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Beamtenrecht und Beamtenversorgung
03.
September 2007 Die GEW hat seit Aufkommen der Pläne, das Steuerrecht zu ändern, deutlich gemacht, dass sie die Änderung für verfassungswidrig hält. Diese Auffassung ist durch die Einholung eines Rechtsgutachtens zu diesem Thema bestätigt worden. Zusammenfassend kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber seine Lehrkräfte dazu verpflichtet, die Vor- und Nachbereitung zu Hause durchzuführen, da er keine geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. Diese Pflichtigkeit der Aufwendungen, sprich die Vor- und Nachbereitung zu Hause vornehmen zu müssen, darf der Gesetzgeber laut Gutachten nicht ignorieren.
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