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Novelle
Niedersächsisches Schulgesetz – Sachstand 13. Februar 2006 Kultusminister Busemann hat am 24. Januar den Regierungsentwurf
zur „Einführung der Eigenverantwortlichen Schule“ vorgelegt.
Der Entwurf unterscheidet sich nur wenig von dem in der Dezember-Ausgabe
der EuW ausführlich vorgestellten Referententext. Regierung und SPD wollen Stärkung des Schulleiters CDU und FDP bleiben dabei: Sie wollen der Gesamtkonferenz das
Recht nehmen, über alle wesentlichen Angelegenheiten zu entscheiden.
Gemeinsame Beschlüsse zu wichtigen pädagogischen und
schulorganisatorischen Fragen sollen ersetzt werden durch Entscheidungen
des Schulleiters. In § 34 (Gesamtkonferenz) heißt es
jetzt zwar, die Gesamtkonferenz sei „das Entscheidungsgremium
der Schule, in dem alle an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit
der Schule Beteiligten zusammenwirken“. Im abschließenden
Katalog werden aber die Kompetenzen der Konferenz stark eingeschränkt.
Zum Referentenentwurf hinzugekommen ist allein das Recht, über
Schulversuche und Grundsätze der Verteilung der Haushaltsmittel
zu entscheiden. Die Begründung des Entwurfs stelltklar, was
der Gesetzgeber will: „Der Kern der Neuregelung des § 34
ist die Abkehr von der Allzuständigkeit der Gesamtkonferenz
in allen wesentlichen Angelegenheiten der Schule. An ihre Stelle
ist ein abschließender Katalog von Aufgaben getreten. Die
hier nicht genannten Aufgaben obliegen der Schulleiterin oder dem
Schulleiter.“ Der Gesetzentwurf der SPD unterstützt ausdrücklich die von der CDU gewollte Übertragung von Zuständigkeiten an die Schulleitung und die Beschneidung der Rechte der Gesamtkonferenz und bietet somit in diesem Punkten keine Alternative. In einer Zusammenfassung des Fraktionsentwurfs heißt es: „Die Schulleiterinnen und Schulleiter (…) sollen die personal- und dienstrechtlichen Befugnisse wahrnehmen, die der Schule übertragen werden. Sie werden mit gewissen Abstrichen (z.B. Disziplinarbefugnisse) gleichsam Dienstvorgesetzte, die insbesondere mit einem Beurteilungsrecht ausgestattet werden können (§ 43).“ Die SPD will allerdings bis zum Abschluss des Modellversuchs ProReKo offen lassen, ob die Schulleiter/innen Lehrkräfte abordnen, versetzen und befördern dürfen. Auch für Einstellungen sollen sie nicht zuständig sein. Wie bei der CDU soll die Zuständigkeit der Gesamtkonferenz durch einen Katalog begrenzt werden. „Wir sind an einigen Stellen gleicher Meinung“, bestätigt der SPD-Vorsitzende Wolfgang Jüttner Busemanns Schulverfassungsvorschläge. Busemann äußert sich nach Vorlage des SPD-Entwurfs erfreut, „dass die Stärkung der Schulleiterinnen und Schulleiter und die Übertragung der dienstrechtlichen Befugnisse auf sie, nun auch von der SPD übereinstimmend so gewollt sei.“ In dieser Frage geht Busemann auf dem im Gesetzentwurf eingeschlagenen Weg zur Stärkung des Schulleiters allerdings zügiger voran. Mit Erlass vom 9. Januar 2006 überträgt er bereits in diesem Jahr wichtige dienstrechtliche Befugnisse auf die öffentlichen Berufsbildenden Schulen: Einstellungen (ab 1.3.), Abordnungen, Versetzungen, Verlängerung und Verkürzung der Probezeit (ab 1.5.), Beförderungen bis A 14 (ab 1.6.). Es ist zu befürchten, dass die Leitungen zumindest die größeren Systeme der allgemein bildenden Schulen nach Verabschiedung des Regierungsentwurfs in nicht allzu ferner Zukunft desgleichen Dienstvorgesetzte werden. Dann ist in diesen Schulen die Abkehr von der demokratisch verfassten Schule vollständig vollzogen. Schulleiter und Schulleiterinnen sind Chefs des Schulpersonals, die über alle wesentlichen Angelegenheiten ihrer Schule zu bestimmen haben und auch für Personaleinstellungen zuständig sind. Die GEW will eine demokratische Schule Die GEW lehnt diese Entwicklungen ab. Sie will eine selbstständige Schule mit demokratischer Entscheidungsstruktur, mit guter Ausstattung und Unterstützung durch eine unbürokratische Schulbehörde. Die notwendige pädagogische Weiterentwicklung im Interesse der Schülerinnen und Schüler kann nur in einer Schule gelingen, die über wichtige pädagogische und schulorganisatorische Fragen demokratisch entscheidet. Hier müssen die an der Schule Beschäftigten, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern zusammenarbeiten. Gelingende pädagogische Reformarbeit kann nicht verordnet werden. Schule ist eben kein Betrieb und betriebswirtschaftliche Instrumente sind einer pädagogischen Qualitätsentwicklung nicht dienlich. Es ist wichtig, dass die Gesetzentwürfe in den Schulen diskutiert werden und Kolleginnen und Kollegen sich in Briefen, Erklärungen oder Beschlüssen von Personalversammlungen dazu äußern. Ausführliche Informationen zu den Entwürfen findet man auf der Homepage der GEW. In vielen Orten finden Veranstaltungen der GEW zum Thema statt. Landesweite Aktionen werden derzeit vorbereitet. HENNER SAUERLAND
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