22.
November 2005
Gesetzentwurf
zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule bekannt geworden
GEW fordert Busemann auf: „Ziehen
Sie diesen Entwurf zurück!“
Im Rahmen einer Pressekonferenz hat die GEW ihre Kritik an dem jetzt
bekannt gewordenen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur
Einführung der Eigenverantwortlichen Schule“ vorgestellt.
Wie der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt ausführte, wird
mit diesem Gesetz „eine autoritäre Schulverfassung eingeführt,
wie wir sie in Niedersachsen seit 1947 nicht kennen“. Auf der
Ebene der Bundesländer sei die Schulverfassung in ihrer Rigidität
beispiellos. Wesentliche Merkmale seien „die Entrechtung der
Kollegien“ und spiegelbildlich dazu eine „einzigartige
Machtstellung der Schulleiterinnen und Schulleiter“.
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GEW gibt Pressekonferenz
zur Schulgesetznovelle.Richard Lauenstein, Pressesprecher,
Eberhard Brandt und Udo Liu, Leiter des Referates Beamten-
und Angestelltenrecht (v. lks.) |
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Zwar werde es auch künftig Gesamtkonferenzen geben. Aber ihre
Rechte werden erheblich eingeschränkt. Aus dem Katalog von
27 „wesentlichen Angelegenheiten“, für die die
Konferenzen bisher zuständig waren, werden 21 auf Schulleiterin
oder Schulleiter übertragen, die außerdem die Eigenschaften
von Dienstvorgesetzten erhalten sollen und danach Personalmaßnahmen
wie Einstellungen, Abordnungen, Versetzungen und Entlassungen selbstverantwortlich
durchführen können. Von einer „Machtbalance“ zwischen
Gesamtkonferenz und Schulleitung ist keine Rede mehr. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass alle niedersächsischen Schulen
2007 zu eigenverantwortlichen Schulen werden. Das Gesetz würde
somit ab diesem Zeitpunkt unabhängig von ihrer Größe
für alle 3.300 Schulen des Landes gelten. Eberhard Brandt
wörtlich: „Das wird Stress in die Schulen bringen.“ Die
GEW erwarte von Kultusminister Busemann (CDU), dass er den Referentenentwurf
zurückzieht. Sie erwartet von ihm ferner die Klarstellung,
dass über Personalmaßnahmen weiterhin von einer Schulbehörde
und nicht von Schulleitern entschieden wird.
„Stiftungsschulen“ sind verfassungswidrig
Scharfe
Kritik trug der GEW-Landes-vorsitzende auch
an der von den Regierungsfraktionen CDU und
FDP beabsichtigten Einführung soge-nannter „Stiftungsschulen“
vor. Danach können öffentliche Schulen in Privatschulen
umgewandelt werden. Die vollen Personalkosten trägt –
anders als bei den „Ersatzschulen“ – das
Land. Damit werden diese
„Stiftungsschulen“ finanziell deutlich besser
gestellt als Ersatzschulen. Sie können die Schulleitung
selbst bestimmen, das Personal auswählen und besitzen
zudem das Recht die eigene Schülerschaft auszuwählen.
Für die GEW sei klar:
„ Die Einführung von Stiftungsschulen stellt einen
Verstoß
gegen die Verfassung dar.“
Über die neuen Pläne aus Kultus-ministerium und
Regierungsfraktionen werden die Lehrkräfte und das nicht-lehrende
Schulpersonal in Nieder-sachsen auf elektronischem Weg informiert. |
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Zum
Vergrößern bitte klicken. Karikatur: E. Schröder |
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