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Beamtenrecht und Beamtenversorgung
28.
März 2007 Ab 2008 Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
erhalten im Dezember für jedes Kind, für das ihnen in Bezug
auf den Monat Dezember ein Familienzuschlag gewährt wird, eine
jährliche Sonderzahlung. Diese beträgt für das erste
und zweite Kind 120,00 Euro und für das dritte und jedes weitere
Kind 400 Euro. Die jährlichen Sonderzahlungen gehören steuerlich zu den
sonstigen Bezügen. Der Arbeitgeber hat die Steuer für die
Sonderzahlungen nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn unter
Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle zu ermitteln. Die Regelungen über
besondere Pfändungsfreibeträge gemäß § 850a
ZPO sind auf Sonderzahlungen anzuwenden. Im Jahr 2007 Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
erhalten im Dezember für jedes Kind, für das ihnen in Bezug
auf den Monat Dezember ein Familienzuschlag gewährt wird, eine
jährliche Sonderzahlung. Diese beträgt für das erste
und zweite Kind 25,56 Euro und für das dritte und jedes weitere
Kind 400 Euro. Zusätzlich wird im Monat Dezember für das Jahr 2007 eine Sonderzahlung gezahlt: 1. an alle Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter in Höhe
von 860 Euro In den Jahren 2005 und 2006 Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
erhalten für jedes Kind, für das ihnen im Monat Dezember
ein Familienzuschlag gewährt wird, eine jährliche Sonderzahlung
in Höhe von 25,56 Euro. Waisen, denen der Familienzuschlag zusteht,
erhalten die jährliche Sonderzahlung selbst. Die jährlichen Sonderzahlungen gehören steuerlich zu den
sonstigen Bezügen. Der Arbeitgeber hat die Steuer für die
Sonderzahlungen nach dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn unter
Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle zu ermitteln. Die Regelungen über
besondere Pfändungsfreibeträge gem. § 850a ZPO sind
auf Sonderzahlungen anzuwenden. Im Jahr 2004 Wie im Jahr 2003 wurde eine jährliche Sonderzahlung von 25,56 € für
jedes Kind gezahlt, für das Kinderanteil im Familienzuschlag
zustand. Jedoch wurde diese im Juli gezahlt, wenn in diesem Monat
die Voraussetzungen dafür vorlagen. Bis zum Jahr 2003
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