02.
Mai 2006
Bericht von der ProReKo Review Sitzung am 30./31. März 2006
Die Akzeptanz sinkt - ProReko im Frühjahr 2006!
Am 30. - 31.03.06 tagte die Landesprojektgruppe ProReKo um den Stand
des Modellversuchs und die daraus abzuleitenden Perspektiven fest
zu stellen. Bemerkenswert die von der wissenschaftlichen Begeleitung
präsentierten
Ergebnisse der 2. Befragung der Modellversuchs-Schulen vom April 2005.
Deutlich wird eine sinkende Akzeptanz des Modellversuchs:
sowohl die Rücklaufquote als auch die Akzeptanzentwicklung ist
in den einzelnen ProReKo Schulen höchst unterschiedlich. Ist der
Rücklauf der Fragebögen bei einer Schule rund 90 %, beträgt
die Rücklaufquote bei einer anderen Schule unter 40%. Die durchschnittliche
Beteiligung liegt bei immerhin 60%, das entspricht 1119 Personen. Die
Frage nach der Zustimmung zum Schulversuch sank von der ersten zur
zweiten Befragung um 9 % auf 53%, auch hier ist die Entwicklung in
den befragten Schulen sehr unterschiedlich. Sank die Zustimmung in
einer Schule von 57% auf 25%, so stieg sie in einer anderen Schule
von 53% auf 71%. Von einer Steigerung der Akzeptanz kann allerdings
nur bei 3 Schule gesprochen werden, bei zwei Schule blieb der Wert
nahezu konstant, bei allen anderen Schulen sank die Zustimmung erheblich
ab. Bemerkenswert ist die Auswertung der Ergebnisse nach der Funktion:
Zwar sinkt die Zustimmung sogar bei den Schulleitungen auch um 6%,
aber sie liegt hier unverändert hoch bei 87%. Bei den Personalräten
sinkt die Zustimmung von 76% auf 55% und bei den Kolleginnen und Kollegen
ohne Funktion bleibt der Wert konstant bei unter 50 % Zustimmung.
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| Damalige und heutige Zustimmung zum Schulversuch
nach Schulen (2. Erhebung) |
Bemerkenswert auch der Akzeptanzverlust bei den Konferenzleiterinnen
und Konferenzleitern, hier rutscht die Zustimmung von 72% auf magere
49%.
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| Damalige und heutige Zustimmung zum Schulversuch
nach Funktionen an der Schule (2. Erhebung) |
Die Ergebnisse des 2. Zwischenberichtes vom Dez. 2005 können
komplett von der Homepage der wissenschaftlichen Begleitung abgerufen
werden www.proreko-wb.de.
Ein weiterer Schwerpunkt der Untersuchungen betraf die Erfahrungen
mit der Einführung von EFQM.
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| QM-Block II "Was hat sich durch
die Einführung
des schulischen Qualitätsmanagements nach EFQM an Ihrer Schule
verbessert? |
Auch hier ist eine große Skepsis der Befragten festzustellen.
Insbesondere für das Globalziel von ProReKo, die Unterrichtsqualität
zu verbessern, wird hier weder eine Verbesserung der Unterrichtsqualität
festgestellt noch wird hier etwas Positives erwartet:
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| Positiv gepolte Items des QM-Blocks
IV: "Welche Veränderungen
haben bzw. werden sich durch die Einführung des Qualitätsmanagements
an Ihrer Schule ergeben? |
Deutlich auch hier wieder eine sehr unterschiedliche Einschätzung
der Befragten je nach Funktion in der Schule:
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| Positiv gepolte Items des QM-Blocks
I: "Wie beurteilen Sie
die Einführung des schulischenQualitätsmanagements
an Ihrer Schule ? |
Die von der wissenschaftlichen Begleitung vorgestellten Ergebnisse
wurden von den Projektgruppenmitgliedern kontrovers diskutiert. Die
anwesenden Schulleiter äußerten eine von den Befragungsergebnissen
deutlich abweichende Einschätzung. Interessant wird die im April
2006 stattfindende 3. Befragung. Wird sich der negative Trend bestätigen
oder steigt die Einschätzung
des Modellversuchs wieder auf akzeptable Werte?
Bei der Nutzung der
im Modellversuch erarbeiteten Fragebögen für die Schüler-,
Mitarbeiter- und Betriebsbefragung, gibt es insbesondere bei den Fragebögen
für die Mitarbeiterbefragung datenschutzrechtliche Probleme. Aus
diesem Grund wird der Fragebogen derzeit nicht genutzt. Die Änderung
des Schulgesetzes soll hier Abhilfe schaffen. Die Verpflichtung aller
in der Schule tätigen Personen zur Teilnahme an den Befragungen
wird in § 30 NSchG geregelt, während in § 31 NSchG die
Einhaltung der Regelungen des Datenschutzgesetzes und des Beamtengesetzes
betont wird und gleichzeitig im Abs. 4 die Abweichung vom §101
NBG im Schulbereich festgeschrieben wird. Sobald die Schulgesetznovelle
in den Landtag zur parlamentarischen Beratung eingebracht wird, sollen
die Fragebögen freigegeben werden. Soviel zur Einschätzung
der Bedeutung der parlamentarischen Beratung.
Die Nutzung der erhobenen
Daten war auch ein Thema in der Diskussion der Landesprojektgruppe.
War man sich weitgehend einig, dass die erhobenen Daten Eigentum der
Schule sind und nicht dem landeweiten Zugriff unterliegen, wurde gleichzeitig
die Möglichkeit gefordert, dass die Daten soweit "herunter
gebrochen" werden müssen, dass der Schulleiter sieht, wo
aufgrund der Schülerbeurteilung bei einzelnen Kolleginnen und
Kolleginnen Handlungsbedarf besteht. Eine längere Diskussion ergab
sich auch über Sinn und Zweck der landesweiten Kennzahlen. Deutlich
wurde herausgestellt, dass eine leistungsbezogene Budgetierung angestrebt
wird, insbesondere auf der Basis der Kennzahlen 1 und 2.
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Auf Basis der Kennzahlen 1 und 2 sollen mit den Schulleiterinnen und
Schulleitern Zielvereinbarungen abgeschlossen werden. Die Probleme
hierbei ergeben sich sowohl daraus wer die Zielvereinbarungen abschließt,
als auch die Berücksichtigung von Rahmenbedingungen und Zeitraum
für die Zielerreichung. Unklar auch die Konsequenzen wenn Ziele
nicht erreicht werden.
Der Arbeitsbereich Bildungsangebote liegt einigermaßen
brach, da nur zwei Schulen jeweils ein zusätzliches Bildungsangebot
ausprobieren. Da dies aber ein Kern des Modellversuchs ist, soll hier
nachgebessert werden. Die Übertragung der dienstrechtlichen Befugnisse
auf alle Berufsbildenden Schulen des Landes ist weitgehend erfolgt.
Eine Evaluation hat vorher nicht stattgefunden. Betont wird die Notwendigkeit
eines Unterstützungssystems für alle Schulen und die Bereitstellung
von Assistenzkräften analog der Unterstützung im Modellversuch.
Die Erfüllung dieser Bedingung ist nicht in Sicht.
Um die Notwendigkeit einer Entlastung der Personalräte zu prüfen,
hat die zweite Befragung durch die wissenschaftliche Begleitung statt
gefunden, die Auswertung erfolgt demnächst. Ob diese Auswertung
dann auch zu einer Erhöhung der Freistellungen der Personalräte
führt darf bezweifelt werden.
Einen weiteren Bereich in der Diskussion
umfasste die Veränderung der Schulverfassung und die Bildung von
Teamstrukturen. Auch hier gab es einige Untersuchungen der wissenschaftlichen
Begleitung. Diese Befragungen ergaben ein ähnliches Bild wie vorher,
die Einschätzung
von Schulleitung und Personalrat weichen erheblich voneinander ab,
was meines Erachtens für die Personalräte spricht. Die Abschaffung
der Gesamtkonferenz und die Einführung eines Schulvorstands werden
von den Personalräten mit erheblicher Skepsis gesehen, während
die Schulleitungen dem sehr positiv gegenüberstehen. Einig sind
sich die Befragten nur in einer Frage, die Übertragung der dienstrechtlichen
Befugnisse geht nicht ohne zusätzliches Verwaltungspersonal. Bemerkenswert
ist ferner die in allen schulischen Gruppen sehr hohe Zustimmung zur
positiven Wirkung von Teamstrukturen auf die schulische Qualität
und die ebenfalls gleichmäßig hohe Einschätzung der
Notwendigkeit, des Nutzens von Teamarbeit bei gleichzeitig hoher Bereitschaft
zur Teamarbeit. Natürlich wurde in der Sitzung auch die Zukunft
der ProReKo Schulen nach Ende des Schulversuchs diskutiert. Die Fassung
des Schulgesetz-Novelle vom 04.04.2006 berücksichtigt
diese Problematik in so fern, dass an den § 106 NSchG ein weiterer
Absatz mit folgendem Wortlaut angehängt werden soll: "Die
berufsbildenden Schulen werden bis zum 31. Dezember 2010 zu regionalen
Kompetenzzentren entwickelt." Die am 25.04.2006
vom Kabinett verabschiedete Fassung des Gesetzentwurfs, die so an den
Landtag zur Beratung geht, sieht wieder eine andere Fassung vor: hier
ist im § 181 lediglich gesichert, dass die Modellversuchsschulen
bis längstens zum Ablauf des Jahres 2010 nach Versuchsbedingungen
arbeiten können.
Die Frage der notwendigen Unterstützungssysteme
für die Schulen wurde kontrovers diskutiert. Bemängelt wird
der Ressourcenverbrauch unter Haushaltsgesichtspunkten, insbesondere
mit Blick auf den erheblichen Bedarf bei Einführung der Eigenverantwortlichen
Schule. Klar wird dabei der Abstand der Möglichkeiten von Allgemeinbildenden
und Berufsbildenden Schulen. Die anwesenden Schulleiter betonen, die
Unterstützungssysteme aus eigenem Budget finanzieren zu können.
Abschließend stellt der Projektleiter klar, dass sich die Frage
nach der Übertragung des Modells auf alle BBS'sen für ihn
nicht stellt, die Übertragung setzt er voraus. Genauso wenig stellt
sich aus seiner Sicht die Frage nach dem Erfolg des Projektes. In der
weiteren Arbeit des Modellversuchs geht es seines Erachtens nur darum,
welche Elemente des Versuchs in welcher Form übertragen werden.
Ein Abschlussbericht wird bis März 2008 vorliegen.
Hier zeigt
sich was von einer Evaluation des Modellversuchs zu halten ist. Bei
sinkender Akzeptanz, fehlender Evaluation und noch nicht gesicherten
wissenschaftlichen Erkenntnissen, wird das positive Ende des Modellversuchs
vorausgesetzt. Die vorzeitige Übertragung der dienstrechtlichen
Befugnisse auf alle Schulen ohne vorherige Evaluation war ein Beispiel
für den Umgang mit so genannten Modelversuchen. Wie aus den Ergebnissen
der Umfragen deutlich wird, wird hier ein von einigen Schulleiterinnen
und Schulleitern bevorzugtes Schulmodell schöngeredet um es auf
alle Berufsbildenden Schulen zu übertragen. Alternativ könnte
man ja auch nur einige, von der Mehrheit der beteiligten Kolleginnen
und Kollegen positiv bewerteten Teile des Modellversuchs übertragen
und dafür auseichende Rahmenbedingungen schaffen. Interessant
wird in diesem Zusammenhang, wie die ständig beschworenen Einsparungen
mit der Übertragung des Modells auf alle Berufsbildenden Schulen
gelingen sollen.
ANDREAS STREUBEL
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