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Novelle
Niedersächsisches Schulgesetz
März
2005
Arbeitgruppe
„Schulinspektion“ legt Abschlussbericht vor
Schulen werden alle vier Jahre besucht
Im laufenden Monat nimmt die Niedersächsische
Schulinspektion im Schloss in Bad Iburg ihre Arbeit auf. Ab Herbst 2005
inspizieren neu ausgebildete SchulinspektorInnen eigenständig niedersächsische
Schulen, ab 2006 beginnt flächendeckend die sog. Erstinspektion,
die im Jahr 2009 für alle niedersächsischen Schulen abgeschlossen
sein soll.
Die Arbeitsgruppe „Schulinspektion“ im Kultusministerium hat
im Februar dem Minister ihre Vorschläge zur Arbeitsweise, zu Ablauf
und Personal der Inspektion vorgelegt (veröffentlicht unter www.mk.niedersachsen.de).
Der Minister muss jetzt entscheiden, wann was wie umgesetzt werden soll.
Im Folgenden ein kurzer Überblick über die Vorschläge.
Schwerpunkt: Beurteilung des Unterrichts
Die Inspektion erfolgt im Rahmen von Vorgaben zur Schulqualität,
die im Niedersächsischen Konzept für Schulqualität definiert
sind („Orientierungsrahmen“, vgl.
www.nibis.de). Es umfasst sechs Qualitätsbereiche, die durch
32 Qualitätsmerkmale inhaltlich gekennzeichnet werden. Deren Konkretisierung
erfolgt anhand von insgesamt 90 Qualitätskriterien. Die Vorgaben
zur Schulqualität sind z.T. schulformspezifisch.
Die Inspektion ist eine externe Evaluation aller niedersächsischen
Schulen, nicht der einzelnen Lehrkräfte. Sie bezweckt kein öffentliches
Ranking, der Bericht über die Schulen, der auch die Ergebnisse der
Selbstevaluation der Schule berücksichtigt, soll vertraulich sein.
Die Schulen werden regelmäßig alle vier Jahre von jeweils zwei
InspektorInnen untersucht, eine/r sollte aus der Schulform der zu inspizierenden
Schule kommen. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Schulinspektion ist die
Beurteilung unterrichtlichen Handelns. Im Rahmen eines Schulbesuchs sollen
etwa 50 Prozent der Lehrkräfte der betreffenden Schule im Unterricht
besucht werden. Den einzelnen Lehrkräften wird vorab nicht mitgeteilt,
ob und wann sie besucht werden.
Ablauf einer Schulinspektion
Eine Schulinspektion läuft folgendermaßen ab:
1. Vorbereitungsphase: Sechs bis acht Wochen vor der Inspektion Information
der Schule, Terminabsprachen, Übermittlung der Daten (Statistik,
Leitbild, Schulprogramm, Ergebnisse der Selbstevaluation, Förderkonzept
usw.), Informationsveranstaltung mit den Beteiligten.
2. Durchführungsphase: Interviews (Schulleitung, Lehrkräfte,
SchülerInnen, Eltern, MitarbeiterInnen), Unterrichtsbesuche (jeweils
22 Minuten), Schulrundgang, ergänzende Gespräche.
3. Berichterstattung und Ergebnisveröffentlichung: Zusammenfassende
Bewertung der Ergebnisse der Gespräche und der Unterrichtsbesuche.
Die Bewertung wird unabhängig vom sozialen Umfeld der Schule getroffen.
Die Schulleitung erhält den Bericht, der auch an die zuständige
Schulaufsicht geht. Die Schulleitung ist verpflichtet, den Bericht innerhalb
einer angemessenen Frist an die Lehrkräfte, den Personalrat, den
Schulelternrat, den Schülerrat und den Schulträger weiterzugeben.
Erhält eine Schule eine noch zu definierende Gesamtbewertung „unter
Standard“ gibt es nach ca. einem Jahr eine Nachinspektion. Die Schulleitung
ist verpflichtet, der Schulaufsicht notwendige Verbesserungsmaßnahmen
darzulegen und deren Umfang mit ihr zu vereinbaren. Man rechnet damit,
dass ca. jede fünfte Schule eine Nachinspektion benötigt.
Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen
Den evaluierten Schulen sollen möglichst auf „maßgeschneiderte“,
professionelle Beratung und Unterstützung zurückgreifen können,
die evtl. durch eine institutionalisierte ‚Schulentwicklungsberatung’
organisiert werden könnte. Denkbar wäre auch ein sog. Marktmodell.
Hier erhielten budgetierte Schulen zweckgebundene Finanzmittel und kauften
entsprechende Beratung, Fortbildung und Unterstützung selbst ein.
hs
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