Januar
2006
Übertragung von dienstrechtlichen Befugnissen auf alle Berufsbildenden Schulen
Zur Gültigkeit von Ministeraussagen
„Es wird keine Übertragung von Teilen des Modellversuchs ProReKo vor
Ende der Laufzeit des Modellversuchs geben“. So die Aussage von Kultusminister
Busemann noch am 10. Oktober 2005 bei der Landesdelegiertenkonferenz der GEW
in Wolfsburg.
Seine Aussage hatte genau 53 Tage Gültigkeit – bis zum
1. Dezember 2005 –. Daraus die Halbwertszeit von Ministeraussagen zu berechnen
ist müßig. Fest steht aber, dass ab sofort noch erheblich mehr Skepsis
bei Aussagen von Minister Busemann angebracht ist. Denn auch ein Vergleich seiner
vollmundigen Zusagen zum Erhalt der Gesamtkonferenz mit dem nun vorliegenden
Entwurf der Schulgesetznovelle macht deutlich, auf welche Form von Verlässlichkeit
wir uns einstellen müssen.
Was ist geschehen? Am 1. Dezember 2005 beschloss der Minister in der 6. Meilensteinsitzung
des Modellversuchs ProReKo, dass folgende Elemente des Modellversuchs ProReKo
auf alle Berufsbildenden Schulen des Landes übertragen werden sollen:
Umfangreiche
Befugnisse übertragen
– Die restlichen, noch nicht budgetierten Berufsbildenden
Schulen werden zum 01.08.2006 PKB-Schulen (PKB = PersonalKostenBudgetierung). – Die
dienstrechtlichen Befugnisse für Einstellungen werden allen Berufsbildenden
Schulen zum 01.03.2006 übertragen.
– Die dienstrechtlichen Befugnisse für Abordnungen, Versetzungen und
Verbeamtungen auf Lebenszeit werden allen Berufsbildenden Schulen zum 01.05.2006 übertragen.
– Die dienstrechtlichen Befugnisse für Beförderungen bis einschließlich
BesGr. A 14 BBesO werden zum 01.08.2006 übertragen.
– Von der Landesschulbehörde ist ein Unterstützungssystem aus
dem vorhandenen Personalbestand einzurichten, das Beratungs- und Schulungsangebote
beinhaltet. Nicht übertragen werden die Steuerungsmöglichkeiten durch
Zielvereinbarungen, die
Einführung von Prämien und Zulagen, das Angebot von alternativen Bildungsgängen,
die Einstellung von Verwaltungskräften und alternative Arbeitszeitmodelle.
Auch die zusätzliche Entlastung von Personalräten ist nicht vorgesehen.
In Aussicht gestellt wird die Übertragung von alternativen Schulverfassungen
nach Evaluation des Schulversuchs und nachgedacht werden soll über eventuelle
neue Rechtsformen der Berufsbildenden Schulen. Nachzulesen im Detail unter (www.proreko.de)
Sieht man diese Beschlüsse in Verbindung mit der im Entwurf der Schulgesetz-Novelle
festgeschriebene Übertragung
aller wesentlichen Entscheidungen auf Schulleiterin und Schulleiter bei gleichzeitiger
Plünderung der Aufgaben der Konferenzen, so wird deutlich, dass die Schulen
in ihrer Struktur massiv verändert werden sollen. Die Mitwirkung von Lehrkräften,
Eltern sowie Schülerinnen und Schülern wird auf ein Minimum beschränkt.
Schulleiterinnen und Schulleitern wird die Verantwortung für die Schule übertragen,
allerdings ohne sie z.B. durch Einstellung von entsprechendem Verwaltungspersonal
zu entlasten und ohne sie ausreichend zu qualifizieren. Aber auch ohne sie an
den Entscheidungen über elementare Parameter von Schulqualität und
Schulentwicklung zu beteiligen. Hier entscheiden Schulträger und Kultusministerium
nach wie vor allein. Lediglich an der Erreichung vorgegebener Kennzahlen wird
der „Erfolg“ von Schulleiterin und Schulleiter und damit der gesamten
Schule gemessen.
Mitwirkung von Lehrkräften, Eltern und Schülern auf
Minimum beschränkt
Die „Mitarbeiter“-Beteiligung wird zwar ausdrücklich
gewünscht, aber dort wo sie in Form von Gesamtkonferenzrechten festgeschrieben
ist, wird sie abgebaut. Keine Schulleiterin und kein Schulleiter muss sich in
Zukunft noch um die Zustimmung der Konferenzmehrheit bemühen, eine Weisung
reicht aus. Befehl und Gehorsam nach altem Kaiserprinzip ist auch wieder in Schulen
gefragt, in denen jungen Menschen die Vorteile einer demokratischen Gesellschaft
nahe gebracht werden sollen. Besonders problematisch wird die Übertragung
der oben genannten dienstrechtlichen Befugnisse auf Schulleiterinnen und Schulleiter
der Berufsbildenden Schulen bis zum Ende des laufenden Schuljahres. Hier werden
einmal mehr die Berufsbildenden Schulen als Experimentierfeld für die beabsichtigte Übertragung
der dienstrechtlichen Befugnisse auf alle Schulen in Niedersachsen missbraucht.
In aller Eile werden zurzeit eintägige „Schulungsmaßnahmen“ erdacht,
damit sowohl Schulleiterinnen und Schulleiter als auch die schulischen Personalräte,
die Frauenbeauftragten und die Vertrauensleute der schwer behinderten Beschäftigten
in die Lage versetzt werden, den neuen Aufgaben gerecht zu werden.
Berufsbildende Schulen als Experimentierfeld missbraucht
Eilbedürftig ist
insbesondere die Vorbereitung des Ausschreibungs- und Einstellungsverfahrens,
da die Stellenausschreibung für
das gesamte Jahr 2006 (drei Einstellungstermine) bereits für den 27.01.2006
vorgesehen ist.
Bewerberinnen und Bewerber müssen sich zukünftig an
allen in Frage kommenden Schulen direkt bewerben und gegebenenfalls auch vorstellen.
Ein einfaches Formblatt – wie bisher bei der Bewerbung üblich – wird
da nicht mehr ausreichen. Bewerbungsmappen müssen her und spielen in Zukunft
möglicherweise die entscheidende Rolle bei der Bewerbung. Referendarinnen
und Referendaren sei der Besuch eines qualifizierten Bewerbungstrainings empfohlen,
da mehr noch als bisher Ungeschicklichkeiten bei der Bewerbung über die
Einstellung entscheiden. Erschwerend kommt hinzu, dass das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren
wieder während des laufenden
Referendariats stattfindet. Sogar Referendare und Referendarinnen, die erst zum
01.11.2006 fertig werden, müssen sich schon im Januar bewerben, allerdings
ohne dass ihnen klar sein kann, welche Stellen zum 01.11.2006 noch frei sein
werden. Die zusätzlichen Kosten für Referendarinnen und Referendare
für Bewerbung und Einstellungsgespräche werden hierbei billigend in
Kauf genommen.
Zwar wird im Einstellungserlass die Verantwortung für die
gleichmäßige Unterrichtsversorgung weiterhin der Landesschulbehörde
zugewiesen. Wie die Landesschulbehörde aber eingreifen kann, wenn doch die
Befugnis zur Einstellung den Schulleiterinnen und Schulleitern übertragen
wurde, ist unklar. Ein Gesamtüberblick über das Einstellungsverfahren
und damit verbunden auch ein Ausbügeln auftretender Probleme bei Einstellung
und Unterrichtsversorgung wird zukünftig kaum noch möglich sein. Insbesondere
bei der Einstellung in Mangelfächern werden die Schulen in Randlagen in
Zukunft noch mehr Schwierigkeiten bekommen als bisher.
Insbesondere bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne „normale“
Ausbildung zum Lehramt an berufsbildenden Schulen dürften die meisten Schulleiterinnen
und Schulleiter genauso überfordert sein wie die zu beteiligenden Personalräte
und Frauenbeauftragten. MK und Landesschulbehörde gehen folglich auch von
einer hohen Fehlerquote aus und hoffen, dass diese im Laufe der nächsten
Durchgänge
geringer werden wird. In Kenntnis der Einstellungsverfahren in den Berufsbildenden
Schulen der Region Hannover kann man dieser Prognose in soweit, dass gravierende
Fehler vorkommen werden, zustimmen, leider alle zu Lasten der Bewerberinnen und
Bewerber.
Die Entscheidungen über Versetzungen und Abordnungen sollen zum 01.05.06
auf die Schulleiterinnen und Schulleiter übertragen werden. Aus der Erfahrung
der bisherigen Versetzungsverhandlungen in der Landesschulbehörde kann man
prognostizieren, dass es für Kolleginnen und Kollegen außerordentlich
schwierig wird, Versetzungen aus
persönlichen Gründen zu realisieren. Die Eigeninteressen der Schulen
sind hierbei außerordentlich schwer zu überwinden. Freigabe ohne entsprechenden
Ersatz und die Aufnahme an einer Schule, die nur begrenzt Bedarf hat, dürfte
der Vergangenheit angehören. Bislang konnten hier die Abteilungen der Landesschulbehörde
gemeinsam
mit den Schulbezirkspersonalräten fast immer Lösungen im Interesse
der betroffenen Kolleginnen und Kollegen finden – diese Möglichkeit
wird künftig entfallen. Alle von den Schulen und der GEW vorgebrachten Argumente
gegen die Übertragung von Teilen des Modellversuchs ProReKo haben nichts
genützt. Welche Änderungen im Detail noch möglich sein werden,
ist zurzeit ungewiss, da der entsprechende Erlass zur Aufgaben-Übertragung
noch in Arbeit ist. ANDREAS STREUBEL
Text ist hier zum
Download verfügbar
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