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Novelle Niedersächsisches Schulgesetz - Materialien


Januar 2006
Übertragung von dienstrechtlichen Befugnissen auf alle Berufsbildenden Schulen

Zur Gültigkeit von Ministeraussagen


„Es wird keine Übertragung von Teilen des Modellversuchs ProReKo vor Ende der Laufzeit des Modellversuchs geben“. So die Aussage von Kultusminister Busemann noch am 10. Oktober 2005 bei der Landesdelegiertenkonferenz der GEW in Wolfsburg.
Seine Aussage hatte genau 53 Tage Gültigkeit – bis zum 1. Dezember 2005 –. Daraus die Halbwertszeit von Ministeraussagen zu berechnen ist müßig. Fest steht aber, dass ab sofort noch erheblich mehr Skepsis bei Aussagen von Minister Busemann angebracht ist. Denn auch ein Vergleich seiner vollmundigen Zusagen zum Erhalt der Gesamtkonferenz mit dem nun vorliegenden Entwurf der Schulgesetznovelle macht deutlich, auf welche Form von Verlässlichkeit wir uns einstellen müssen. Was ist geschehen? Am 1. Dezember 2005 beschloss der Minister in der 6. Meilensteinsitzung des Modellversuchs ProReKo, dass folgende Elemente des Modellversuchs ProReKo auf alle Berufsbildenden Schulen des Landes übertragen werden sollen:

Umfangreiche Befugnisse übertragen

– Die restlichen, noch nicht budgetierten Berufsbildenden Schulen werden zum 01.08.2006 PKB-Schulen (PKB = PersonalKostenBudgetierung). – Die dienstrechtlichen Befugnisse für Einstellungen werden allen Berufsbildenden Schulen zum 01.03.2006 übertragen.
– Die dienstrechtlichen Befugnisse für Abordnungen, Versetzungen und Verbeamtungen auf Lebenszeit werden allen Berufsbildenden Schulen zum 01.05.2006 übertragen.
– Die dienstrechtlichen Befugnisse für Beförderungen bis einschließlich BesGr. A 14 BBesO werden zum 01.08.2006 übertragen.
– Von der Landesschulbehörde ist ein Unterstützungssystem aus dem vorhandenen Personalbestand einzurichten, das Beratungs- und Schulungsangebote beinhaltet. Nicht übertragen werden die Steuerungsmöglichkeiten durch Zielvereinbarungen, die
Einführung von Prämien und Zulagen, das Angebot von alternativen Bildungsgängen, die Einstellung von Verwaltungskräften und alternative Arbeitszeitmodelle. Auch die zusätzliche Entlastung von Personalräten ist nicht vorgesehen.
In Aussicht gestellt wird die Übertragung von alternativen Schulverfassungen nach Evaluation des Schulversuchs und nachgedacht werden soll über eventuelle neue Rechtsformen der Berufsbildenden Schulen. Nachzulesen im Detail unter (www.proreko.de) Sieht man diese Beschlüsse in Verbindung mit der im Entwurf der Schulgesetz-Novelle festgeschriebene Übertragung aller wesentlichen Entscheidungen auf Schulleiterin und Schulleiter bei gleichzeitiger Plünderung der Aufgaben der Konferenzen, so wird deutlich, dass die Schulen in ihrer Struktur massiv verändert werden sollen. Die Mitwirkung von Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern wird auf ein Minimum beschränkt. Schulleiterinnen und Schulleitern wird die Verantwortung für die Schule übertragen, allerdings ohne sie z.B. durch Einstellung von entsprechendem Verwaltungspersonal zu entlasten und ohne sie ausreichend zu qualifizieren. Aber auch ohne sie an den Entscheidungen über elementare Parameter von Schulqualität und Schulentwicklung zu beteiligen. Hier entscheiden Schulträger und Kultusministerium nach wie vor allein. Lediglich an der Erreichung vorgegebener Kennzahlen wird der „Erfolg“ von Schulleiterin und Schulleiter und damit der gesamten Schule gemessen.

Mitwirkung von Lehrkräften, Eltern und Schülern auf Minimum beschränkt

Die „Mitarbeiter“-Beteiligung wird zwar ausdrücklich gewünscht, aber dort wo sie in Form von Gesamtkonferenzrechten festgeschrieben ist, wird sie abgebaut. Keine Schulleiterin und kein Schulleiter muss sich in Zukunft noch um die Zustimmung der Konferenzmehrheit bemühen, eine Weisung reicht aus. Befehl und Gehorsam nach altem Kaiserprinzip ist auch wieder in Schulen gefragt, in denen jungen Menschen die Vorteile einer demokratischen Gesellschaft nahe gebracht werden sollen. Besonders problematisch wird die Übertragung der oben genannten dienstrechtlichen Befugnisse auf Schulleiterinnen und Schulleiter der Berufsbildenden Schulen bis zum Ende des laufenden Schuljahres. Hier werden einmal mehr die Berufsbildenden Schulen als Experimentierfeld für die beabsichtigte Übertragung der dienstrechtlichen Befugnisse auf alle Schulen in Niedersachsen missbraucht.
In aller Eile werden zurzeit eintägige „Schulungsmaßnahmen“ erdacht, damit sowohl Schulleiterinnen und Schulleiter als auch die schulischen Personalräte, die Frauenbeauftragten und die Vertrauensleute der schwer behinderten Beschäftigten in die Lage versetzt werden, den neuen Aufgaben gerecht zu werden.

Berufsbildende Schulen als Experimentierfeld missbraucht


Eilbedürftig ist insbesondere die Vorbereitung des Ausschreibungs- und Einstellungsverfahrens, da die Stellenausschreibung für das gesamte Jahr 2006 (drei Einstellungstermine) bereits für den 27.01.2006 vorgesehen ist.
Bewerberinnen und Bewerber müssen sich zukünftig an allen in Frage kommenden Schulen direkt bewerben und gegebenenfalls auch vorstellen. Ein einfaches Formblatt – wie bisher bei der Bewerbung üblich – wird da nicht mehr ausreichen. Bewerbungsmappen müssen her und spielen in Zukunft möglicherweise die entscheidende Rolle bei der Bewerbung. Referendarinnen und Referendaren sei der Besuch eines qualifizierten Bewerbungstrainings empfohlen, da mehr noch als bisher Ungeschicklichkeiten bei der Bewerbung über die Einstellung entscheiden. Erschwerend kommt hinzu, dass das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren wieder während des laufenden Referendariats stattfindet. Sogar Referendare und Referendarinnen, die erst zum 01.11.2006 fertig werden, müssen sich schon im Januar bewerben, allerdings ohne dass ihnen klar sein kann, welche Stellen zum 01.11.2006 noch frei sein werden. Die zusätzlichen Kosten für Referendarinnen und Referendare für Bewerbung und Einstellungsgespräche werden hierbei billigend in Kauf genommen.
Zwar wird im Einstellungserlass die Verantwortung für die gleichmäßige Unterrichtsversorgung weiterhin der Landesschulbehörde zugewiesen. Wie die Landesschulbehörde aber eingreifen kann, wenn doch die Befugnis zur Einstellung den Schulleiterinnen und Schulleitern übertragen wurde, ist unklar. Ein Gesamtüberblick über das Einstellungsverfahren und damit verbunden auch ein Ausbügeln auftretender Probleme bei Einstellung und Unterrichtsversorgung wird zukünftig kaum noch möglich sein. Insbesondere bei der Einstellung in Mangelfächern werden die Schulen in Randlagen in Zukunft noch mehr Schwierigkeiten bekommen als bisher.
Insbesondere bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern ohne „normale“
Ausbildung zum Lehramt an berufsbildenden Schulen dürften die meisten Schulleiterinnen
und Schulleiter genauso überfordert sein wie die zu beteiligenden Personalräte
und Frauenbeauftragten. MK und Landesschulbehörde gehen folglich auch von einer hohen Fehlerquote aus und hoffen, dass diese im Laufe der nächsten Durchgänge geringer werden wird. In Kenntnis der Einstellungsverfahren in den Berufsbildenden Schulen der Region Hannover kann man dieser Prognose in soweit, dass gravierende Fehler vorkommen werden, zustimmen, leider alle zu Lasten der Bewerberinnen und Bewerber.
Die Entscheidungen über Versetzungen und Abordnungen sollen zum 01.05.06 auf die Schulleiterinnen und Schulleiter übertragen werden. Aus der Erfahrung der bisherigen Versetzungsverhandlungen in der Landesschulbehörde kann man prognostizieren, dass es für Kolleginnen und Kollegen außerordentlich schwierig wird, Versetzungen aus
persönlichen Gründen zu realisieren. Die Eigeninteressen der Schulen sind hierbei außerordentlich schwer zu überwinden. Freigabe ohne entsprechenden Ersatz und die Aufnahme an einer Schule, die nur begrenzt Bedarf hat, dürfte der Vergangenheit angehören. Bislang konnten hier die Abteilungen der Landesschulbehörde gemeinsam
mit den Schulbezirkspersonalräten fast immer Lösungen im Interesse der betroffenen Kolleginnen und Kollegen finden – diese Möglichkeit wird künftig entfallen. Alle von den Schulen und der GEW vorgebrachten Argumente gegen die Übertragung von Teilen des Modellversuchs ProReKo haben nichts genützt. Welche Änderungen im Detail noch möglich sein werden, ist zurzeit ungewiss, da der entsprechende Erlass zur Aufgaben-Übertragung noch in Arbeit ist. ANDREAS STREUBEL

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