März
2005
Eigenverantwortliche Schule
Was wird aus der Gesamtkonferenz?
Abschaffen oder Aufgaben entziehen
Die Bewerbung für das Projekt “Eigenverantwortliche Schule”
wird derzeit in einigen Schulen erörtert. Bis zum 11. März
haben die Gesamtkonferenzen Zeit, zu beschließen, ob sie sich
an diesem Vorhaben von Kultusministerium und Bertelsmann-Stiftung
beteiligen.
Für viele Kolleginnen und Kollegen ist es eine zentrale Frage,
was in der eigenverantwortlichen Schule aus der Gesamtkonferenz
wird. Die GEW und die Bezirkspersonalräte erhalten Anfragen,
ob denn gesichert sei, dass die Kollegien ihre demokratischen Mitbestimmungsrechte
behalten. Personalversammlungen wollen klare Aussagen, damit sie
sich entscheiden können.
In der Projektausschreibung heißt es: Die eigenverantwortlichen
Schulen erhalten “einen erweiterten Gestaltungsspielraum hinsichtlich
… einer erweiterten Personalverantwortung” und “neuer
Formen der Mitverantwortung und Mitwirkung im Sinne einer konsensbildenden
Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Kollegium, Schülerinnen
und Schülern sowie Eltern”.
Dass die bestehende Institution der Gesamtkonferenz nicht geeignet
sein soll, Konsens in der Schule zu finden, entspricht nicht den
Erfahrungen vieler Kollegien. Welche Bedeutung diese Absichtserklärung
hat, erschließt sich nicht aus dem Ausschreibungstext.
Kann man Klarheit über die Interpretation des MK gewinnen,
wenn man die dort erörterten Pläne für die Schulverfassung
in der eigenverantwortlichen Schule analysiert? Im Spitzengespräch
mit der GEW hatte Minister Busemann im Dezember noch versichert,
die Gesamtkonferenzen würden auch künftig erhalten bleiben.
Schulen sollten aber das Recht erhalten, eigene Modelle von Schulverfassungen
auszuprobieren. Derweil erörtern Arbeitsgruppen im MK unterschiedliche
Konzepte, wie die Schulverfassung in der eigenverantwortlichen Schule
festgelegt werden soll.
Die Abschaffung der Gesamtkonferenz ist nach wie vor eine der Positionen
im MK. Die Gesamtverantwortung für die Schule soll danach unteilbar
und vollständig beim Schulleiter / bei der Schulleiterin liegen.
Bei dieser Form der Schulverfassung ist eine Rechenschaftspflicht
der Schulleiterin bzw. des Schulleiters gegenüber einem Beirat
oder Schulvorstand vorgesehen, in dem Vertreterinnen und Vertreter
des Kollegiums gegenüber denen der Eltern- und Schülerschaft,
des Schulträgers und externer Berater in der Minderheit sind.
Die Konferenz des Kollegiums, auch Pädagogische Konferenz genannt,
erhält in diesem Modell nur Beratungs- und Vorschlagsrechte.
Neben der Abschaffung der Gesamtkonferenz wird alternativ deren
faktische Entmachtung erörtert. So wird vorgeschlagen aus §
34 NSchG die bisher zentralen Aufgaben zu streichen:
Entscheidungen über die Grundsätze der Unterrichtsverteilung
und Stundenpläne, der Vertretungsregelung, der Verteilung der
Entlastungsstunden für das Kollegium sowie der Tätigkeit
der pädagogischen Hilfskräfte. Statt dessen soll die Gesamtkonferenz
auf die pädagogischen Angelegenheiten der Schule beschränkt
werden. Falls das MK den Aufgabenkatalog nicht zusammenstreichen
wolle, wird vorgeschlagen, die Befugnis zu beschließen durch
das Recht zu beraten zu ersetzen.
Auch diese Reduzierung der Stellung der Gesamtkonferenz wird ausdrücklich
mit der neuartigen Funktion des Schulleiters / der Schulleiterin
als Dienstvorgesetzte begründet, mit der die Übertragung
von zusätzlichen Aufgaben und die unteilbare Verantwortung
verbunden sei.
Welche Gestaltungsfreiheit sollen die Schulen für die Schulverfassung
tatsächlich bekommen? Sollen sie in dieser Frage durch Vorschriften
gegängelt werden?
Was bedeutet es, wenn im MK darauf hingewiesen wird, dass in der
Phase des Übergangs zur eigenverantwortlichen Schule Aussagen
zur Schulverfassung vermieden werden sollen, die die Kollegien irritieren
könnten?
Im Prinzip sollen die Projektschulen das erproben, was schließlich
für alle Schulen gelten soll. Sie sollen zeigen, dass die Kollegien
das neue Modell akzeptieren. Die Projektschulen sind ein zentrales
Element der Implementierung der eigenverantwortlichen Schule.
Es ist Sache der Vertreter des Ministeriums, den Kolleginnen und
Kollegen klaren Wein einzuschenken, wenn sie über die Beteiligung
am Bertelsmann-Projekt beraten. Zumal nicht bekannt ist, welche
dienstrechtlichen Befugnisse auf die Schulleiterinnen und Schulleiter
übertragen werden sollen und ob es überhaupt noch eine
regionale Schulbehörde mit einem starken Personalrat geben
wird.