20.
März
2006
Gesetzentwurf
der SPD zur „Stärkung der Selbstständigkeit
der Schulen“
Auch
die SPD bereitet Output-Steuerung der Schulen
vor
Die Änderung des niedersächsischen Schulgesetzes hat inzwischen
eine solche Bedeutung erlangt, dass sowohl die SPD als auch Bündnis
90/Die Grünen eigene Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht
haben. Laut Minister Busemann zeigen alle drei Vorlagen, dass es
trotz des schul- und bildungspolitischen Tagesstreits ein über
die Fraktionen hinweg gemeinsames Ziel für die Schulen gibt.
Die Umsteuerung zur so genannten Output-Steuerung wäre demnach
bildungspolitisches Programm aller Parteien im Landtag. Im Folgenden
sollen die Vorschläge der SPD einer näheren Betrachtung
unterzogen werden.
Der von der SPD-Fraktion in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf
zur „Stärkung der Selbstständigkeit der Schulen“ will,
wie der Regierungsentwurf von CDU und FDP, die Schulleitung stärken
und die Rechte der Gesamtkonferenz einschränken. Auf der anderen
Seite gibt er im pädagogischen Bereich den Schulen einige Gestaltungsfreiheiten.
Die Schulleitung stärken und Rechte der Gesamtkonferenz einschränken
In § 32 sieht der Gesetzentwurf der SPD vor, dass Schulen unter
bestimmten Voraussetzungen von bestehenden Erlassen und Verfügungen
abweichen können, wenn sie dadurch nicht die in Rahmenrichtlinien
und Bildungsstandards festgelegten Ziele gefährden. Auch die
Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse muss weiterhin gewährleistet
sein. Abweichungen brauchen eine Mehrheit von zwei Dritteln der Gesamtkonferenz,
die Schulbehörde ist dann nur noch zu informieren. Hinsichtlich
Unterrichtsorganisation und -gestaltung sowie bei der Messung der
Schülerleistungen und ihrer Bewertung können Schulen versuchen,
ein eigenes Profil zu entwickeln. Mit Zustimmung der Schulbehörde
dürfen sie dann auch von Rechtsverordnungen abweichen. „Die
Schulen haben ein verbrieftes Recht darauf, von den Vorgaben aus
Hannover abzuweichen. Für uns ist wichtig, dass pädagogische
Freiheit kein Gnadenakt des Kultusministeriums ist“, kommentiert
die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ingrid Eckel,
diese Regelung. Hiermit glaubt die SPD die Zaghaftigkeit des Regierungsentwurfs überwinden
zu können, offen bleibt jedoch, ob denn auch die Ressourcen
zur Verfügung gestellt werden, damit Schulen eigene Wege gehen
können.
Wie auch im Regierungsentwurf soll gesetzlich das Recht verankert
werden, ein Budget „nach näherer Bestimmung im Haushaltsplan“ zu
bewirtschaften und ein eigenes Girokonto zu führen. Die SPD
schafft hier die Grundlage dafür, dass Schulen ein Budget bekommen
und ihr Personal selbstständig einstellen. Hier besteht die
große Gefahr, dass den Schulen letztendlich doch nur das Recht
bleibt, den Mangel zu verwalten – und zu verantworten.
Die Schulen werden verpflichtet „die besonderen Ziele und Schwerpunkte
ihrer Arbeit sowie Schritte zur Zielerreichung in einem Schulprogramm“ (§ 32
a) festzulegen. Alle zwei Jahre sind durch eine interne Evaluation
die festgelegten Ziele zu überprüfen. In § 121 wird
die Niedersächsische Schulinspektion (externe Evaluation) als
eigenständige nachgeordnete Behörde des Kultusministeriums
gesetzlich verankert. Sie erhält – wie eine klassische
Schulbehörde – zwar kein Weisungsrecht gegenüber
den Schulen, kann aber Vorschläge zur Qualitätssteigerung
unterbreiten.
Beschlusskompetenzen können auf „Schulkonferenz“ übertragen
werden
Ähnlich wie die Landesregierung will die SPD die Stellung von
Schulleiterin bzw. Schulleiter deutlich stärken und die Rechte
der Gesamtkonferenz einschränken. Für die Gesamtkonferenz
gibt es auch im SPD-Entwurf einen abschließenden Katalog von
Zuständigkeiten, in allen anderen wesentlichen Angelegenheiten
kann sie nur Grundsätze beschließen. Die Allzuständigkeit
wird somit auch hier gestrichen. Und auch hinsichtlich des Aufgabenkataloges
gibt es so gut wie keine Unterschiede zum Entwurf von CDU und FDP.
Die Schulleitungen „sollen die personal- und dienstrechtlichen
Befugnisse wahrnehmen, die der Schule übertragen werden“,
heißt es in der Presseerklärung der SPD-Fraktion. Schulleiterinnen
und Schulleiter werden also Dienstvorgesetzte, die zwar (vorerst?)
keine Disziplinarbefugnisse erhalten, aber insbesondere mit einem
Beurteilungsrecht ausgestattet werden können. Inwieweit sie
für Abordnungen und Versetzungen sowie für Beförderungen
zuständig sind, soll allerdings erst nach Abschluss des Modellversuchs „ProReKo“ entschieden
werden. Auch ihre Zuständigkeit für Einstellungen ist noch
nicht festgeschrieben.
Die SPD muss sich im Zusammenhang der Schulgesetzänderungen
noch nicht festlegen, welche Kompetenzen sie letztendlich der Leitung
gibt. Sie schafft mit den hier skizzierten Regelungen aber die schulgesetzliche
Grundlage dafür, die Stellung der Schulleiter bzw. der Schulleiterinnen
dahingehend zu stärken, dass sie auch Personal aus dem Schulbudget
einstellen, befördern und Disziplinarbefugnisse erhalten.
Wegen der hohen Anforderungen an die Leiterinnen und Leiter selbstständiger
Schulen soll die Bestellung zunächst befristet auf drei Jahre
erfolgen (§ 45 Abs. 3). Die Einrichtung einer Kollegialen Schulleitung
ist künftig nicht mehr an die Genehmigung der Schulbehörde
gebunden. In § 39 wird die auch bisher schon gegebene Möglichkeit
deutlicher formuliert, dass die Gesamtkonferenz Beschlusskompetenzen
auf eine sog. Schulkonferenz übertragen kann. In diesem Gremium
können die Paritäten zwischen Lehrkräften, Eltern
sowie Schülerinnen und Schülern anders festgelegt werden
als in der Gesamtkonferenz. Ein Drittel der Mitglieder müssen
Lehrkräfte sein. Soll die Schulkonferenz auch für die Festlegung
der Grundsätze der Leistungsbewertung, der Zeugnisse, Versetzungen,
Abschlüsse usw. zuständig sein, muss der Anteil der Lehrkräfte
bei mindestens 50 Prozent liegen.
Unterstützung durch „Schulbeirat“
Dies sind Regelungen, die sich im Entwurf der Landesregierung nicht
finden lassen. Sie sind zwar grundsätzlich nicht neu, aber durchaus
interessant und unter Umständen insbesondere für größere
Schulen geeignet. Den Abbau der Rechte der Gesamtkonferenz gleichen
sie aber keineswegs aus.
Die Entwurf sieht weiterhin vor, dass sich die Schulen bei der Erfüllung
ihres Schulprogramms durch einen Schulbeirat unterstützen lassen
können, dem auch außerschulische Personen angehören, „die
sich der Schule besonders verbunden fühlen“ (Pressemitteilung
der SPD). Der Beirat ist kein Beschlussgremium, sondern gibt Anregungen
und Empfehlungen. Über Einrichtung und Zusammensetzung entscheidet
die Gesamtkonferenz. Anders als im Regierungsentwurf, der verlangt,
dass ein solcher Beirat eingerichtet werden „soll“, sieht
die SPD hier eine Kann-Regelung vor und erweitert damit den Spielraum
der Schule.
Positiv zu beurteilen ist, dass der SPD-Vorschlag kein grünes
Licht für die im Regierungsentwurf vorgesehene Einführung
von Sponsoring und „1-Euro-Jobs“ an Schulen gibt. Auch
die Verpflichtung zur Teilnahme an statistischen Erhebungen und Umfragen
ist nicht vorgesehen. Und im Gegensatz zur Regierung sieht die SPD
konkrete Vorschläge zur Vergrößerung der pädagogischen
Gestaltungsfreiheit der Schulen vor.
Festzustellen ist, dass es zwar Unterschiede zwischen den Entwürfen
gibt, sie in den zentralen Fragen der Schulverfassung aber nicht
weit auseinander liegen.
Im Kern haben beide Entwürfe zum Ziel, die niedersächsische
Schulverfassung grundlegend zu ändern: Die Schulleitung wird
gestärkt, demokratische Beteiligungsrechte der Beschäftigten,
der Schülerinnen und Schüler und der Eltern werden abgebaut
und „Eigenverantwortung“, Schulprogramm und Evaluation
sowie Inspektion werden als zentrale Instrumente der neuen Steuerung
von Schulen installiert.
CORDULA MIELKE / HENNER SAUERLAND
Text ist hier zum
Download verfügbar
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