31.
Mai 2005
Auswirkungen
der Auflösung des Bundestages auf die dienstrechtliche Gesetzgebung
Die
Gesetzentwürfe bleiben liegen
Die nach der nordrhein-westfälischen Landtagswahl angekündigte
vorgezogene Bundestagswahl hat auch Auswirkungen auf die dienstrechtliche
Gesetzgebung.
Mit Ablauf der jeweiligen Legislaturperiode findet der Bundestag rechtlich
sein Ende. Seine Beschlüsse bleiben wirksam, aber alle noch nicht
erledigten Gesetzesvorlagen werden gegenstandslos und müssen,
wenn sich der nächste Bundestag mit ihnen befassen soll, erneut
eingebracht werden.
Heute ist davon auszugehen, dass kein beamtenrechtliches Gesetz mehr
über den 1. Durchgang im Bundesrat hinauskommen kann und damit
dem Diskontinuitätsgrundsatz unterliegt. Die letzte Bundesratssitzung
vor der Bundestagswahl im September findet am 8. Juli statt. Dies
würde sowohl den Entwurf des Strukturreformgesetzes für
den Öffentlichen Dienst wie das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz
betreffen. Aufgeschoben ist zwar nicht aufgehoben, aber, dass beide
Gesetzentwürfe nach der Bundestagswahl unverändert bleiben,
ist unwahrscheinlich. Fast kann der Eindruck entstehen, dass besonders
die Strukturreform unter einem unguten Stern steht, denn bereits das
Zustandekommen der Eckpunkte zur Reform des öffentlichen Dienstrechts,
die das Strukturreformgesetz umsetzt, war kontrovers.
Bis zum 23. Mai war vorgesehen, dass das Bundeskabinett das Strukturreformgesetz
am 15. Juni beschließt und das Gesetzgebungsverfahren möglichst
noch bis Ende 2005 abgeschlossen wird, da zum 1.Juli 2006 die neuen
Bezahlungsstrukturen bundeseinheitlich für Neueinstellungen gelten
sollen. Noch am 19. Mai wurde vom Bundesinnenministerium eine 3.Fassung
des Gesetzentwurf verschickt. Unbeirrt hatte auch die Bundesleitung
des Beamtenbundes in einer Presseerklärung vom 23.Mai das Innenministerium
aufgefordert am Zeitplan festzuhalten. Da die Einführung von
Besoldungsbandbreiten und die Aufspaltung der Bezahlung in Basisgehalt
und Leistungsvariablen bei gleichzeitiger Kostenneutralität kaum
im Interesse der Beschäftigten ist, werden diese die Verzögerung
leicht verschmerzen.
Ein ähnlicher Zeitplan gilt für das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz.
Dieses sieht unter anderen eine weitere Kürzung des Höchstversorgungssatzes
auf 71,13 % bis 2010 und die wirkungsgleiche Übertragung der
Anrechnung der Hochschulausbildungszeiten in der Beamtenversorgung
wie in der Rentenversicherung vor. Ab 2010 sollen maximal noch 855
Tage Hochschulzeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet
werden können. In der Rentenversicherung wirkt sich in Zukunft
ein Hochschulstudium überhaupt nicht mehr rentensteigernd aus.
Deshalb ist strittig, ob der Gesetzentwurf die Anforderungen von Bernd
Rürup zur wirkungsgleichen Kürzung von Pensionen und Renten
erfüllt. Insoweit ließe sich auch hier mit der Verzögerung
leben. Das ist aber nur noch eingeschränkt richtig, denn das
Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz wurde zusammen mit dem 3. Versorgungsbericht
am 25. Mai vom Bundeskabinett beschlossen. Vorher wurde in den Gesetzentwurf
noch die Übertragung der tariflichen Einmalzahlung in Höhe
von jeweils 300 Euro in den Jahren 2005 bis 2007 für die Beamten
des Bundes aufgenommen. Die Länder erhalten die Möglichkeit,
über die Gewährung von Einmalzahlungen in diesen Jahren
selbst zu entscheiden. Das Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz könnte
zwar bei Nutzung aller Fristverkürzungsmöglichkeiten noch
vom Bundesrat am 8. Juli im 2. Durchgang verabschiedet werden. Sonderlich
wahrscheinlich ist dies jedoch bei der unklaren Tarifsituation zwischen
den Gewerkschaften und den Ländern nicht. Aber wer weiß
schon genau, welche taktischen Spielchen vor der Bundestagswahl noch
laufen.
Unabhängig aller Taktik dürfte sich die Föderalismusreform
vorerst erledigt haben, was heißt, dass die wieder aufgenommenen
Gespräche zwischen Müntefering und Stoiber sicher nicht
fortgesetzt werden.
Ohne dem Ausgang der Bundestagswahl vorzugreifen: Veränderungen
sind wahrscheinlicher als die unveränderte Einbringung der Gesetze
nach der Bundestagswahl. Aber das hat der Bundesinnenminister im Beteiligungsgespräch
am 11. Mai mit der Feststellung schon vorweg genommen: „Eckpunkte
sind keine Endpunkte“
REINHARD MARCKWALD