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Hochschule / Lehrerausbildung


22. September 2005
Noch einmal Kürzung der Anrechnungsstunden in der 2. Phase der Lehrerausbildung

Gravierende Auswirkungen auf die Ausbildungsstrukturen

Die Lehrerinnen und Lehrer, die als Seminarleiter/innen in der 2. Phase der Lehrerausbildung arbeiten, erhalten für die Wahrnehmung dieser Aufgabe Anrechnungsstunden auf ihre Unterrichtsverpflichtung. Die Höhe dieser Anrechnungsstunden richtet sich nach der Anzahl der im Fachseminar oder im pädagogischen Seminar zu betreuenden Auszubildenden.

Neben den konkreten Ausbildungsaufgaben sind Ausbildende gefordert, sich den neuesten Stand der fachdidaktischen Diskussion anzueignen, ihre erwachsenen- und allgemeinpädagogischen Kenntnisse und Fähigkeiten stetig zu erweitern, den Überblick über neu erscheinende Medien und Materialien zu halten, an Fachkonferenzen und Dienstbesprechungen teilzunehmen und an der Gesamtkonzeption des Studienseminars mitzuarbeiten. Für diese übergreifenden Tätigkeiten ist in der Arbeitszeitverordnung ein sog. Sockel von 2 Unterrichtsstunden für Fachseminarleiter/innen bzw. 4 Unterrichtsstunden für päd. Seminarleiter/innen eingerechnet.

Umfangreicher Aufgabenkatalog


Im Rahmen ihrer gesamten Anrechnungsstunden erfüllen die Ausbildenden die Vorgaben der PVO - Lehr II; insbesondere die darin aufgeführten Qualifizierungsbereiche für Auszubildende: Unterrichten, Erziehen, Beurteilen, Beraten, Innovieren und Mitwirken. D. h. Sie führen 14-tägig drei- bzw. vierstündige Seminarveranstaltungen und Sonderveranstaltungen, Unterrichtsbesuche, Gespräche zum Ausbildungsstand durch, beraten die Auszubildenden, fertigen Beurteilungen an, schreiben Gutachten und sind Mitglied in der Prüfungskommission.

Eine Unterrichtsverpflichtung von z. B. 14 Stunden – mitsamt der damit verbundenen Verpflichtung zur aktiven Teilnahme in der Schule - und die Ausbildung von 12 Auszubildenden im Fachseminar – mitsamt der damit verbundenen Verpflichtung zur aktiven Mitgestaltung des Seminarprofils –verlangen einen hohen Arbeitseinsatz von den Ausbildenden. Und die Anforderungen und Erwartungen an die Lehrerausbildung steigen!

Die Studienseminare arbeiten stetig und mit hohem Einsatz an der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Lehrerausbildung, u. a. durch Modularisierung und Standardisierung. Den Ausbildenden wurde dafür vom MK immer wieder Unterstützung zugesagt. So fand im November 2004 eine der letzten so genannten Auftaktveranstaltungen: „Lehrerausbildung im Umbruch“ statt, in der der Leiter der Abteilung 2 im MK die bisher erbrachte Leistung der Lehrerausbildung ausdrücklich lobte und Unterstützung versprach für die in der Zukunft von den Seminaren zu erbringenden Aufgaben.

Lehrerausbildung im Umbruch: MK sagt Ausbildenden Unterstützung zu

Nun legt das Ministerium einen Erlassentwurf „Arbeitszeit der Lehrkräfte mit Aufgaben im Rahmen der Ausbildung für die Lehrämter“ (Stand: 26.07.2005) vor, mit dem die Rahmenbedingungen für alle Lehrämter vereinheitlicht werden sollen. Diese im Grundsatz zu begrüßende Absicht wird vom MK dazu genutzt, die Anrechnungsstunden für die Ausbilderinnen und Ausbilder willkürlich zu kürzen.

Die vorgesehenen Kürzungen im Einzelnen


Zu den Kürzungen im Einzelnen:

  • Der Sockelbetrag für Leiterinnen und Leiter von Fachseminaren wird gekürzt
    Folgen: Die Anrechnungsstunden werden um eine Stunde gekürzt. Damit steht den Ausbildenden für die Ausbildung deutlich weniger Zeit zur Verfügung, was zu spürbaren Qualitätseinbußen führen muss.
In Fachseminaren mit wenigen Auszubildenden ergeben sich zusätzlich erhebliche organisatorische Schwierigkeiten zwischen schulischen Anforderungen und Ausbildungsaufgaben. Wie kann eine Ausbildende, die 2 Auszubildende betreut und dafür 3 Anrechnungsstunden erhält, Fachseminare durchführen, Unterrichtsbesuche und Beratungsgespräche (minimal zu erfüllende Ausbildungsaufgaben) durchführen, wenn allein die Fahrtzeit zu den Ausbildungsschulen den zeitlichen Rahmen ihrer Entlastung überschreitet?

Sog. „Mitwirker“ (beauftragte Fachleiter ohne Stelle) werden noch schwerer zu finden sein.
  • Bisher wurden die Anrechnungsstunden für Ausbildende mit besonderen Aufgaben (Leiterinnen und Leiter von pädagogischen Seminaren; PSL) an die Zahl der zu Auszubildenden im einzelnen pädagogischen Seminar gebunden; nunmehr sollen sie auf die Gesamtzahl der Auszubildenden im Seminar bezogen werden.
    Folgen: Je nach Lehramt beträgt die Kürzung mindestens 2 bzw. 3 Anrechnungsstunden pro PSL. Sie sind dadurch entsprechend stärker in ihre Schule eingebunden, haben weniger Zeit für die Ausbildungsaufgaben und können die zusätzlichen Aufgaben nach den Durchführungsbestimmungen (zu § 7 Absätze 3. und 4.) im Seminar nicht mehr wahrnehmen.
  • Bisher erhielten die Ausbildenden des gehobenen Dienstes bei 12 Auszubildenden 14 Anrechnungsstunden und konnten damit einen Personalrat am Studienseminar stellen und den für sie zuständigen Personalrat auf allen Ebenen wählen. Nach dem neuen Erlassentwurf erhalten sie maximal 13 Anrechnungsstunden.Folgen: Die Ausbildenden sind mit weniger als der Hälfte ihrer Stunden am Seminar tätig. Sie haben somit nicht mehr die Möglichkeit eine Personalratsvertretung am Seminar und in den übergeordneten Gremien zu wählen. Eine Interessenvertretung ist für sie nicht mehr vorhanden. Sinkt die Gesamtzahl der Auszubildenden im Seminar unter 60, kann überhaupt keine Personalvertretung eingerichtet werden, da alle Ausbilderinnen und Ausbilder mit weniger als der halben Stundenzahl am Seminar tätig wären.
    Möglicherweise haben die Verfasser des Erlassentwurfs diese Auswirkung auf das Personalvertretungsgesetz nicht bedacht, was an sich schon fahrlässig genug wäre. Möglicherweise ist eine Beschränkung der personalrechtlichen Interessenvertretung innerhalb der Seminare aber auch beabsichtigt, und es sollen auf diesem Weg weitere Anrechnungsstunden eingespart werden. Um den Preis, dass den Ausbildenden das Mitwirkungsrecht in ihrem Tätigkeitsbereich abgesprochen wird.

Fazit: Die generelle Kürzung der Anrechnungsstunden für Ausbildende in diesem Erlassentwurf steht in krassem Widerspruch zu den Ergebnissen der „Auftaktveranstaltung“ im Dezember des letzten Jahres und der Zusage einer Unterstützung der Seminare bei der weiterführenden Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung durch das MK. Es entsteht vielmehr der Eindruck, als sei das MK der Auffassung, dass die Sicherung und die Entwicklung von Qualität in der Lehrerausbildung vernachlässigt werden können.

Mit diesen Kürzungen werden Ausbildungsstrukturen gravierend verändert.

Wenn eine solche Kürzung als unabwendbar notwendig erachtet wird und die Ausbildungsqualität dabei einen möglichst geringen Schaden nehmen soll, ist es erforderlich, mit den Ausbildenden ins Gespräch zu kommen und gemeinsam mit ihnen ein Konzept zu entwickeln, dass sich einfügen lässt in ein bildungspolitisches Gesamtkonzept für das Studium, die 2. Phase sowie für die Lehrerfortbildung.

Solange das nicht geschieht, bleibt es beim konzeptionslosen Herumwerkeln, mal an der einen, mal an der anderen Stelle.Mit dem hier wieder einmal erkennbaren Umgang des MK mit seinen Bediensteten wird die Motivationsbereitschaft der Ausbildenden verringert und die Einsicht in die notwendige Weiterentwicklung der Qualität in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung gravierend verhindert.


HELGA LEUSCHNER-SCHILLIG
Mitglied im Bezirkspersonalrat
bei der Landesschulbehörde

Text ist hier als .pdf Datei zum Download verfügbar
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zu diesem Thema siehe auch:
Stellungnahme: "Erhebliche Qualitätseinbußen"
Stellungnahme: "Dieser Erlass darf nicht in Kraft treten"
Stellungnahme: "MK plant Herabsetzung der Anrechungsstunden für Fachleiter in Studienseminaren"









   
   
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