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Novelle Niedersächsisches Schulgesetz - Materialien


Januar 2006

Die Inspektoren sind schon da …
der Erlass soll nun auch folgen



Wir kennen es schon vom Bertelsmann- Projekt „Eigenverantwortliche Schule und Qualitätsvergleich in Bildungsregionen und Netzwerken“: Fehlende Erlassgrundlagen hindern das Kultusministerium nicht, die Vorhaben zur propagierten Qualitätsverbesserung der Schulen schon mal in Angriff zu nehmen, auch wenn die schulischen Betroffenen nicht so ganz wissen, welche Vorgaben und Regelungen einzuhalten sind. Nachdem die Inspektionsbehörde „NschI“ (inzwischen behördenintern „Enschi“ genannt) schon seit Frühjahr von Bad Iburg aus wirkt und zwischenzeitlich schon ausgebildete oder angehende Inspektorinnen und Inspektoren durch die Lande reisen, ist kurz vor der Weihnachtspause endlich auch der Anhörungsentwurf des Inspektionserlasses veröffentlicht worden.

Alle Jahre wieder?


Der Minister hätte die Inspektorinnen und Inspektoren gern regelmäßig, d.h. ca. alle vier Jahre in den Schulen, andere Stimmen sind der Auffassung, wenn bis 2009 alle niedersächsischen Schulen erstinspiziert sind, seien nur noch Folgeinspektionen in Teilbereichen notwendig. Im Erlassentwurf sind dazu somit noch keine konkreten Festschreibungen erfolgt. Zunächst einmal müssen die Schulen ab sofort damit rechnen, ca. 6 bis 8 Wochen vor dem Besuch des Inspektionsteams von der NSchI benachrichtigt zu werden. Ein Mitglied des Inspektionsteams soll laut Erlass über Lehramtsbefähigung und
umfassende Unterrichtserfahrung an der zu inspizierenden Schulform verfügen. Die ursprüngliche Planung, diese Person auch als hauptverantwortliche/n Erstinspektor/in zu benennen, wurde zugunsten einer größeren Flexibilität bei der Organisation verworfen. Nach Analyse umfangreichen Daten- und Dokumentationsmaterials der Schule besuchen
die Inspektor/innen mindestens 50 % der Lehrkräfte für ca. 20 Minuten im Unterricht und führen getrennte Gespräche mit Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften. Da offen ist, wie die zu befragenden Gruppen zusammengesetzt werden, ist eine Repräsentativität nicht gegeben. Nicht nachvollziehbar ist, warum nicht einfach die gewählten Vertreter der schulischen Gruppen und auch der Personalrat der Schule eingebunden werden. Die Mitglieder der Gesprächsgruppen haben keinen Anspruch auf die Teilnahme an der mündlichen Rückmeldung, können aber einbezogen werden, wobei allerdings unklar bleibt, wer darüber die Entscheidung trifft.
Ebenso wenig einbezogen werden sie – folgt man den Vorgaben – bei der Stellungnahme der Schule, die zum Entwurf des schriftlichen Inspektionsbericht abgegeben werden kann. Auch bleiben in dieser Passage des Erlassentwurfes klare Aussagen über Zuständigkeiten
aus. Mal ist von dem Schulleiter bzw. der Schulleiterin die Rede, mal von der
Schulleitung oder der Schule. Die Rolle, die der Schulleiter bzw. die Schulleiterin in der Eigenverantwortlichen Schule wahrzunehmen hat – „Die Schule – das bin ich!“ – wird somit verschleiert.

Maßstäbe und Kriterien bleiben unklar

Diese fehlende Eindeutigkeit setzt sich bei den fachlichen Begrifflichkeiten fort. Laut Entwurf soll die Schulinspektion dem Ziel dienen, detaillierte Kenntnisse über die Qualität der einzelnen Schule und des niedersächsischen Schulsystems zu gewinnen. Die Ergebnisse sollen für gezielte Maßnahmen der Qualitätsverbesserung genutzt werden.
Die Bewertung der Schul- und Unterrichtsqualität erfolgt auf der Basis des Qualitätsprofils
und anhand der Qualitätskriterien und Bewertungsnormen. Was jedoch die Maßstäbe sind, an denen die Qualität gemessen

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