• Aktuelle Themen
• Tarifrunde 2013 (Länder)
• Änderungen Nds. Beamtengesetz
• Digitalisate
• Oberschule
• Neue Termine RSS-Feed

24.04.2012
Entlastung für Schulleiterinnen
und Schulleiter bringt kleine
Verbesserungenn

23.04.2012
Impulse für gute Arbeit, gleiche
Bildungschancen und starken
Sozialstaat fehlen


19.04.2012
Urheberrecht und Digitalisate:
Schulleiter werden erneut unter
Druck gesetzt


      weitere Meldungen lesen


Neues
Bezirks- und Kreisverbände
   

 

Novelle Niedersächsisches Schulgesetz - Materialien


20. März 2006
Gesetzentwurf der SPD zur „Stärkung der Selbstständigkeit der Schulen“

Auch die SPD bereitet Output-Steuerung der Schulen vor



Die Änderung des niedersächsischen Schulgesetzes hat inzwischen eine solche Bedeutung erlangt, dass sowohl die SPD als auch Bündnis 90/Die Grünen eigene Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht haben. Laut Minister Busemann zeigen alle drei Vorlagen, dass es trotz des schul- und bildungspolitischen Tagesstreits ein über die Fraktionen hinweg gemeinsames Ziel für die Schulen gibt. Die Umsteuerung zur so genannten Output-Steuerung wäre demnach bildungspolitisches Programm aller Parteien im Landtag. Im Folgenden sollen die Vorschläge der SPD einer näheren Betrachtung unterzogen werden.
Der von der SPD-Fraktion in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zur „Stärkung der Selbstständigkeit der Schulen“ will, wie der Regierungsentwurf von CDU und FDP, die Schulleitung stärken und die Rechte der Gesamtkonferenz einschränken. Auf der anderen Seite gibt er im pädagogischen Bereich den Schulen einige Gestaltungsfreiheiten.

Die Schulleitung stärken und Rechte der Gesamtkonferenz einschränken


In § 32 sieht der Gesetzentwurf der SPD vor, dass Schulen unter bestimmten Voraussetzungen von bestehenden Erlassen und Verfügungen abweichen können, wenn sie dadurch nicht die in Rahmenrichtlinien und Bildungsstandards festgelegten Ziele gefährden. Auch die Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse muss weiterhin gewährleistet sein. Abweichungen brauchen eine Mehrheit von zwei Dritteln der Gesamtkonferenz, die Schulbehörde ist dann nur noch zu informieren. Hinsichtlich Unterrichtsorganisation und -gestaltung sowie bei der Messung der Schülerleistungen und ihrer Bewertung können Schulen versuchen, ein eigenes Profil zu entwickeln. Mit Zustimmung der Schulbehörde dürfen sie dann auch von Rechtsverordnungen abweichen. „Die Schulen haben ein verbrieftes Recht darauf, von den Vorgaben aus Hannover abzuweichen. Für uns ist wichtig, dass pädagogische Freiheit kein Gnadenakt des Kultusministeriums ist“, kommentiert die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ingrid Eckel, diese Regelung. Hiermit glaubt die SPD die Zaghaftigkeit des Regierungsentwurfs überwinden zu können, offen bleibt jedoch, ob denn auch die Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, damit Schulen eigene Wege gehen können.
Wie auch im Regierungsentwurf soll gesetzlich das Recht verankert werden, ein Budget „nach näherer Bestimmung im Haushaltsplan“ zu bewirtschaften und ein eigenes Girokonto zu führen. Die SPD schafft hier die Grundlage dafür, dass Schulen ein Budget bekommen und ihr Personal selbstständig einstellen. Hier besteht die große Gefahr, dass den Schulen letztendlich doch nur das Recht bleibt, den Mangel zu verwalten – und zu verantworten.
Die Schulen werden verpflichtet „die besonderen Ziele und Schwerpunkte ihrer Arbeit sowie Schritte zur Zielerreichung in einem Schulprogramm“ (§ 32 a) festzulegen. Alle zwei Jahre sind durch eine interne Evaluation die festgelegten Ziele zu überprüfen. In § 121 wird die Niedersächsische Schulinspektion (externe Evaluation) als eigenständige nachgeordnete Behörde des Kultusministeriums gesetzlich verankert. Sie erhält – wie eine klassische Schulbehörde – zwar kein Weisungsrecht gegenüber den Schulen, kann aber Vorschläge zur Qualitätssteigerung unterbreiten.

Beschlusskompetenzen können auf „Schulkonferenz“ übertragen werden

Ähnlich wie die Landesregierung will die SPD die Stellung von Schulleiterin bzw. Schulleiter deutlich stärken und die Rechte der Gesamtkonferenz einschränken. Für die Gesamtkonferenz gibt es auch im SPD-Entwurf einen abschließenden Katalog von Zuständigkeiten, in allen anderen wesentlichen Angelegenheiten kann sie nur Grundsätze beschließen. Die Allzuständigkeit wird somit auch hier gestrichen. Und auch hinsichtlich des Aufgabenkataloges gibt es so gut wie keine Unterschiede zum Entwurf von CDU und FDP. Die Schulleitungen „sollen die personal- und dienstrechtlichen Befugnisse wahrnehmen, die der Schule übertragen werden“, heißt es in der Presseerklärung der SPD-Fraktion. Schulleiterinnen und Schulleiter werden also Dienstvorgesetzte, die zwar (vorerst?) keine Disziplinarbefugnisse erhalten, aber insbesondere mit einem Beurteilungsrecht ausgestattet werden können. Inwieweit sie für Abordnungen und Versetzungen sowie für Beförderungen zuständig sind, soll allerdings erst nach Abschluss des Modellversuchs „ProReKo“ entschieden werden. Auch ihre Zuständigkeit für Einstellungen ist noch nicht festgeschrieben.
Die SPD muss sich im Zusammenhang der Schulgesetzänderungen noch nicht festlegen, welche Kompetenzen sie letztendlich der Leitung gibt. Sie schafft mit den hier skizzierten Regelungen aber die schulgesetzliche Grundlage dafür, die Stellung der Schulleiter bzw. der Schulleiterinnen dahingehend zu stärken, dass sie auch Personal aus dem Schulbudget einstellen, befördern und Disziplinarbefugnisse erhalten.
Wegen der hohen Anforderungen an die Leiterinnen und Leiter selbstständiger Schulen soll die Bestellung zunächst befristet auf drei Jahre erfolgen (§ 45 Abs. 3). Die Einrichtung einer Kollegialen Schulleitung ist künftig nicht mehr an die Genehmigung der Schulbehörde gebunden. In § 39 wird die auch bisher schon gegebene Möglichkeit deutlicher formuliert, dass die Gesamtkonferenz Beschlusskompetenzen auf eine sog. Schulkonferenz übertragen kann. In diesem Gremium können die Paritäten zwischen Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern anders festgelegt werden als in der Gesamtkonferenz. Ein Drittel der Mitglieder müssen Lehrkräfte sein. Soll die Schulkonferenz auch für die Festlegung der Grundsätze der Leistungsbewertung, der Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse usw. zuständig sein, muss der Anteil der Lehrkräfte bei mindestens 50 Prozent liegen.

Unterstützung durch „Schulbeirat“

Dies sind Regelungen, die sich im Entwurf der Landesregierung nicht finden lassen. Sie sind zwar grundsätzlich nicht neu, aber durchaus interessant und unter Umständen insbesondere für größere Schulen geeignet. Den Abbau der Rechte der Gesamtkonferenz gleichen sie aber keineswegs aus.
Die Entwurf sieht weiterhin vor, dass sich die Schulen bei der Erfüllung ihres Schulprogramms durch einen Schulbeirat unterstützen lassen können, dem auch außerschulische Personen angehören, „die sich der Schule besonders verbunden fühlen“ (Pressemitteilung der SPD). Der Beirat ist kein Beschlussgremium, sondern gibt Anregungen und Empfehlungen. Über Einrichtung und Zusammensetzung entscheidet die Gesamtkonferenz. Anders als im Regierungsentwurf, der verlangt, dass ein solcher Beirat eingerichtet werden „soll“, sieht die SPD hier eine Kann-Regelung vor und erweitert damit den Spielraum der Schule.
Positiv zu beurteilen ist, dass der SPD-Vorschlag kein grünes Licht für die im Regierungsentwurf vorgesehene Einführung von Sponsoring und „1-Euro-Jobs“ an Schulen gibt. Auch die Verpflichtung zur Teilnahme an statistischen Erhebungen und Umfragen ist nicht vorgesehen. Und im Gegensatz zur Regierung sieht die SPD konkrete Vorschläge zur Vergrößerung der pädagogischen Gestaltungsfreiheit der Schulen vor.
Festzustellen ist, dass es zwar Unterschiede zwischen den Entwürfen gibt, sie in den zentralen Fragen der Schulverfassung aber nicht weit auseinander liegen.
Im Kern haben beide Entwürfe zum Ziel, die niedersächsische Schulverfassung grundlegend zu ändern: Die Schulleitung wird gestärkt, demokratische Beteiligungsrechte der Beschäftigten, der Schülerinnen und Schüler und der Eltern werden abgebaut und „Eigenverantwortung“, Schulprogramm und Evaluation sowie Inspektion werden als zentrale Instrumente der neuen Steuerung von Schulen installiert.

CORDULA MIELKE / HENNER SAUERLAND

Text ist hier zum Download verfügbar

download






   
   
 GEW Niedersachsen   •  Berliner Allee 16   •  30175 Hannover  •  Tel. 0511 - 338040  •  Fax 0511 - 3380446