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Novelle Niedersächsisches Schulgesetz 17.
April
2006 Die GEW Niedersachsen hatte ohnehin im Mai Proteste gegen die Pläne der Landesregierung geplant. Diese Aktivitäten sollen bei der außerordentlichen Landesdelegiertenkonferenz am 16. Mai in Braunschweig gebündelt werden, um neue Impulse für die Diskussionen in den Schulen und für das Eingreifen in die öffentliche Debatte zu geben. Das radikale Vorgehen der Regierung zeigt, dass wir unsere Anstrengungen noch verstärken müssen. Außerordentliche GEW-Landesdelegiertenkonferenz setzt neue Impulse Die Verschärfung des nach der Anhörung überarbeiteten Gesetzentwurfs bringt das MK selbst auf den Punkt, indem es in der Begründung ausdrücklich von der Allzuständigkeit der Schulleiterinnen und Schulleiter spricht. Eindeutig wird nun auch die Absicht, alle Leiterinnen und Leiter von Schulen zu Dienstvorgesetzten zu machen. Bislang hieß es noch, die Erfahrungen mit der Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse aus den Beruflichen Schulen solle ausgewertet werden. Mit solchen Prüfungen will man sich aber nicht mehr aufhalten. Nun hat das MK einen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes vorgelegt, nach dem die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Stellvertreterinnen und Stellvertreter wie die anderen Behördenleiter angesehen werden und ohne Mitbestimmung der Personalräte bestellt werden sollen. Die einzelnen Regelungen der Gesetzentwürfe sind auf S. 3 und 4 dieser Ausgabe der EuW ausführlich dargestellt und kommentiert. MK will Aushöhlung des Mitbestimmungsrechts der Schulbezirkspersonalräte Unmittelbar vor den Osterferien verkündete der Leiter der Landesschulbehörde, dass das bisher gültige Konzept aufgegeben werden müsse, dass in jeder der vier Außenstellen der Landesschulbehörde, also in Braunschweig, Lüneburg, Hannover und Osnabrück, alle Dezernate arbeiten. In Hannover sollen die Dezernate 9 (Planung und Schulrecht) und 10 (Personalien) aufgegeben werden, außerdem sollen die Gymnasien und die Berufsbildenden Schulen nicht mehr durch eigene Dezernate in Hannover vertreten sein. Deren Arbeit soll in den Außenstellen Osnabrück und Lüneburg erledigt werden. In Braunschweig stehen die Dezernate für Gymnasien und Berufsbildende Schulen zur Disposition. Eine weiter gehende Zentralisierung ist nicht ausgeschlossen. Mitbestimmung durch den Schulbezirkspersonalrat erfordert, dass Gespräche, Akteneinsicht, Verhandlungen mit schulfachlichen und den für Planung und Personalien zuständigen Dezernaten stattfinden. Effektive Mitbestimmung funktioniert nicht per E-Mail und Telefon. Dafür gibt es mittlerweile seit einigen Monaten schon schlechte Erfahrungen: Für das nichtlehrende Personal sind die schulfachlichen Dezernenten in Hannover zuständig. Die Personalien werden im Dezernat 10 in Lüneburg bearbeitet. Die enge Abstimmung zwischen beiden Dezernaten einerseits und mit dem Schulbezirkspersonalrat andererseits ist zerstört. Wie reagieren Elternräte und Kommunen? Wie werden die Elternräte und die Kommunen reagieren, wenn sie in Hannover keine Ansprechpartner für schulrechtliche und planerischen Fragen mehr finden? Wie soll eine gleichmäßige Unterrichtsversorgung und die Zuweisung von Feuerwehrstellen gewährleistet werden? Was treibt die Leitung der Landesschulbehörde zu solchen Maßnahmen? Ob Minister oder Behördenleiter, alle beteuern, dass die enge Zusammenarbeit aller Dezernate an jeder der vier Außenstellen die gute Lösung ist. In einem Grundsatzpapier aus dem Ministerium wird die Kenntnis der handelnden Personen und deren enge Interaktion als grundlegend für den Erfolg effektiven Verwaltungshandelns und wirksamer Steuerung der Ressourcen erklärt. Aber im selben Papier werden alle Erkenntnisse über den Haufen geworfen und wird die Zentralisierung der Planung und der Personalien vorgesehen. Alle Planungen werden nämlich diktiert von der Vorgabe des radikalen Stellenabbaus in der Landesschulbehörde. Aus dem verringerten Personalbestand wird zudem eine neue Behörde, die Schulinspektionsbehörde, finanziert. Für Justiziare und Schulpsychologen wird angesichts des weiteren Stellenabbaus die Privatisierung vorgeschlagen. Radikaler Personalabbau erzeugt Handlungszwänge Die Übertragung der Personalführung auf die Schulleiterinnen und Schulleiter erfolgt unter dem gleichen Diktat. Es wird nicht erwogen, welche Aufgaben sinnvollerweise in den Schulen erledigt werden, damit diese ihre pädagogische Arbeit besser leisten können. Dem MK steht unter dem Druck, Arbeit aus der Schulbehörde loszuwerden, weil sie dort nicht mehr bewältigt werden kann. Es bleibt ein Rätsel, wie die mickrigen Restbestände der Schulbehörde die im Rahmen des Konzepts der „Eigenverantwortlichen Schule“ - wenigstens auf dem Papier - vorgesehene Unterstützung und Beratung, die Zuweisung von Ressourcen für Fortbildung und Schulentwicklung leisten sollen. Bei der Anhörung der Experten und Organisationen im Juni 2005 war es einhellige Auffassung, dass das Konzept der Eigenverantwortlichen Schule gemessen an den eigenen Ansprüchen zum Scheitern verurteilt ist, wenn Verwaltungsmodernisierung und Personalabbau bei der Schulbehörde alle weiteren Überlegungen dominieren. Der im Gesetzentwurf vorgesehene Auftrag an die Dezernentinnen und Dezernenten, mit den Schulleitern an Kennziffern orientierte Zielvereinbarungen zu treffen, ist unter den personellen Vorgaben dann wohl auch nicht so ernst gemeint. Insofern könnte man sich ja auch wieder freuen. Die Landesschulbehörde hat nunmehr Arbeitsgruppen eingerichtet, die die Neustrukturierung der Dezernate unter der Vorgabe des radikalen Personalabbaus vorschlagen sollen. Werden die erfahrenen Dezernentinnen und Dezernenten sich dem so einfach unterwerfen oder sie formulieren, was nach ihrer Kenntnis notwendig ist? Dringender Appell der GEW Unsere Forderungen sind nicht neu. Die Landesdelegiertenkonferenz im
Oktober 2005 hatte Minister Busemann einen einstimmig beschlossenen dringenden
Appell überreicht: Das MK ignoriert die in der Anhörung von der GEW und den Verbänden des Beamtenbundes und dem Schulhauptpersonalrat vorgetragene Kritik vollständig. Ein gemeinsames Vorgehen aller Bildungsorganisationen steht auf der Tagesordnung. Die von allen getragene Stellungsnahme des SHPR zeigt, dass es dafür eine gute inhaltliche Grundlage gibt. Der Gesetzgeber muss merken, dass die Kollegien der niedersächsischen Schulen von der vom Ministerium vorgelegten Konzeption der Eigenverantwortlichen Schule nichts halten. Die GEW setzt sich statt dessen für eine demokratische Schule ein, die pädagogischen Gestaltungsraum und Schulentwicklung nutzt, um für alle Schülerinnen und Schüler bessere Lernbedingungen zu erreichen und soziale Benachteiligungen abzubauen, und die dafür die erforderlichen Ressourcen, Unterstützung, und Fortbildung erhält.
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