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Novelle Niedersächsisches Schulgesetz


März 2005
Arbeitgruppe „Schulinspektion“ legt Abschlussbericht vor


Schulen werden alle vier Jahre besucht

Im laufenden Monat nimmt die Niedersächsische Schulinspektion im Schloss in Bad Iburg ihre Arbeit auf. Ab Herbst 2005 inspizieren neu ausgebildete SchulinspektorInnen eigenständig niedersächsische Schulen, ab 2006 beginnt flächendeckend die sog. Erstinspektion, die im Jahr 2009 für alle niedersächsischen Schulen abgeschlossen sein soll.

Die Arbeitsgruppe „Schulinspektion“ im Kultusministerium hat im Februar dem Minister ihre Vorschläge zur Arbeitsweise, zu Ablauf und Personal der Inspektion vorgelegt (veröffentlicht unter www.mk.niedersachsen.de). Der Minister muss jetzt entscheiden, wann was wie umgesetzt werden soll.
Im Folgenden ein kurzer Überblick über die Vorschläge.

Schwerpunkt: Beurteilung des Unterrichts


Die Inspektion erfolgt im Rahmen von Vorgaben zur Schulqualität, die im Niedersächsischen Konzept für Schulqualität definiert sind („Orientierungsrahmen“, vgl. www.nibis.de). Es umfasst sechs Qualitätsbereiche, die durch 32 Qualitätsmerkmale inhaltlich gekennzeichnet werden. Deren Konkretisierung erfolgt anhand von insgesamt 90 Qualitätskriterien. Die Vorgaben zur Schulqualität sind z.T. schulformspezifisch.
Die Inspektion ist eine externe Evaluation aller niedersächsischen Schulen, nicht der einzelnen Lehrkräfte. Sie bezweckt kein öffentliches Ranking, der Bericht über die Schulen, der auch die Ergebnisse der Selbstevaluation der Schule berücksichtigt, soll vertraulich sein.
Die Schulen werden regelmäßig alle vier Jahre von jeweils zwei InspektorInnen untersucht, eine/r sollte aus der Schulform der zu inspizierenden Schule kommen. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Schulinspektion ist die Beurteilung unterrichtlichen Handelns. Im Rahmen eines Schulbesuchs sollen etwa 50 Prozent der Lehrkräfte der betreffenden Schule im Unterricht besucht werden. Den einzelnen Lehrkräften wird vorab nicht mitgeteilt, ob und wann sie besucht werden.

Ablauf einer Schulinspektion

Eine Schulinspektion läuft folgendermaßen ab:
1. Vorbereitungsphase: Sechs bis acht Wochen vor der Inspektion Information der Schule, Terminabsprachen, Übermittlung der Daten (Statistik, Leitbild, Schulprogramm, Ergebnisse der Selbstevaluation, Förderkonzept usw.), Informationsveranstaltung mit den Beteiligten.

2. Durchführungsphase: Interviews (Schulleitung, Lehrkräfte, SchülerInnen, Eltern, MitarbeiterInnen), Unterrichtsbesuche (jeweils 22 Minuten), Schulrundgang, ergänzende Gespräche.
3. Berichterstattung und Ergebnisveröffentlichung: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse der Gespräche und der Unterrichtsbesuche. Die Bewertung wird unabhängig vom sozialen Umfeld der Schule getroffen. Die Schulleitung erhält den Bericht, der auch an die zuständige Schulaufsicht geht. Die Schulleitung ist verpflichtet, den Bericht innerhalb einer angemessenen Frist an die Lehrkräfte, den Personalrat, den Schulelternrat, den Schülerrat und den Schulträger weiterzugeben.
Erhält eine Schule eine noch zu definierende Gesamtbewertung „unter Standard“ gibt es nach ca. einem Jahr eine Nachinspektion. Die Schulleitung ist verpflichtet, der Schulaufsicht notwendige Verbesserungsmaßnahmen darzulegen und deren Umfang mit ihr zu vereinbaren. Man rechnet damit, dass ca. jede fünfte Schule eine Nachinspektion benötigt.

Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen

Den evaluierten Schulen sollen möglichst auf „maßgeschneiderte“, professionelle Beratung und Unterstützung zurückgreifen können, die evtl. durch eine institutionalisierte ‚Schulentwicklungsberatung’ organisiert werden könnte. Denkbar wäre auch ein sog. Marktmodell. Hier erhielten budgetierte Schulen zweckgebundene Finanzmittel und kauften entsprechende Beratung, Fortbildung und Unterstützung selbst ein.

hs


   
   
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