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Novelle Niedersächsisches Schulgesetz



22. November 2005
Gesetzentwurf zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule bekannt geworden

GEW fordert Busemann auf: „Ziehen Sie diesen Entwurf zurück!“

Im Rahmen einer Pressekonferenz hat die GEW ihre Kritik an dem jetzt bekannt gewordenen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule“ vorgestellt. Wie der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt ausführte, wird mit diesem Gesetz „eine autoritäre Schulverfassung eingeführt, wie wir sie in Niedersachsen seit 1947 nicht kennen“. Auf der Ebene der Bundesländer sei die Schulverfassung in ihrer Rigidität beispiellos. Wesentliche Merkmale seien „die Entrechtung der Kollegien“ und spiegelbildlich dazu eine „einzigartige Machtstellung der Schulleiterinnen und Schulleiter“.

  GEW gibt Pressekonferenz zur Schulgesetznovelle.Richard Lauenstein, Pressesprecher, Eberhard Brandt und Udo Liu, Leiter des Referates Beamten- und Angestelltenrecht (v. lks.)
     


Zwar werde es auch künftig Gesamtkonferenzen geben. Aber ihre Rechte werden erheblich eingeschränkt. Aus dem Katalog von 27 „wesentlichen Angelegenheiten“, für die die Konferenzen bisher zuständig waren, werden 21 auf Schulleiterin oder Schulleiter übertragen, die außerdem die Eigenschaften von Dienstvorgesetzten erhalten sollen und danach Personalmaßnahmen wie Einstellungen, Abordnungen, Versetzungen und Entlassungen selbstverantwortlich durchführen können. Von einer „Machtbalance“ zwischen Gesamtkonferenz und Schulleitung ist keine Rede mehr. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle niedersächsischen Schulen 2007 zu eigenverantwortlichen Schulen werden. Das Gesetz würde somit ab diesem Zeitpunkt unabhängig von ihrer Größe für alle 3.300 Schulen des Landes gelten. Eberhard Brandt wörtlich: „Das wird Stress in die Schulen bringen.“ Die GEW erwarte von Kultusminister Busemann (CDU), dass er den Referentenentwurf zurückzieht. Sie erwartet von ihm ferner die Klarstellung, dass über Personalmaßnahmen weiterhin von einer Schulbehörde und nicht von Schulleitern entschieden wird.

„Stiftungsschulen“ sind verfassungswidrig

Scharfe Kritik trug der GEW-Landes-vorsitzende auch an der von den Regierungsfraktionen CDU und FDP beabsichtigten Einführung soge-nannter „Stiftungsschulen“ vor. Danach können öffentliche Schulen in Privatschulen umgewandelt werden. Die vollen Personalkosten trägt – anders als bei den „Ersatzschulen“ – das Land. Damit werden diese „Stiftungsschulen“ finanziell deutlich besser gestellt als Ersatzschulen. Sie können die Schulleitung selbst bestimmen, das Personal auswählen und besitzen zudem das Recht die eigene Schülerschaft auszuwählen. Für die GEW sei klar: „ Die Einführung von Stiftungsschulen stellt einen Verstoß gegen die Verfassung dar.“
Über die neuen Pläne aus Kultus-ministerium und Regierungsfraktionen werden die Lehrkräfte und das nicht-lehrende Schulpersonal in Nieder-sachsen auf elektronischem Weg informiert.
  Zum Vergrößern bitte klicken. Karikatur: E. Schröder
   
Dieser Meldung sind folgende Dateien angehängt:

Brief des GEW-Landesvorsitzenden an alle Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen
Entwurf für ein „Gesetz zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule“
Entschließung Nr. 114 der GEW-Landesdelegiertenkonferenz vom 10. November 05:
„Dringender Appell zu den aktuellen Entscheidungen zur Eigenverantwortlichen Schule

Vorabdruck aus EuW Niedersachsen, Ausgabe 12/2005, zum Thema Stiftungsschulen

 


   
   
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