20.
März
2006
Kollegien
brauchen eine wirksame Personalvertretung
Mitbestimmung
darf nicht auf der Strecke bleiben
Von Eberhard Brandt
Das Kultusministerium beabsichtigt, Schulleiterinnen
und Schulleiter zu Dienstvorgesetzten zu machen. Die Berufsbildenden
Schulen machen den Anfang, hier sind die wichtigsten Personalmaßnahmen bereits übertragen.
Hier entsteht ein Muster auch für alle anderen Schulformen.
Dies Muster ist schlecht. Bei der landesweiten Tagung der Schulpersonalräte
und Vertrauensleute der Berufsbildenden Schulen wurde deutlich,
dass auf der Seite der Schulleiterinnen und Schulleiter die Handlungsmacht
vergrößert wird, ohne dass auf der anderen Seite die
Arbeit der Personalräte in angemessener Weise gestaltet wird.
Die Kolleginnen und Kollegen aus den Beruflichen Schulen haben
Forderungen gestellt, die ich namens der GEW Niedersachsen in einem
Brief an den Kultusminister unterstützt habe. Eine Antwort
steht aus.
Die GEW bleibt bei ihrer Forderung, die Übertragung der dienstrechtlichen
Befugnisse auf alle Beruflichen Schulen zurückzunehmen. Diese
Entscheidung wurde im Hauruck-Verfahren durchgezogen, ohne dass
eine Evaluierung des Modellversuchs ProReKo stattgefunden hätte.
Selbst das MK weiß nicht einmal, ob denn das neue Verfahren
kostengünstiger ist oder mehr Verwaltungskosten verursacht,
ob denn die Entscheidungen in den Schulen sachgerechter gefällt
worden sind. Völlig ungeklärt ist obendrein, in welchen
Strukturen denn die Personalentscheidungen getroffen werden sollen,
die in Schulen nicht lösbar sind. Es geht offenbar auch gar
nicht um sachgerechte politische Planungen, sondern um das Durchpeitschen
eines ideologisch motivierten Konzepts der neuen Verwaltungssteuerung.
Zugleich stellt die GEW Forderungen, die die Rechte der Kollegien
auch dann einigermaßen sichern sollen, wenn das MK an der Übertragung
dienstrechtlicher Befugnisse festhält. Wir können ja
die Kollegien nicht schutzlos lassen.
Alle Mitglieder der Schulpersonalräte brauchen eine Grundschulung,
in der sie auf die neuen Aufgaben vorbereitet werden. Diese Schulungen
organisiert die GEW. Referentinnen sind die Mitglieder der Schulbezirkspersonalräte.
Die Kosten werden der Landesschulbehörde in Rechnung gestellt.
Dieses gewerkschaftliche Recht war zunächst im MK bestritten
worden. Die Schulpersonalräte sollten an Informationsveranstaltungen
teilnehmen, die von Mitarbeitern der Behörde durchgeführt
werden. Diese handeln aber – wie dies ihr Amt ist – als
Arbeitgeber interessegeleitet. Eine Zumutung also. Der Leiter der
Landesschulbehörde, Uhlig, hat mir nun ausdrücklich bestätigt,
dass die GEW eigene Schulungen durchführen kann. Dann verweist
er auf die begrenzten Haushaltsmittel. Die sind aber nicht nur
begrenzt, sondern ihr Umfang ist unzureichend. Wann wird das MK
seinen Haushaltsplan der hektischen Betriebsamkeit seiner politischen
Führung anpassen? Viel Zeit ist da nicht, denn die Schulungen
beginnen im März. Sollen wir etwa die Kosten für jede
einzelne Schulung per Gerichtsbeschluss erstreiten?
Die Freistellung der Schulpersonalräte beträgt derzeit
vier Unterrichtsstunden bei fünf Personalratsmitgliedern.
Bei der Übertragung der neuen Aufgaben reicht das vorne und
hinten nicht. Die GEW fordert nicht mehr und nicht weniger als
die alte Freistellungsregelung von 1997. Außerdem brauchen
die Schulpersonalräte eine Anlassfreistellung, wenn sie z.B.
eine Beratung durch einen Rechtsanwalt benötigen oder umfangreiche
Akten in kurzen Fristen durcharbeiten. Dazu ein Beispiel: Bis zu
80 Akten müssen derzeit bei der Bewerbung auf eine einzige
Stelle durchgesehen werden. Aus den ProReKo Schulen berichteten
Mitglieder von Schulpersonalräten, dass Schulleiter sie erst
im Nachherein mit bereits erfolgten Einstellungen und anderen Personalmaßnahmen
bekannt gemacht hätten. Mit detaillierten Festlegungen in
Dienstvereinbarungen müssen nun Fristen und Verfahrensabläufe
der Mitbestimmung in der Schulen ausgehandelt werden. Das braucht
Zeit, Energie und Beratung. Um es deutlich zu sagen, am Umfang
der Freistellung entscheidet sich ganz wesentlich, ob Schulpersonalräte
ihre Aufgabe sachgerecht wahrnehmen können. Wer die Schulpersonalräte
nicht angemessen ausstattet, hat die Absicht, die Mitbestimmungsmöglichkeiten
zu verschlechtern und Rechtssicherheit für abhängig Beschäftigte
abzubauen.
Eine andere Ebene der Waffengleichheit ist die Schulbehörde.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter können sich von schulfachlichen
Dezernenten, von Juristen und Planern beraten lassen. Auch wenn
deren Anzahl in teilweise dramatischem Umfang abgebaut wird, bündelt
sich hier Kompetenz und Erfahrung. (Im Einzelfall mögen Kolleginnen
daran zweifeln, aber darum geht es hier nicht.) Juristische Prüfungen
und Verwaltungsarbeiten werden den Schulleiterinnen und Schulleitern
abgenommen.
Die Schulpersonalräte benötigen die gleiche Unterstützung
durch Kolleginnen und Kollegen, die kompetent sind, die sich in
die vielen Spezialthemen und sich in die Gesetze und Verordnungen
einarbeiten können. Das leisten bisher die Schulbezirkspersonalräte,
weil sie arbeitsteilig arbeiten und über die nötige Arbeitszeit
durch Freistellung verfügen. Das muss auch so bleiben. Deutlich
waren die Berichte der Schulpersonalräte, deren Chefs schon
die Entscheidungen über das Personal fällen. Oft rufen
sie beim Schulbezirkspersonalrat an. Dies macht für die Mitglieder
der Schulbezirkspersonalräte mehr Arbeit, weil die Schulleiterinnen
und Schulleiter nicht über die Rechtssicherheit verfügen
wie die erfahrenen Beamten der Schulbehörde. Für alle
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der landesweiten Tagung der Beruflichen
Schulen war also klar, wir brauchen die Schulbezirkspersonalräte
erst recht, wenn die Schulpersonalräte mehr zu entscheiden
haben. Dies habe ich Kultusminister Busemann mehrfach und deutlich
gesagt und jetzt in meinem Brief deutlich betont. Das neue Mitbestimmungsverfahren
wird teurer als das alte.
Unsere Forderungen sind klar. Nun ist das Ministerium am Zug. Die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz der Berufsbildenden
Schulen haben den Beschluss mit in ihre Schulen genommen. Personalversammlungen
und Gesamtkonferenzen haben sie sich zu eigen gemacht. Die GEW
Niedersachsen handelt im Interesse der Kollegien und gemeinsam
mit ihnen.
Text ist hier zum
Download verfügbar
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