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Novelle Niedersächsisches Schulgesetz - Materialien


20. März 2006
Kollegien brauchen eine wirksame Personalvertretung

Mitbestimmung darf nicht auf der Strecke bleiben



Von Eberhard Brandt

Das Kultusministerium beabsichtigt, Schulleiterinnen und Schulleiter zu Dienstvorgesetzten zu machen. Die Berufsbildenden Schulen machen den Anfang, hier sind die wichtigsten Personalmaßnahmen bereits übertragen. Hier entsteht ein Muster auch für alle anderen Schulformen. Dies Muster ist schlecht. Bei der landesweiten Tagung der Schulpersonalräte und Vertrauensleute der Berufsbildenden Schulen wurde deutlich, dass auf der Seite der Schulleiterinnen und Schulleiter die Handlungsmacht vergrößert wird, ohne dass auf der anderen Seite die Arbeit der Personalräte in angemessener Weise gestaltet wird. Die Kolleginnen und Kollegen aus den Beruflichen Schulen haben Forderungen gestellt, die ich namens der GEW Niedersachsen in einem Brief an den Kultusminister unterstützt habe. Eine Antwort steht aus.
Die GEW bleibt bei ihrer Forderung, die Übertragung der dienstrechtlichen Befugnisse auf alle Beruflichen Schulen zurückzunehmen. Diese Entscheidung wurde im Hauruck-Verfahren durchgezogen, ohne dass eine Evaluierung des Modellversuchs ProReKo stattgefunden hätte. Selbst das MK weiß nicht einmal, ob denn das neue Verfahren kostengünstiger ist oder mehr Verwaltungskosten verursacht, ob denn die Entscheidungen in den Schulen sachgerechter gefällt worden sind. Völlig ungeklärt ist obendrein, in welchen Strukturen denn die Personalentscheidungen getroffen werden sollen, die in Schulen nicht lösbar sind. Es geht offenbar auch gar nicht um sachgerechte politische Planungen, sondern um das Durchpeitschen eines ideologisch motivierten Konzepts der neuen Verwaltungssteuerung.

Zugleich stellt die GEW Forderungen, die die Rechte der Kollegien auch dann einigermaßen sichern sollen, wenn das MK an der Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse festhält. Wir können ja die Kollegien nicht schutzlos lassen.
Alle Mitglieder der Schulpersonalräte brauchen eine Grundschulung, in der sie auf die neuen Aufgaben vorbereitet werden. Diese Schulungen organisiert die GEW. Referentinnen sind die Mitglieder der Schulbezirkspersonalräte. Die Kosten werden der Landesschulbehörde in Rechnung gestellt. Dieses gewerkschaftliche Recht war zunächst im MK bestritten worden. Die Schulpersonalräte sollten an Informationsveranstaltungen teilnehmen, die von Mitarbeitern der Behörde durchgeführt werden. Diese handeln aber – wie dies ihr Amt ist – als Arbeitgeber interessegeleitet. Eine Zumutung also. Der Leiter der Landesschulbehörde, Uhlig, hat mir nun ausdrücklich bestätigt, dass die GEW eigene Schulungen durchführen kann. Dann verweist er auf die begrenzten Haushaltsmittel. Die sind aber nicht nur begrenzt, sondern ihr Umfang ist unzureichend. Wann wird das MK seinen Haushaltsplan der hektischen Betriebsamkeit seiner politischen Führung anpassen? Viel Zeit ist da nicht, denn die Schulungen beginnen im März. Sollen wir etwa die Kosten für jede einzelne Schulung per Gerichtsbeschluss erstreiten?
Die Freistellung der Schulpersonalräte beträgt derzeit vier Unterrichtsstunden bei fünf Personalratsmitgliedern. Bei der Übertragung der neuen Aufgaben reicht das vorne und hinten nicht. Die GEW fordert nicht mehr und nicht weniger als die alte Freistellungsregelung von 1997. Außerdem brauchen die Schulpersonalräte eine Anlassfreistellung, wenn sie z.B. eine Beratung durch einen Rechtsanwalt benötigen oder umfangreiche Akten in kurzen Fristen durcharbeiten. Dazu ein Beispiel: Bis zu 80 Akten müssen derzeit bei der Bewerbung auf eine einzige Stelle durchgesehen werden. Aus den ProReKo Schulen berichteten Mitglieder von Schulpersonalräten, dass Schulleiter sie erst im Nachherein mit bereits erfolgten Einstellungen und anderen Personalmaßnahmen bekannt gemacht hätten. Mit detaillierten Festlegungen in Dienstvereinbarungen müssen nun Fristen und Verfahrensabläufe der Mitbestimmung in der Schulen ausgehandelt werden. Das braucht Zeit, Energie und Beratung. Um es deutlich zu sagen, am Umfang der Freistellung entscheidet sich ganz wesentlich, ob Schulpersonalräte ihre Aufgabe sachgerecht wahrnehmen können. Wer die Schulpersonalräte nicht angemessen ausstattet, hat die Absicht, die Mitbestimmungsmöglichkeiten zu verschlechtern und Rechtssicherheit für abhängig Beschäftigte abzubauen.

Eine andere Ebene der Waffengleichheit ist die Schulbehörde. Die Schulleiterinnen und Schulleiter können sich von schulfachlichen Dezernenten, von Juristen und Planern beraten lassen. Auch wenn deren Anzahl in teilweise dramatischem Umfang abgebaut wird, bündelt sich hier Kompetenz und Erfahrung. (Im Einzelfall mögen Kolleginnen daran zweifeln, aber darum geht es hier nicht.) Juristische Prüfungen und Verwaltungsarbeiten werden den Schulleiterinnen und Schulleitern abgenommen.
Die Schulpersonalräte benötigen die gleiche Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen, die kompetent sind, die sich in die vielen Spezialthemen und sich in die Gesetze und Verordnungen einarbeiten können. Das leisten bisher die Schulbezirkspersonalräte, weil sie arbeitsteilig arbeiten und über die nötige Arbeitszeit durch Freistellung verfügen. Das muss auch so bleiben. Deutlich waren die Berichte der Schulpersonalräte, deren Chefs schon die Entscheidungen über das Personal fällen. Oft rufen sie beim Schulbezirkspersonalrat an. Dies macht für die Mitglieder der Schulbezirkspersonalräte mehr Arbeit, weil die Schulleiterinnen und Schulleiter nicht über die Rechtssicherheit verfügen wie die erfahrenen Beamten der Schulbehörde. Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der landesweiten Tagung der Beruflichen Schulen war also klar, wir brauchen die Schulbezirkspersonalräte erst recht, wenn die Schulpersonalräte mehr zu entscheiden haben. Dies habe ich Kultusminister Busemann mehrfach und deutlich gesagt und jetzt in meinem Brief deutlich betont. Das neue Mitbestimmungsverfahren wird teurer als das alte.
Unsere Forderungen sind klar. Nun ist das Ministerium am Zug. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz der Berufsbildenden Schulen haben den Beschluss mit in ihre Schulen genommen. Personalversammlungen und Gesamtkonferenzen haben sie sich zu eigen gemacht. Die GEW Niedersachsen handelt im Interesse der Kollegien und gemeinsam mit ihnen.

Text ist hier zum Download verfügbar

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