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Allgemein bildende Schulen
Miserable Umfragen in internationalen Vergleichsumfragen, veränderte Lebensbedingungen von Schülerinnen und Schülern und ständig steigende Anforderungen an die Beschäftigten haben in den Schulen zu vielfältigen Bemühungen geführt, die Arbeit in der Schule anders zu organisieren. Diese kollegialen Anstrengungen zur Qualitätssteigerung treffen zusammen mit den Bestrebungen der Landesregierung die Landesverwaltung zu "reformieren". Unter dem Begriff Verwaltungsreform werden 6.000 Stellen abgebaut.
Mit diesen deutlichen Sätzen beschloss die Nds. Landesregierung 1997 ein Personalentwicklungskonzept, das unter anderem auch Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche (MVG) und damit verbunden Zielvereinbarungen in der Landesverwaltung beinhaltete. Mit geringeren Ressourcen soll die Verwaltungsqualität gesteigert werden. Der Schulbereich wurde seinerzeit von den Segnungen des Personalentwicklungskonzeptes ausgenommen. Zu groß wäre der Aufwand gewesen, zu sehr unterscheiden sich Landesverwaltung und Schule. Mittlerweile ist der Begriff Outputsteuerung auch in der Schule angekommen. Allenthalben versucht das MK diese Form von Verwaltungshandeln in den Schulen zu etablieren.
Wichtig für die Vergleichbarkeit, die Ziele müssen messbar sein. Auf der Strecke bleiben nicht messbare Ziele. Schule läuft Gefahr, einen wesentlichen Teil dessen, was Schule ausmacht, zu verlieren. Der Unterricht orientiert sich zunehmend an zu erreichenden, messbaren Zielen. Wie die Ziele erreicht werden, ist eher zweitrangig. In diversen Modellversuchen werden die Verfahren erprobt. In Schulleiterbegleitfortbildungen werden Schulleitungen geschult. Sie sollen formalisierte MVG führen und Zielvereinbarungen abschließen, die es ermöglichen die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen "objektiv" zu messen und zu bewerten. Dienstanweisungen reichen nicht mehr aus. In "Gesprächen in Augenhöhe", möglichst ohne die Personalvertretung, sollen in Einzelgesprächen Ziele vereinbart werden. Die Steuerkette wird deutlich: Vorgabe von Standards durch das Ministerium, Zielvereinbarungen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern über zu erreichende Kennziffern, Zielvereinbarungen mit den Beschäftigten zur Steuerung der Schule. Der entscheidende Unterschied zwischen beiden Verfahren, dem Bemühen der Kolleginnen und Kollegen um eine Verbesserung des Unterrichts und der Einführung von Outputsteuerung ist, dass einmal die Ziele von oben vorgegeben werden, um mit geringeren Mitteln eine "effiziente" Schule zu erhalten, das andere mal Kolleginnen und Kollegen sich aus ihrer täglichen Arbeit Ziele vorgeben, die zur Unterrichtsverbesserung und damit auch zu besseren Schulergebnissen im Interesse ihrer Schülerinnen und Schüler führen. Neben den inhaltlichen Bedenken gegen die Einführung dieser Art von Verwaltungshandeln im Schulbereich muss klar sein, dass es trotz aller Bemühungen einzelner Schulleitungen zurzeit keine Rechtsgrundlage für die Einführung von formalisierten Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gesprächen und Zielvereinbarungsgesprächen in der Schule gibt. Keine Kollegin und kein Kollege kann verpflichtet werden schriftliche Zielvereinbarungen zu unterschreiben. Kein Personalrat ist in der "Pflicht" der Einführung von formalisierten Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gesprächen zuzustimmen. Darüber hinaus kann natürlich jeder Schulleiter und jede Schulleiterin anlassbezogen Gespräche mit den Beschäftigten führen. Jegliche Gespräche zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten unterliegen dabei der Regelungskompetenz von Personalräten. Der formale Rahmen, Einladungsfristen usw. können in Dienstvereinbarungen geregelt werden. Schulpersonalräte sind gut beraten, sich bei den jeweiligen Schulbezirkspersonalräten kundig zu machen.
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