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Beamtenrecht und Beamtenversorgung

 

06. September 2007
Bundesfinanzhof gibt der GEW Recht


Kürzung der Pendlerpauschale ist wahrscheinlich verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat verfassungsrechtliche Zweifel an der Neuregelung der Pendlerpauschale und diese mit einem Eilbeschluss praktisch außer Kraft gesetzt.
Seit 1.1.2007 können in der Steuererklärung Kosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer geltend gemacht werden. Nach dem Beschluss des obersten Finanzgerichts Deutschlands können sich Arbeitnehmer nun trotzdem die volle Pauschale ab dem ersten Kilometer in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Zur Begründung erklärten die Richter, nach der im Eilverfahren nur groben und vorläufigen rechtlichen Prüfung sei die Neuregelung "ernstlich zweifelhaft". Dies zeige schon der Umstand, dass zahlreiche Finanzgerichte zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen seien. Auch in der Literatur würden "beachtliche Bedenken" geäußert.


Entscheidung des Bundesfinanzhofes im Wortlaut ist hier als .pdf Datei zum Download verfügbar
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siehe auch: GEW: „Fahrten zur Arbeit und häusliche Arbeitszimmer sind kein Privatvergnügen!“


   
   
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