• Aktuelle Themen
• Tarifrunde 2013 (Länder)
• Änderungen Nds. Beamtengesetz
• Digitalisate
• Oberschule
• Neue Termine RSS-Feed

24.04.2012
Entlastung für Schulleiterinnen
und Schulleiter bringt kleine
Verbesserungenn

23.04.2012
Impulse für gute Arbeit, gleiche
Bildungschancen und starken
Sozialstaat fehlen


19.04.2012
Urheberrecht und Digitalisate:
Schulleiter werden erneut unter
Druck gesetzt


      weitere Meldungen lesen


Neues
Bezirks- und Kreisverbände
   

 

Eingenverantwortliche Schule und Schulinspektion



Februar 2005
Abschlussbericht liegt vor / Die „Eigenverantwortlichen Schule“ hat massive Auswirkungen auf die Arbeitsplatzsituation

Tiefgreifende Veränderungen für alle Lehrkräfte


Wird es jetzt amtlich? Bereits Ab Anfang 2006 sollen alle Schulen des Landes in die niedersächsische Version einer „Eigenverantwortlichen“ Schule umgewandelt werden. Das jedenfalls sieht der Abschlussbericht einer ministeriellen Arbeitsgruppe vor, der Kultusminister Busemann jetzt unterbreitet worden ist. Die GEW macht darauf aufmerksam, dass die Vorschläge dieser Kommission – würden sie so, wie sie jetzt vorliegen, umgesetzt - zu tiefgreifenden Veränderungen vor allem bei der Arbeitssituation der Lehrerinnen und Lehrer führen würden. GEW-Landesvorsitzender Eberhard Brandt forderte Kultusminister Busemann auf, sich die Empfehlungen der Kommission nicht zu eigen zu machen.

Brandt erklärte zu dem Kommissionsbericht: „Wir treten dafür ein, dass die Schulen möglichst viel Freiheiten für ihre pädagogische Entwicklung erhalten, dass sie mit möglichst wenig Bürokratie belastet werden und Entscheidungen, die ihre Arbeit betreffen, weitgehend in eigener Verantwortung treffen können. Dabei müssen aber Rechte und Pflichten aller an der Schule Beteiligten klug ausbalanciert werden.“ Diesem Anspruch genüge das von der Kommission für Niedersachsen entwickelte Modell jedoch nicht.

GEW fordert: Rechte und Pflichten klug ausbalancieren


Eigenverantwortung der Schulen für ihre Qualitätsoptimierung müsse dem Ziel dienen, allen Kindern und Jugendlichen optimale Entwicklungschancen zu ermöglichen und Benachteiligungen auszugleichen. Eigenverantwortlichkeit darf nach Auffassung der GEW weder Selbstzweck sein noch die bloße Nachahmung von Führungsmodellen aus der Betriebswirtschaft ausmachen. Schulen dürften auch nicht als Versuchsobjekte für Privatisierungsstrategien herhalten, die große Wirtschaftsunternehmen über Stiftungen auszuprobieren versuchen.

Die Qualität des Unterrichts und der schulischen Arbeit nachhaltig zu verbessern, wird in dem Kommissionsbericht zwar als Hauptziel der „Eigenverantwortlichen“ Schule deklariert. Als einen Kernpunkt für Qualitätsverbesserung setzt die Kommission allerdings bei dieser Schule neuen Typs darauf, zum Nachteil von Lehrerinnen und Lehrern die Stellung von Schulleiterinnen und Schulleitern übermäßig zu stärken. Diese seien es nämlich, die für die Qualitätsentwicklung ihrer Schule Sorge zu tragen hätten, so die Begründung der Kommission dafür.

Schulleiter entscheidet über die Beförderung

Die Schulleiterinnen und Schulleiter aller Schulen sollen künftig Dienstvorgesetzte werden und erheblich erweiterte personalrechtliche Befugnisse erhalten. Das bedeutet z. B.: Sie sollen künftig die Lehrkräfte in eigener Kompetenz einstellen können. Das bisherige Verfahren bei der Besetzung von „Schulstellen“, bei dem eine Gruppe von Kolleginnen und Kollegen gemeinsam mit der Schulleitung eine Personalauswahl trifft, entfällt. Die rechtskräftige Entscheidung über die Einstellung trifft nicht mehr eine rechtlich und fachlich spezialisierte Behörde sondern der neue Dienstvorgesetzte. Bürokratische Vorschriften und aufwändige Verwaltungsarbeiten werden so vermehrt in die Schule gebracht.

Von besonderer Bedeutung ist auch, dass die Dienstvorgesetzten in der „Eigenverantwortlichen“ Schule für Beförderungen und für die dienstlichen Beurteilungen der Lehrkräfte zuständig sein sollen. Die MK-Arbeitsgruppe befürwortet formalisierte, verpflichtende und regelmäßig durchzuführende Personalgespräche mit Zielabsprachen. Auf Regelbeurteilungen soll „derzeit“ verzichtet werden, aber nur deswegen, weil sie gegenwärtig noch folgenlos sind.

Auswirkungen auf die Besoldung zu befürchten


Doch gerade die Kompetenzzuweisung für die dienstliche Beurteilung wird in Zukunft auch für Schulen von besonderer Brisanz sein: Seit Oktober 2004 liegt ein „Eckpunktepapier“ zur Modernisierung des Beamtenrechts vor, das jetzt im Bundesinnenministerium in Gesetzesform gebracht wird. Darin ist als wichtiger Bestandteil vorgesehen, nicht nur – wie schon jetzt möglich - in bestimmten Fällen Prämien oder Zulagen vorzusehen, sondern auch die Regelgehälter in steigendem Maß von einer Leistungsbewertung abhängig zu machen. Dienstvorgesetzte können dann einem Teil der Untergebenen über den Weg der Beurteilung Bezüge kürzen und anderen Bediensteten diese Beträge zukommen lassen. Wie sich das auf das Arbeitsklima in einer Schule positiv auswirken soll, bleibt ein Geheimnis, denn nirgends gibt es anerkannte Methoden, pädagogische Leistungen objektiv zu „messen“.

Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Lehrerinnen und Lehrer sollen künftig ebenfalls von den neuen Dienstvorgesetzten abschließend entschieden werden. Das Konfliktmanagement, mit dem bislang Dezernentinnen und Dezernenten der Schulbehörde sowie Schulbezirkspersonalräte als externe Instanz konstruktive Dienste leisten, wäre obsolet. Es bliebe gegen die Entscheidung des Dienstvorgesetzten nur noch der Gang vor das Verwaltungsgericht.

Die Gesamtkonferenz wird entmachtet


Die Kommission konstatiert ebenso kategorisch wie zutreffend, dass die bisherige Allzuständigkeit der Gesamtkonferenz einer Schule mit ihrem Modell einer „Eigenverantwortlichen“ Schule nicht kompatibel ist. Folgerichtig sollen die bisher geltenden Rechte der Gesamtkonferenz gestutzt werden. Möglich soll auch sein, dass ein „Schulvorstand“, dessen Zusammensetzung nur soweit klar ist, dass ihm auch externe Beraterinnen und Berater angehören sollen, die Gesamtkonferenz ersetzt. Kompetenzen wie die Grundsätze des Lehrereinsatzes, der Stundenplanung, der Vertretungsregelung oder die Verteilung der Entlastungsstunden gehören nach der Logik der für Niedersachsen vorgesehenen „Eigenverantwortlichen“ Schule nicht mehr zu den Aufgaben der Gesamtkonferenz, sondern in die Kompetenz der neuen Dienstvorgesetzten.

Die hingegen sind wahrlich nicht zu beneiden. Die Arbeitsgruppe räumt zwar ein, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter Hilfestellungen für ihre neue „Führungsrolle“ benötigen. Sie empfiehlt gar für die ersten drei Jahre der Schule neuen Typs Qualifizierungsmaßnahmen im Umfang von sechs Tagen pro Jahr. Das dürfte aber mit Sicherheit für die künftigen, wesentlich komplexeren Aufgaben von Schulleitern oder Schulleiterinnen als Dienstvorgesetzte nicht ausreichen. Auch sie werden die GEW an ihrer Seite finden, wenn sie sich mit der oktroyierten neue Rolle und den wahrlich überbordenden Anforderungen an die neue Dienstvorgesetztenrolle nicht abfinden wollen.

 

   
   
 GEW Niedersachsen   •  Berliner Allee 16   •  30175 Hannover  •  Tel. 0511 - 338040  •  Fax 0511 - 3380446