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Eingenverantwortliche Schule und Schulinspektion



März 2005
Eigenverantwortliche Schule


Was wird aus der Gesamtkonferenz?


Abschaffen oder Aufgaben entziehen
Die Bewerbung für das Projekt “Eigenverantwortliche Schule” wird derzeit in einigen Schulen erörtert. Bis zum 11. März haben die Gesamtkonferenzen Zeit, zu beschließen, ob sie sich an diesem Vorhaben von Kultusministerium und Bertelsmann-Stiftung beteiligen.
Für viele Kolleginnen und Kollegen ist es eine zentrale Frage, was in der eigenverantwortlichen Schule aus der Gesamtkonferenz wird. Die GEW und die Bezirkspersonalräte erhalten Anfragen, ob denn gesichert sei, dass die Kollegien ihre demokratischen Mitbestimmungsrechte behalten. Personalversammlungen wollen klare Aussagen, damit sie sich entscheiden können.

In der Projektausschreibung heißt es: Die eigenverantwortlichen Schulen erhalten “einen erweiterten Gestaltungsspielraum hinsichtlich … einer erweiterten Personalverantwortung” und “neuer Formen der Mitverantwortung und Mitwirkung im Sinne einer konsensbildenden Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Kollegium, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern”.

Dass die bestehende Institution der Gesamtkonferenz nicht geeignet sein soll, Konsens in der Schule zu finden, entspricht nicht den Erfahrungen vieler Kollegien. Welche Bedeutung diese Absichtserklärung hat, erschließt sich nicht aus dem Ausschreibungstext.

Kann man Klarheit über die Interpretation des MK gewinnen, wenn man die dort erörterten Pläne für die Schulverfassung in der eigenverantwortlichen Schule analysiert? Im Spitzengespräch mit der GEW hatte Minister Busemann im Dezember noch versichert, die Gesamtkonferenzen würden auch künftig erhalten bleiben. Schulen sollten aber das Recht erhalten, eigene Modelle von Schulverfassungen auszuprobieren. Derweil erörtern Arbeitsgruppen im MK unterschiedliche Konzepte, wie die Schulverfassung in der eigenverantwortlichen Schule festgelegt werden soll.

Die Abschaffung der Gesamtkonferenz ist nach wie vor eine der Positionen im MK. Die Gesamtverantwortung für die Schule soll danach unteilbar und vollständig beim Schulleiter / bei der Schulleiterin liegen. Bei dieser Form der Schulverfassung ist eine Rechenschaftspflicht der Schulleiterin bzw. des Schulleiters gegenüber einem Beirat oder Schulvorstand vorgesehen, in dem Vertreterinnen und Vertreter des Kollegiums gegenüber denen der Eltern- und Schülerschaft, des Schulträgers und externer Berater in der Minderheit sind. Die Konferenz des Kollegiums, auch Pädagogische Konferenz genannt, erhält in diesem Modell nur Beratungs- und Vorschlagsrechte.

Neben der Abschaffung der Gesamtkonferenz wird alternativ deren faktische Entmachtung erörtert. So wird vorgeschlagen aus § 34 NSchG die bisher zentralen Aufgaben zu streichen:
Entscheidungen über die Grundsätze der Unterrichtsverteilung und Stundenpläne, der Vertretungsregelung, der Verteilung der Entlastungsstunden für das Kollegium sowie der Tätigkeit der pädagogischen Hilfskräfte. Statt dessen soll die Gesamtkonferenz auf die pädagogischen Angelegenheiten der Schule beschränkt werden. Falls das MK den Aufgabenkatalog nicht zusammenstreichen wolle, wird vorgeschlagen, die Befugnis zu beschließen durch das Recht zu beraten zu ersetzen.

Auch diese Reduzierung der Stellung der Gesamtkonferenz wird ausdrücklich mit der neuartigen Funktion des Schulleiters / der Schulleiterin als Dienstvorgesetzte begründet, mit der die Übertragung von zusätzlichen Aufgaben und die unteilbare Verantwortung verbunden sei.
Welche Gestaltungsfreiheit sollen die Schulen für die Schulverfassung tatsächlich bekommen? Sollen sie in dieser Frage durch Vorschriften gegängelt werden?
Was bedeutet es, wenn im MK darauf hingewiesen wird, dass in der Phase des Übergangs zur eigenverantwortlichen Schule Aussagen zur Schulverfassung vermieden werden sollen, die die Kollegien irritieren könnten?

Im Prinzip sollen die Projektschulen das erproben, was schließlich für alle Schulen gelten soll. Sie sollen zeigen, dass die Kollegien das neue Modell akzeptieren. Die Projektschulen sind ein zentrales Element der Implementierung der eigenverantwortlichen Schule.
Es ist Sache der Vertreter des Ministeriums, den Kolleginnen und Kollegen klaren Wein einzuschenken, wenn sie über die Beteiligung am Bertelsmann-Projekt beraten. Zumal nicht bekannt ist, welche dienstrechtlichen Befugnisse auf die Schulleiterinnen und Schulleiter übertragen werden sollen und ob es überhaupt noch eine regionale Schulbehörde mit einem starken Personalrat geben wird.

 

   
   
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