch exakt der Entwurf für einen „Erlass über die Arbeitszeit der Lehrkräfte mit Aufgaben im Rahmen der Ausbildung für die Lehrämter“. Geplantes Datum für die Installierung ist der 1.November 2005.

Was bringt diese Regelung für Veränderungen aus der Sicht des höheren Dienstes betrachtet?

  1. Alle Fach-AusbilderInnen (egal ob A 15 oder Mitwirker) bekommen mindestens eine Anrechnungsstunde weniger für ihre Arbeit; bei kleinen Fachseminaren ergibt sich z.T. sogar ein Minus von zwei Anrechnungsstunden. Für ein Durchschnittsseminar im gymnasialen Bereich eine „Einsparung“ von 20 bis 25 Unterrichtsstunden. Dies bedeutet zugleich eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten einzelner Fachleiter, da sich die Bemessungsgrenze hierfür aus § 18 ArbZVO-Lehr (Höchstmaß von Anrechungen) ergibt. Kostenneutral Stunden einzusparen und Ausbildungskapazitäten da, wo es notwendig erscheint, zu erhöhen – eine bessere Strategie gibt es nicht! (Sie ist im übrigen nicht neu: Die Zahl der Anrechnungsstunden für ein Fachseminar mit 11 Referendaren im höheren Dienst ist von 1968 bis 2005 von 16 auf 12 gesunken und entspricht damit also letztlich einer Arbeitszeitverlängerung um satte 17%.)
  2. Zugleich gibt es aber Folgen über diese reinen Zahlenspielereien hinaus.
    • Bei einer Verringerung der Anrechnungsstunden werden die Möglichkeiten, die Ausbildung in der Fläche (weite Anfahrten, schwierige Terminabsprachen ...) zu gewährleisten, nochmals schlechter.
    • Die Mitwirker erfahren eine Einbuße in dem einzigen Bereich, in dem sie eine Anerkennung ihrer qualifizierten Arbeit bekommen.
    • Bei der Erhöhung von Ausbildungskapazitäten in einzelnen Fachseminaren werden die Ausbildungsbedingungen der einzelnen Referendare schlechter – es sollte hier schließlich nicht um technische Unterweisung, sondern um persönliche Betreuung gehen
  3. In einer dritten Stufe bringt diese Veränderung aber auch einen Motivationseinbruch mit sich. Eine Pädagogen-Gruppe, der – wie oben gezeigt – immer mehr abverlangt wird, die mit ständig steigenden Erwartungen konfrontiert wird, derartig „abzuwatschen“, kann nur zur Folge haben, dass diese Gruppe sich zunehmend verweigert und sich auf ihr „Kerngeschäft“ beschränkt.


Ob dies langfristig der niedersächsischen Bildungslandschaft gut tut, kann hier nur mit einem orakelnden Fragezeichen versehen werden!


zu diesem Thema siehe auch:
Stellungnahme: "Erhebliche Qualitätseinbußen"
Stellungnahme: "Dieser Erlass darf nicht in Kraft treten"
Stellungnahme:
"Gravierende Auswirkungen auf die Ausbildungsstrukturen"







   
   
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