Januar
2006
Die Inspektoren sind schon da …
der Erlass soll nun auch folgen
Wir kennen es schon vom Bertelsmann- Projekt „Eigenverantwortliche
Schule und Qualitätsvergleich in Bildungsregionen und Netzwerken“:
Fehlende Erlassgrundlagen hindern das Kultusministerium nicht,
die Vorhaben zur propagierten Qualitätsverbesserung
der Schulen schon mal in Angriff zu nehmen, auch wenn die schulischen
Betroffenen nicht so ganz wissen, welche Vorgaben und Regelungen
einzuhalten sind. Nachdem die Inspektionsbehörde „NschI“ (inzwischen
behördenintern „Enschi“ genannt) schon seit Frühjahr
von Bad Iburg aus wirkt und zwischenzeitlich schon ausgebildete
oder angehende Inspektorinnen und Inspektoren durch die Lande reisen,
ist kurz vor der Weihnachtspause endlich auch der Anhörungsentwurf
des Inspektionserlasses veröffentlicht worden.
Alle Jahre wieder?
Der Minister hätte die Inspektorinnen und Inspektoren gern
regelmäßig, d.h. ca. alle vier Jahre in den Schulen,
andere Stimmen sind der Auffassung, wenn bis 2009 alle niedersächsischen
Schulen erstinspiziert sind, seien nur noch Folgeinspektionen in
Teilbereichen notwendig. Im Erlassentwurf sind dazu somit noch
keine konkreten Festschreibungen erfolgt. Zunächst einmal
müssen
die Schulen ab sofort damit rechnen, ca. 6 bis 8 Wochen vor dem
Besuch des Inspektionsteams von der NSchI benachrichtigt zu werden.
Ein Mitglied des Inspektionsteams soll laut Erlass über
Lehramtsbefähigung und
umfassende Unterrichtserfahrung an der zu inspizierenden Schulform
verfügen. Die ursprüngliche Planung, diese Person auch
als hauptverantwortliche/n Erstinspektor/in zu benennen, wurde
zugunsten einer größeren Flexibilität bei der Organisation
verworfen. Nach Analyse umfangreichen Daten- und Dokumentationsmaterials
der Schule besuchen
die Inspektor/innen mindestens 50 % der Lehrkräfte für
ca. 20 Minuten im Unterricht und führen getrennte Gespräche
mit Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften.
Da offen ist, wie die zu befragenden Gruppen zusammengesetzt werden,
ist eine Repräsentativität nicht gegeben. Nicht nachvollziehbar
ist, warum nicht einfach die gewählten Vertreter der schulischen
Gruppen und auch der Personalrat der Schule eingebunden werden.
Die Mitglieder der Gesprächsgruppen haben keinen Anspruch
auf die Teilnahme an der mündlichen Rückmeldung, können
aber einbezogen werden, wobei allerdings unklar bleibt, wer darüber
die Entscheidung trifft.
Ebenso wenig einbezogen werden sie – folgt man den Vorgaben – bei
der Stellungnahme der Schule, die zum Entwurf des schriftlichen
Inspektionsbericht abgegeben werden kann. Auch bleiben in dieser
Passage des Erlassentwurfes klare Aussagen über Zuständigkeiten
aus. Mal ist von dem Schulleiter bzw. der Schulleiterin die Rede,
mal von der
Schulleitung oder der Schule. Die Rolle, die der Schulleiter bzw.
die Schulleiterin in der Eigenverantwortlichen Schule wahrzunehmen
hat – „Die
Schule – das bin ich!“ – wird
somit verschleiert.
Maßstäbe und Kriterien bleiben unklar
Diese fehlende Eindeutigkeit setzt sich bei den fachlichen Begrifflichkeiten
fort. Laut Entwurf soll die Schulinspektion dem Ziel dienen, detaillierte
Kenntnisse über die Qualität der einzelnen Schule und
des niedersächsischen Schulsystems zu gewinnen. Die Ergebnisse
sollen für gezielte Maßnahmen der Qualitätsverbesserung
genutzt werden.
Die Bewertung der Schul- und Unterrichtsqualität erfolgt auf
der Basis des Qualitätsprofils
und anhand der Qualitätskriterien und Bewertungsnormen. Was
jedoch die Maßstäbe sind, an denen die Qualität
gemessen
Text ist hier zum
Download verfügbar
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