22. September 2005
Noch einmal Kürzung der Anrechnungsstunden in der 2.
Phase der Lehrerausbildung
Gravierende Auswirkungen auf die Ausbildungsstrukturen
Die Lehrerinnen und Lehrer, die als Seminarleiter/innen in der 2.
Phase der Lehrerausbildung arbeiten, erhalten für die Wahrnehmung
dieser Aufgabe Anrechnungsstunden auf ihre Unterrichtsverpflichtung.
Die Höhe dieser Anrechnungsstunden richtet sich nach der Anzahl
der im Fachseminar oder im pädagogischen Seminar zu betreuenden
Auszubildenden.
Neben den konkreten Ausbildungsaufgaben sind Ausbildende gefordert,
sich den neuesten Stand der fachdidaktischen Diskussion anzueignen,
ihre erwachsenen- und allgemeinpädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten
stetig zu erweitern, den Überblick über neu erscheinende
Medien und Materialien zu halten, an Fachkonferenzen und Dienstbesprechungen
teilzunehmen und an der Gesamtkonzeption des Studienseminars mitzuarbeiten.
Für diese übergreifenden Tätigkeiten ist in der Arbeitszeitverordnung
ein sog. Sockel von 2 Unterrichtsstunden für Fachseminarleiter/innen
bzw. 4 Unterrichtsstunden für päd. Seminarleiter/innen eingerechnet.
Umfangreicher Aufgabenkatalog
Im Rahmen ihrer gesamten Anrechnungsstunden erfüllen die Ausbildenden
die Vorgaben der PVO - Lehr II; insbesondere die darin aufgeführten
Qualifizierungsbereiche für Auszubildende: Unterrichten, Erziehen,
Beurteilen, Beraten, Innovieren und Mitwirken. D. h. Sie führen
14-tägig drei- bzw. vierstündige Seminarveranstaltungen
und Sonderveranstaltungen, Unterrichtsbesuche, Gespräche zum
Ausbildungsstand durch, beraten die Auszubildenden, fertigen Beurteilungen
an, schreiben Gutachten und sind Mitglied in der Prüfungskommission.
Eine Unterrichtsverpflichtung von z. B. 14 Stunden – mitsamt
der damit verbundenen Verpflichtung zur aktiven Teilnahme in der Schule
- und die Ausbildung von 12 Auszubildenden im Fachseminar –
mitsamt der damit verbundenen Verpflichtung zur aktiven Mitgestaltung
des Seminarprofils –verlangen einen hohen Arbeitseinsatz von
den Ausbildenden. Und die Anforderungen und Erwartungen an die Lehrerausbildung
steigen!
Die Studienseminare arbeiten stetig und mit hohem Einsatz an der Qualitätssicherung
und Qualitätsentwicklung der Lehrerausbildung, u. a. durch Modularisierung
und Standardisierung. Den Ausbildenden wurde dafür vom MK immer
wieder Unterstützung zugesagt. So fand im November 2004 eine
der letzten so genannten Auftaktveranstaltungen: „Lehrerausbildung
im Umbruch“ statt, in der der Leiter der Abteilung 2 im MK die
bisher erbrachte Leistung der Lehrerausbildung ausdrücklich lobte
und Unterstützung versprach für die in der Zukunft von den
Seminaren zu erbringenden Aufgaben.
Lehrerausbildung im Umbruch: MK sagt Ausbildenden Unterstützung
zu
Nun legt das Ministerium einen Erlassentwurf „Arbeitszeit der
Lehrkräfte mit Aufgaben im Rahmen der Ausbildung für die
Lehrämter“ (Stand: 26.07.2005) vor, mit dem die Rahmenbedingungen
für alle Lehrämter vereinheitlicht werden sollen. Diese
im Grundsatz zu begrüßende Absicht wird vom MK dazu genutzt,
die Anrechnungsstunden für die Ausbilderinnen und Ausbilder willkürlich
zu kürzen.
Die vorgesehenen Kürzungen im Einzelnen
Zu den Kürzungen im Einzelnen:
- Der Sockelbetrag für Leiterinnen und Leiter von Fachseminaren
wird gekürzt
Folgen: Die Anrechnungsstunden werden um eine Stunde gekürzt.
Damit steht den Ausbildenden für die Ausbildung deutlich weniger
Zeit zur Verfügung, was zu spürbaren Qualitätseinbußen
führen muss.
In Fachseminaren mit wenigen Auszubildenden ergeben sich zusätzlich
erhebliche organisatorische Schwierigkeiten zwischen schulischen Anforderungen
und Ausbildungsaufgaben. Wie kann eine Ausbildende, die 2 Auszubildende
betreut und dafür 3 Anrechnungsstunden erhält, Fachseminare
durchführen, Unterrichtsbesuche und Beratungsgespräche (minimal
zu erfüllende Ausbildungsaufgaben) durchführen, wenn allein
die Fahrtzeit zu den Ausbildungsschulen den zeitlichen Rahmen ihrer
Entlastung überschreitet?
Sog. „Mitwirker“ (beauftragte Fachleiter ohne Stelle) werden
noch schwerer zu finden sein.
- Bisher wurden die Anrechnungsstunden für Ausbildende mit
besonderen Aufgaben (Leiterinnen und Leiter von pädagogischen
Seminaren; PSL) an die Zahl der zu Auszubildenden im einzelnen pädagogischen
Seminar gebunden; nunmehr sollen sie auf die Gesamtzahl der Auszubildenden
im Seminar bezogen werden.
Folgen: Je nach Lehramt beträgt die Kürzung mindestens
2 bzw. 3 Anrechnungsstunden pro PSL. Sie sind dadurch entsprechend
stärker in ihre Schule eingebunden, haben weniger Zeit für
die Ausbildungsaufgaben und können die zusätzlichen Aufgaben
nach den Durchführungsbestimmungen (zu § 7 Absätze
3. und 4.) im Seminar nicht mehr wahrnehmen.
- Bisher erhielten die Ausbildenden des gehobenen Dienstes bei 12
Auszubildenden 14 Anrechnungsstunden und konnten damit einen Personalrat
am Studienseminar stellen und den für sie zuständigen
Personalrat auf allen Ebenen wählen. Nach dem neuen Erlassentwurf
erhalten sie maximal 13 Anrechnungsstunden.Folgen: Die Ausbildenden
sind mit weniger als der Hälfte ihrer Stunden am Seminar tätig.
Sie haben somit nicht mehr die Möglichkeit eine Personalratsvertretung
am Seminar und in den übergeordneten Gremien zu wählen.
Eine Interessenvertretung ist für sie nicht mehr vorhanden.
Sinkt die Gesamtzahl der Auszubildenden im Seminar unter 60, kann
überhaupt keine Personalvertretung eingerichtet werden, da
alle Ausbilderinnen und Ausbilder mit weniger als der halben Stundenzahl
am Seminar tätig wären.
Möglicherweise haben die Verfasser des Erlassentwurfs diese
Auswirkung auf das Personalvertretungsgesetz nicht bedacht, was
an sich schon fahrlässig genug wäre. Möglicherweise
ist eine Beschränkung der personalrechtlichen Interessenvertretung
innerhalb der Seminare aber auch beabsichtigt, und es sollen auf
diesem Weg weitere Anrechnungsstunden eingespart werden. Um den
Preis, dass den Ausbildenden das Mitwirkungsrecht in ihrem Tätigkeitsbereich
abgesprochen wird.
Fazit: Die generelle Kürzung der Anrechnungsstunden für
Ausbildende in diesem Erlassentwurf steht in krassem Widerspruch zu
den Ergebnissen der „Auftaktveranstaltung“ im Dezember
des letzten Jahres und der Zusage einer Unterstützung der Seminare
bei der weiterführenden Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung
durch das MK. Es entsteht vielmehr der Eindruck, als sei das MK der
Auffassung, dass die Sicherung und die Entwicklung von Qualität
in der Lehrerausbildung vernachlässigt werden können.
Mit diesen Kürzungen werden Ausbildungsstrukturen gravierend
verändert.
Wenn eine solche Kürzung als unabwendbar notwendig erachtet wird
und die Ausbildungsqualität dabei einen möglichst geringen
Schaden nehmen soll, ist es erforderlich, mit den Ausbildenden ins
Gespräch zu kommen und gemeinsam mit ihnen ein Konzept zu entwickeln,
dass sich einfügen lässt in ein bildungspolitisches Gesamtkonzept
für das Studium, die 2. Phase sowie für die Lehrerfortbildung.
Solange das nicht geschieht, bleibt es beim konzeptionslosen Herumwerkeln,
mal an der einen, mal an der anderen Stelle.Mit dem hier wieder einmal
erkennbaren Umgang des MK mit seinen Bediensteten wird die Motivationsbereitschaft
der Ausbildenden verringert und die Einsicht in die notwendige Weiterentwicklung
der Qualität in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung gravierend
verhindert.
HELGA LEUSCHNER-SCHILLIG
Mitglied im Bezirkspersonalrat
bei der Landesschulbehörde
| Text ist hier
als .pdf Datei zum Download verfügbar |
|
zu diesem Thema siehe auch:
Stellungnahme:
"Erhebliche
Qualitätseinbußen"
Stellungnahme:
"Dieser
Erlass darf nicht in Kraft treten"
Stellungnahme:
"MK plant Herabsetzung der Anrechungsstunden für Fachleiter
in Studienseminaren"