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Beamtenrecht und Beamtenversorgung
10.
September 2007 Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Bundesregierung aufgefordert, die offensichtlich verfassungswidrige Kürzung der Pendlerpauschale und die Streichung der steuerlichen Abzugsfähigkeit häuslicher Arbeitszimmer zurückzunehmen. Das gestrige Urteil des Bundesfinanzhofes bestätigt die Rechtsaufassung der GEW und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), dass die Kappung der Pendlerpauschale verfassungswidrig sei. Die Bildungsgewerkschaft geht davon aus, dass auch Arbeitszimmer künftig wieder bei der Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden können. „Fahrten zur Arbeit und das häusliche Arbeitszimmer von Lehrkräften sowie anderen Pädagogen sind kein Privatvergnügen. Wenn die Kosten des Arbeitszimmers nicht steuerlich geltend gemacht werden können, bedeutet dies, konsequent zu Ende gedacht, dass alle Arbeitnehmer, die ein Büro in einem Dienstgebäude haben, dies als geldwerten Vorteil versteuern müssten. Das ist absurd“, sagte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne in Frankfurt a.M.. |
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