Januar
2006
SPD-Landesvorstand
legt Bildungsprogramm vor
Die
Trennung von der Gabriel-Politik?
Von Eberhard Brandt
Der SPD-Landesvorstand hat am 3. Februar den Entwurf eines umfangreichen
Programms vorgelegt, das „Zukunft der Bildung“ betitelt
ist und „Sozialdemokratische Perspektiven zur Bildungspolitik
in Niedersachsen“ verheißt. Der Entwurf soll parteiintern
und öffentlich diskutiert und in diesem Jahr auf einem außerordentlichen
Parteitag beschlossen werden.
Kultusminister Busemann und die Sprecher der Regierungsparteien
reagierten schnell und heftig: Sie konzentrierten sich auf den
Vorschlag der SPD, den Eltern das Recht auf eine Gemeinsame Schule
einzuräumen, in der alle Kinder in der Sekundarstufe I gemeinsam
unterrichtet werden. Ausgerechnet der Kultusminister, dessen vorrangige
Bewegungsform in Strukturfragen die Rolle rückwärts ist,
warf der SPD vor, mit einer bildungspolitischen Rolle rückwärts „eine
längst überwunden geglaubte Schulstrukturdebatte zu neuem
Leben zu erwecken“.
Besinnt sich die SPD auf frühere Reformtugenden?
Insbesondere nach den schlechten Erfahrungen mit der Bildungspolitik
der Gabriel-Zeit, die vieles von dem vorbereitet hat, was die CDU/FDP-Koalition
umsetzt, herrscht unter den Mitgliedern der GEW große Skepsis,
ob die SPD denn wirklich bereit ist, sich auf frühere Reformtugenden
zu besinnen. Eher traut man der SPD zu, die Gabrielsche Schulpolitik
lediglich in neuem Gewande fortzusetzen.
Der bildungspolitische Sprecher der SPD, Wolfgang Wulff, stellt
sich der Auseinandersetzung mit der Gabriel-Politik ungewohnt offen:
Die „Diskussion um die Orientierungsstufe hat die niedersächsische
SPD vor der letzten Landtagswahl in ein Dilemma gebracht. Seiner
Zeit wurde nach langen und strittigen Diskussionen in der Führung
der Partei und der Landtagsfraktion die Schulform „Förderstufe“ entwickelt,
die die Orientierungsstufe ersetzen sollte. Viele – auch
in der Partei – waren der Ansicht, dass dieses Modell nicht
sozialdemokratischen Vorstellungen zur Bildungspolitik entsprach.
Die Folgen der schulpolitischen Debatten waren für die SPD
fatal. Die Landtagswahl ging verloren.“ Wulff betont, dass„eine
vollständige Neukonzeption der bildungspolitischen Position
der niedersächsischen SPD in allen Bereichen der Bildungspolitik
notwendig“ sei.
Die GEW setzt sich mit dem Programmentwurf auseinander. Am Anspruch,
den Wolfgang Wulff formuliert, soll der Text gemessen werden.
Im Vorwort des SPD-Landesvorsitzenden, Garrelt Duin, und sowie
des Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Jüttner,
wird eine Ambivalenz deutlich, die sich durch das gesamte Programm
zieht. Zu Busemanns Bildungspolitik sagen sie: „Die bisher
eingeleiteten Reformen reichen bei weitem nicht aus. Viele weisen
in die richtige Richtung, gehen aber nicht weit genug. Andere hingegen
gehen völlig in die falsche Richtung.“
SPD räumt ein: Landtagswahl 2003 ging wegen der Bildungspolitik
verloren
Worin die Übereinstimmung mit Busemann liegt, wird nicht
näher ausgeführt. An verschiedenen Textstellen wird deutlich,
dass sie vor allem in der Einführung der eigenverantwortlichen
Schule mit der Rolle der Schulleiter/innen als Dienstvorgesetzte
und der Output-Steuerung liegt sowie in der Schulzeitverkürzung
des gymnasialen Bildungsgangs, also dessen Abkopplung vom „niederen
Schulwesen“. Auch in der Berufsbildung formuliert der Entwurf
Vorstellungen, die von denen der Gewerkschaften deutlich abweichen
und eher mit denen der Landesregierung übereinstimmen.
Deutlich heben die Autoren der Vorworte hervor, was sie an der
gegenwärtigen Entwicklung in Niedersachsens Bildungswesen „völlig
falsch“ finden. „Dazu gehört nach unserer Auffassung
das frühe Sortieren der Kinder bereits nach dem vierten Schuljahr,
weil es von einem falschen Verständnis der Lernentwicklung
ausgeht. Kinder lassen sich nicht über „einen Leisten“ schlagen
und in Schubkästen sortieren, schon gar nicht, wenn es um
die Herausbildung ihrer Leistungsfähigkeit geht.“
Dreigliedriges System stößt an seine Grenzen
Der Programmentwurf formuliert ein schulpolitisches Ziel, das
den Vorstellungen der GEW nahe kommt. Die Absicht einer „Verbesserung
der individuellen Förderung aller Kinder“ sei mit „kleinen
Reparaturen am bestehenden Schulsystem“ nicht zu erreichen.
Es zeige sich, „dass bei allen Maßnahmen, die dafür
ergriffen werden müssen, das dreigliedrige System an seine
Grenzen stößt.“ Ziel der SPD sei es, „mittelfristig
eine gemeinsame und in sich differenzierte Beschulung bis zum Ende
der Sekundarstufe I“ einzurichten. Diese bekommt den Namen „Gemeinsame
Schule“.
Im folgenden konzentriert sich dieser Artikel auf die Vorstellungen
zur Gemeinsamen Schule. Der Programmentwurf umfasst alle Bildungsbereiche.
Die Aussagen zur Elementarbildung und Grundschule z.B. enthalten
anregende Gedanken, in denen Konzepte aus skandinavischen Ländern
und aus England aufgenommen werden. Sie sollen wie auch die Kapitel
zur Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung, LehrerInnen-Bildung
und Hochschulen an anderer Stelle analysiert werden.
Bei aller Freude über die Übereinstimmung in schulpolitischen
Zielvorstellungen muss näher untersucht werden, wie die SPD
sich diese gemeinsame Schule vorstellt und vor allem, mit welcher
Strategie sie sie einführen will. Schließlich hatte
die SPD vor ihrer letzten Regierungsübernahme ihre schulpolitischen
Ziele ähnlich formuliert und ihre Umsetzung blieb nach der
Verdreifachung der Anzahl der Gesamtschulen letztlich stecken.
Dann wurden weitere Gründungen blockiert, obwohl Gründungsinitiativen
von Eltern und Lehrer/innen noch viel Schwung hatten und die Erhebung
des Bedarfs eindeutige Ergebnisse hatte.
Konturen einer Gemeinsamen Schule
Ausführlich werden pädagogische Grundprinzipien von
individueller Förderung ausgebreitet. Kleinere Lerngruppen
sollen eingerichtet werden. Ziel ist eine Obergrenze von 24 Schülerinnen
und Schüler, die bis 2018 erreicht sein soll. Diese Verkleinerung
der Klassen wird mit dem Anspruch verbunden, eine an Förderpläne
gebundene individuelle Entwicklung zu ermöglichen.
„Die positiven und negativen Erfahrungen aus den bestehenden
Gesamtschulen sind dabei für die Konzeptionsentwicklung wichtig.“ Diese
Aussage bleibt vage, weil nicht klar wird, ob z.B. die äußere
Fachleistungsdifferenzierung und die Trennung der Bildungsgänge
in der KGS kritisch eingeschätzt wird. Es wird von Differenzierungsmaßnahmen
und schulischer Binnenorganisation in der Gemeinsamen Schule gesprochen,
ohne dass deren Konturen deutlich werden.
Die Aussagen zu Modulen und Förderangeboten enthalten recht
schematische Vorstellungen vom Lernen und der Entwicklung der Persönlichkeit: „Für
die verschiedenen Bildungsgänge werden entsprechende Lehrgänge
und Lerneinheiten (Module) mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden
konzipiert, die von allen Schülerinnen und Schülern erfolgreich
absolviert werden müssen.“ „Treten bei Leistungsschwächeren
Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten auf, kann eine unmittelbare
Reaktion durch individuelle Förderpläne erfolgen, damit
sich das Problem nicht für die gesamte Schulzeit manifestiert.“
Die Gemeinsame Schule soll so konzipiert werden, dass Kinder mit
Behinderungen von vornherein dazugehören. Die Gemeinsame Schule
wird als Ganztagsschule beschrieben, die in ihrer inhaltlichen
Konzeption den Vorstellungen der GEW sehr nahe kommt. Die SPD erklärt überdies,
die Ganztagsschulen flächendeckend einführen zu wollen.
Die gemeinsame Schulzeit endet mit dem 9. Schuljahrgang. Das Programm
bezeichnet den 10. Jahrgang als „Brückenjahr“,
das zur Vorbereitung auf die berufliche Ausbildung oder auf die
gymnasiale Oberstufe dienen kann. Dieses Brückenjahr ist offensichtlich
erfunden worden, damit die Schulzeitverkürzung für den
gymnasialen Bildungsgang auf zwölf Jahre gemäß den
Vorstellungen der Gabriel-Politik auch in einer integrierten Schule
durchgesetzt werden kann.
Dauer der Grundschulzeit flexibilisieren
Bislang war es den Integrierten Gesamtschulen gelungen, bis zum
10. Jahrgang die Abschlüsse offen zu halten und dann erst
die 3-jährige Sekundarstufe II zu beginnen. Dies ist besonders
für diejenigen Schülerinnen und Schüler wichtig,
die im Verlauf der 10. Klasse ein eindeutiges Profil für die
gymnasiale Sekundarstufe II entwickeln. Die Einführung diese
Brückenjahres würde die Entwicklungsmöglichkeiten
für einen wesentlichen Teil der Schülerschaft begrenzen.
Da die SPD die Einschulung in die Grundschule überdies in
das 5. Lebensjahr vorziehen will und außerdem die Dauer der
Grundschulzeit zwischen drei und fünf Jahren flexibilisieren
will, würde die Entscheidung über den Schulabschluss
in ein erheblich früheres Lebensalter vorverlegt.
Nur für große Gemeinsame Schulen wird eine eigene gymnasiale
Oberschule vorgesehen. Für kleinere ist eine gemeinsame Sekundarstufe
II vorgesehen gedacht oder ein Oberstufenzentrum, das für
verschiedene Gymnasien und Gemeinsame Schulen zuständig ist.
Dabei wird die Idee vorgestellt, an Oberstufenzentren sollen auch
berufsorientierende Profile anzubieten. Aus der Geschichte der
Gesamtschulen wissen wir, dass die Akzeptanz dieser Schule für
alle Kinder wesentlich davon abhängt, dass die Eltern einen
direkten Weg in eine eigene Oberstufe erkennen können.
Angemerkt sei, dass verschiedentlich „Assistenzkräfte“ erwähnt
werden, die Schülerinnen und Schülern beim Lernen helfen
sollen. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist es zwar richtig, dass
unterschiedliche Professionen in der Schule arbeiten, also z.B.
neben den Lehrkräften SozialpädagogInnen als pädagogische
Mitarbeiterinnen oder im Status von Lehrkräften. Die Einführung
von Assistenzkräften, z.B. von abgebrochenen LehramtsstudentInnen
mit Bachelor-Abschluss, hat in anderen Ländern (Schweden,
Finnland, England) zur Folge gehabt, dass die Zahl der voll ausgebildeten
und bezahlten Lehrkräfte abgebaut wurde. Die Folge: Die Assistenzkräfte
müssen dort vollgültig unterrichten. Letztlich wurde
eine Entprofessionalisierung bewirkt sowie eine Senkung der Gehälter.
Gemeinsame Schule nicht von oben dekretieren
Die SPD erklärt, sie wolle die Gemeinsame Schule nicht von
oben dekretieren, sondern mit Unterstützung der Betroffenen
einführen. Sie will auch einiges dazu beitragen, dass Eltern
und Schulträger, aber auch Lehrkräfte ein Interesse an
der Einführung dieser Gemeinsamen Schule entwickeln. Die SPD
plant, das Schulgesetz zu verändern: „Den Eltern und
Schülern ist die Vielfalt aller Schulformen im Niedersächsischen
Schulgesetz (NSchG) und die Wahlmöglichkeit zwischen einer „Gemeinsamen
Schule“ und den anderen Schulformen einzuräumen“.
Die SPD will ein Nebeneinander aller Schulformen auch für
eine längere Zeit bewusst in Kauf nehmen. Sie zeigt sich überzeugt,
dass das Konzept der Gemeinsamen Schule langfristig alle überzeugt.
Dabei verweist der Programmentwurf auf die Anmeldezahlen der bestehenden
Gesamtschulen: „Dort wo die bereits bestehenden 30 integrativen
und 33 kooperativen Gesamtschulen mit ihrer pädagogischen
Arbeit überzeugen, bewerben sich bis zu 40% eines Altersjahrgangs
um einen solchen Platz. Landesweit liegen die Anmeldezahlen weit über
dem vorhandenen Angebot.“
SPD sieht kommunale Schulträger als Motor der Entwicklung
Die SPD setzt auf das Interesse der kommunalen Schulträger
und sieht vor, sie als Motoren der Entwicklung der Gemeinsamen
Schule zu gewinnen: „Der Rückgang der Schülerinnen
und Schülerzahlen, auf den die örtliche und regionale
Schulentwicklungsplanung reagieren muss, um Schulstandorte halten
zu können, wird die ersetzende Einführung der „Gemeinsamen
Schule“ ... fördern und das Bereitstellen der räumlichen
Voraussetzungen erleichtern.“ Es steht nach Ansicht der SPD
fest, dass Gemeinsame Schulen „kostengünstiger als das
Vorhalten der Ressourcen für jeweils drei separate Bildungswege“ sind.
Dies gelte vor allem für Schulträger im ländlichen
Raum und insbesondere für die Kosten des Schülertransports.
Das Verfahren der Gründung der Gemeinsamen Schule soll gegenüber
dem nach dem alten Schulgesetz verändert werden. Dem Elternwillen
auf Einrichtung einer Gemeinsamen Schule soll Rechnung getragen
werden, wenn z.B. durch eine Befragung der Eltern das Bedürfnis
festgestellt wird. Der Finanzierungs-vorbehalt der Kommunen soll
entfallen, indem sich das Land verpflichtet, unabweisbare Mehrkosten
zu erstatten, die den Kommunen bei der Einführung der Gemeinsamen
Schulen entstehen. Mit diesen Festlegungen zieht der Programmentwurf
Schlussfolgerungen aus den Schwächen des Schulgesetzes von
1994, nach dem die Kommunen auch bei nach-gewiesenem Bedarf die
Einrichtung von Gesamtschulen verhindern konnten.
Freie Schulwahl durch Aufhebung der Schulbezirke?
Sofort ab 2008, also nach gewonnener Wahl, will die SPD eine stufenweise
Einführung der Gemeinsamen Schule einleiten. Schulformübergreifende
Lehrpläne und Bildungsstandards sollen analog zu denen der
Integrierten Gesamtschulen entwickelt werden. Die gemeinsame Schule
soll in § 5 NSchG als gleichberechtigte Schulform aufgenommen
werden.
Die strategischen Vorstellungen enthalten aber auch Elemente, die
die GEW ablehnt: Die Schulbezirke sollen generell aufgehoben werden,
um – so der Programmentwurf – den Eltern eine freie
Schulwahl zu ermöglichen. Zudem plant die SPD die „Kommunalisierung“ der
Gemeinsamen Schule. Die Kommunalisierung schließt ein, dass
Lehrkräfte zu Beamten der Kommunen werden. Kommunen sollen
freie Hand bekommen, die regionale Schullandschaft neu zu ordnen.
Diese Gestaltungsfreiheit soll ihr Interesse an der Gemeinsamen
Schule hervorrufen.
Zwei-Säulen-Modell schreibt Trennung des Schulwesens
fest
Für diese regionale Schullandschaft sieht das Bildungsprogramm
ausdrücklich sogenannte Zwischenformen vor, also die Zusammenlegung
von Haupt- und Realschulen zu Sekundarschulen. Dabei bezeichnet
der Programmentwurf auch die Sekundarschulen als Gemeinsame Schulen
und betont, dass sie auch parallel zu einem Gymnasium bestehen
können.
Dies bedeutet nichts anderes, als dass die SPD ein zweigliedriges
Schulsystem akzeptiert und die Idee der Integrierten Gesamtschule
verlässt, in der alle drei Bildungsgänge integriert sind.
Nach aller Erfahrung muss der gymnasiale Bildungsgang in eine integrierte
Schule einbezogen sein, wenn nicht eine neue Trennung von höherem
und niederem Bildungswesen auf unabsehbare Zeit festgeschrieben
werden soll. Was ist es dann wert, wenn es im Programmentwurf an
anderer Stelle heißt, Gemeinsame Schulen sollten entsprechend
dem einschlägigen Urteil des Nds. Staatsgerichtshofs regional
das dreigliedrige Schulsystem ersetzen können und schließen
dann jeden Bildungsgang ein?
Aus Sicht der GEW ist es erfreulich, dass die SPD sich von Gabrielschen
Schulstrukturvorstellungen teilweise abgewandt hat und Wege zu
einer integrativen Schule sucht. Ohne das beharrliche Eintreten
der GEW Niedersachsen gegen die Abschaffung der schulformunabhängigen
Orientierungsstufe und für die Gesamtschulen hätte es
diese Entwicklung wohl nicht gegeben. Die GEW hat Interesse mit
der SPD über schwer- wiegende Differenzen (Kommunalisierung,
Brückenjahr, Turboabitur, Assistenzkräfte, Selbstständige
Schule, Output-Steuerung, Aufhebung der Schulbezirke) zu sprechen
und ihr eine Änderung ihrer Plä-ne nahe zu legen. Wo
immer im Programm der SPD Modernisierungsvorstellungen nach Art
der CDU auftauchen, wird sie mit unserem energischen Widerspruch
zu rechnen haben.
Die GEW lehnt die Stärkung des Schulleiters ab und fordert
eine demokratische Schulverfassung Mitbestimmung statt Gehorsam
Kultusminister Busemann hat am 24. Januar den Regierungsentwurf
zur „Einführung der Eigenverantwortlichen Schule“ vorgelegt.
Der Entwurf unterscheidet sich nur wenig von dem in der Dezember-Ausgabe
der EuW ausführlich vorgestellten Referententext.
Die SPD-Landtagsfraktion wird in das Februar-Plenum des Landtags
den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Selbstständigkeit
der Schulen“ einbringen, der in der Frage der Schulverfassung
und bei den Rechten des Schulleiters bzw. der Schulleiterin deutliche Ähnlichkeiten
mit der Vorlage des Regierung hat, hinsichtlich der Gewährung
von pädagogischen Freiräumen aber auch Unterschiede aufweist.
Regierung und SPD wollen Stärkung des Schulleiters
CDU und FDP bleiben dabei: Sie wollen der Gesamtkonferenz das
Recht nehmen, über alle wesentlichen Angelegenheiten zu entscheiden.
Gemeinsame Beschlüsse zu wichtigen pädagogischen und
schulorganisatorischen Fragen sollen ersetzt werden durch Entscheidungen
des Schulleiters. In § 34 (Gesamtkonferenz) heißt es
jetzt zwar, die Gesamtkonferenz sei „das Entscheidungsgremium
der Schule, in dem alle an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit
der Schule Beteiligten zusammenwirken“. Im abschließenden
Katalog werden aber die Kompetenzen der Konferenz stark eingeschränkt.
Zum Referentenentwurf hinzugekommen ist allein das Recht, über
Schulversuche und Grundsätze der Verteilung der Haushaltsmittel
zu entscheiden. Die Begründung des Entwurfs stelltklar, was
der Gesetzgeber will: „Der Kern der Neuregelung des § 34
ist die Abkehr von der Allzuständigkeit der Gesamtkonferenz
in allen wesentlichen Angelegenheiten der Schule. An ihre Stelle
ist ein abschließender Katalog von Aufgaben getreten. Die
hier nicht genannten Aufgaben obliegen der Schulleiterin oder dem
Schulleiter.“
Es bleibt also dabei: Der Schulleiter bzw. die Schulleiterin soll
entscheiden. über Unterrichtsdifferenzierung, Fördermaßnahmen,
Planung der Schulfahrten, Einführung alternativer Stundentafeln,
schulinterne Fortbildungen, Einführung von Schulbüchern,
unterrichtsfreie Sonnabende und vieles mehr.
Der Gesetzentwurf der SPD unterstützt ausdrücklich die
von der CDU gewollte Übertragung von Zuständigkeiten
an die Schulleitung und die Beschneidung der Rechte der Gesamtkonferenz
und bietet somit in diesem Punkten keine Alternative. In einer
Zusammenfassung des Fraktionsentwurfs heißt es: „Die
Schulleiterinnen und Schulleiter (…) sollen die personal-
und dienstrechtlichen Befugnisse wahrnehmen, die der Schule übertragen
werden. Sie werden mit gewissen Abstrichen (z.B. Disziplinarbefugnisse)
gleichsam Dienstvorgesetzte, die insbesondere mit einem Beurteilungsrecht
ausgestattet werden können (§ 43).“ Die SPD will
allerdings bis zum Abschluss des Modellversuchs ProReKo offen lassen,
ob die Schulleiter/innen Lehrkräfte abordnen, versetzen und
befördern dürfen. Auch für Einstellungen sollen
sie nicht zuständig sein.
Wie bei der CDU soll die Zuständigkeit der Gesamtkonferenz
durch einen Katalog begrenzt werden. „Wir sind an einigen
Stellen gleicher Meinung“, bestätigt der SPD-Vorsitzende
Wolfgang Jüttner Busemanns Schulverfassungsvorschläge.
Busemann äußert sich nach Vorlage des SPD-Entwurfs erfreut, „dass
die Stärkung der Schulleiterinnen und Schulleiter und die Übertragung
der dienstrechtlichen Befugnisse auf sie, nun auch von der SPD übereinstimmend
so gewollt sei.“
Die GEW will eine demokratische Schule
In dieser Frage geht Busemann auf dem im Gesetzentwurf eingeschlagenen
Weg zur Stärkung des Schulleiters allerdings zügiger
voran. Mit Erlass vom 9. Januar 2006 überträgt er bereits
in diesem Jahr wichtige dienstrechtliche Befugnisse auf die öffentlichen
Berufsbildenden Schulen: Einstellungen (ab 1. März), Abordnungen,
Versetzungen, Verlängerung und Verkürzung der Probezeit
(ab 1. Mai), Beförderungen bis A 14 (ab 1. Juni). Es ist zu
befürchten, dass die Leitungen zumindest die größeren
Systeme der allgemein bildenden Schulen nach Verabschiedung des
Regierungsentwurfs in nicht allzu ferner Zukunft desgleichen Dienstvorgesetzte
werden. Dann ist in diesen Schulen die Abkehr von der demokratisch
verfassten Schule vollständig vollzogen. Schulleiter und Schulleiterinnen
sind Chefs des Schulpersonals, die über alle wesentlichen
Angelegenheiten ihrer Schule zu bestimmen haben und auch für
Personaleinstellungen zuständig sind.
Die GEW lehnt diese Entwicklungen ab. Sie will eine selbstständige
Schule mit demokratischer Entscheidungsstruktur, mit guter Ausstattung
und Unterstützung durch eine unbürokratische Schulbehörde.
Die notwendige pädagogische Weiterentwicklung im Interesse
der Schülerinnen und Schüler kann nur in einer Schule
gelingen, die über wichtige pädagogische und schulorganisatorische
Fragen demokratisch entscheidet. Hier müssen die an der Schule
Beschäftigten, die Schülerinnen und Schüler und
die Eltern zusammenarbeiten. Gelingende pädagogische Reformarbeit
kann nicht verordnet werden. Schule ist eben kein Betrieb und betriebswirtschaftliche
Instrumente sind einer pädagogischen Qualitätsentwicklung
nicht dienlich.
Es ist wichtig, dass die Gesetzentwürfe in den Schulen diskutiert
werden und Kolleginnen und Kollegen sich in Briefen, Erklärungen
oder Beschlüssen von Personalversammlungen dazu äußern.
Ausführliche Informationen zu den Entwürfen findet man
auf der Homepage der GEW. In vielen Orten finden Veranstaltungen
der GEW zum Thema statt. Landesweite Aktionen werden derzeit vorbereitet.
HENNER SAUERLAND
Die Schulgesetzentwürfe im Vergleich
Außer den im nebenstehenden Artikel beschriebenen Ähnlichkeiten
weisen die beiden Entwürfe in einigen Punkten deutliche Unterschiede
auf, auf die an dieser Stelle nur kurz eingegangen werden kann.
Eine ausführliche Einschätzung wird für die kommende
Ausgabe der EuW vorbereitet.
• In § 32 NSchG sieht der SPD-Entwurf vor, die Selbstständigkeit
der Schulen so auszuweiten, dass unter bestimmten Voraussetzungen
Abweichungen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften möglich
werden.
• Die SPD fordert einen zweijährigen Rhythmus für
die Überprüfung der schulischen Erfolge, bei dem Koalitionsentwurf
ist ein jährlicher Turnus vorgeschrieben.
• Beide Entwürfe ermöglichen die Einrichtung von
Schulbeiräten mit außerschulischen Personen. Während
die Landesregierung fordert, die Schulen sollten dieses Empfehlungsgremium
mit einem vorgeschriebenen Teilnehmer/innenkreis einrichten, sieht
der Entwurf der SPD eine „Kann-Bestimmung“ vor. Auch
soll die Zusammensetzung dieses Gremiums durch die Gesamtkonferenz
bestimmt werden.
• Zusätzlich zu Gesamtkonferenz und Schulbeirat sollen
Schulen nach Auffassung der SPD eine Schulkonferenz (§ 39)
einrichten können, der die Gesamtkonferenz Angelegenheiten
zur Entscheidung übertragen kann. Der Schulkonferenz sollen
Vertreter/innen der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten
und der Schüler/innen angehören. Lehrkräfte müssen
mindestens ein Drittel der Mitglieder stellen.
• Geht es nach den Vorstellungen der SPD, wird Schulleiter/innen
zukünftig ihr Amt zunächst nur auf drei Jahre übertragen;
erst dann erfolgt eine Übertragung auf Lebenszeit.
• Eine Änderung des § 63 gemäß SPD-Entwurf
würde den Schulträgern die Möglichkeit eröffnen,
zukünftig auch auf die Festlegung von Schulbezirken für
den Grundschulbereich und damit auf das Lenken von Schülerströmen
verzichten zu können.
• Die niedersächsische Schulinspektion erhält im
SPD-Entwurf in § 121 die gesetzliche Grundlage.
• Anders als der Kabinettsentwurf sind im SPD-Entwurf keine Änderungen
des Schulgesetzes für die Bereiche der wirtschaftlichen Betätigung
von Schulen, des Sponsorings, des Einrichtens von so genannten „1-Euro-Jobs“ und
der Verpflichtung zu Teilnahme an statistischen Erhebungen und
Umfragen vorgesehen.
Text ist hier zum
Download verfügbar
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