• Aktuelle Themen
• Tarifrunde 2013 (Länder)
• Änderungen Nds. Beamtengesetz
• Digitalisate
• Oberschule
• Neue Termine RSS-Feed

24.04.2012
Entlastung für Schulleiterinnen
und Schulleiter bringt kleine
Verbesserungenn

23.04.2012
Impulse für gute Arbeit, gleiche
Bildungschancen und starken
Sozialstaat fehlen


19.04.2012
Urheberrecht und Digitalisate:
Schulleiter werden erneut unter
Druck gesetzt


      weitere Meldungen lesen


Neues
Bezirks- und Kreisverbände
   

 

Novelle Niedersächsisches Schulgesetz - Materialien


Januar 2006
SPD-Landesvorstand legt Bildungsprogramm vor

Die Trennung von der Gabriel-Politik?

Von Eberhard Brandt
Der SPD-Landesvorstand hat am 3. Februar den Entwurf eines umfangreichen Programms vorgelegt, das „Zukunft der Bildung“ betitelt ist und „Sozialdemokratische Perspektiven zur Bildungspolitik in Niedersachsen“ verheißt. Der Entwurf soll parteiintern und öffentlich diskutiert und in diesem Jahr auf einem außerordentlichen Parteitag beschlossen werden.

Kultusminister Busemann und die Sprecher der Regierungsparteien reagierten schnell und heftig: Sie konzentrierten sich auf den Vorschlag der SPD, den Eltern das Recht auf eine Gemeinsame Schule einzuräumen, in der alle Kinder in der Sekundarstufe I gemeinsam unterrichtet werden. Ausgerechnet der Kultusminister, dessen vorrangige Bewegungsform in Strukturfragen die Rolle rückwärts ist, warf der SPD vor, mit einer bildungspolitischen Rolle rückwärts „eine längst überwunden geglaubte Schulstrukturdebatte zu neuem Leben zu erwecken“.

Besinnt sich die SPD auf frühere Reformtugenden?

Insbesondere nach den schlechten Erfahrungen mit der Bildungspolitik der Gabriel-Zeit, die vieles von dem vorbereitet hat, was die CDU/FDP-Koalition umsetzt, herrscht unter den Mitgliedern der GEW große Skepsis, ob die SPD denn wirklich bereit ist, sich auf frühere Reformtugenden zu besinnen. Eher traut man der SPD zu, die Gabrielsche Schulpolitik lediglich in neuem Gewande fortzusetzen.
Der bildungspolitische Sprecher der SPD, Wolfgang Wulff, stellt sich der Auseinandersetzung mit der Gabriel-Politik ungewohnt offen: Die „Diskussion um die Orientierungsstufe hat die niedersächsische SPD vor der letzten Landtagswahl in ein Dilemma gebracht. Seiner Zeit wurde nach langen und strittigen Diskussionen in der Führung der Partei und der Landtagsfraktion die Schulform „Förderstufe“ entwickelt, die die Orientierungsstufe ersetzen sollte. Viele – auch in der Partei – waren der Ansicht, dass dieses Modell nicht sozialdemokratischen Vorstellungen zur Bildungspolitik entsprach. Die Folgen der schulpolitischen Debatten waren für die SPD fatal. Die Landtagswahl ging verloren.“ Wulff betont, dass„eine vollständige Neukonzeption der bildungspolitischen Position der niedersächsischen SPD in allen Bereichen der Bildungspolitik notwendig“ sei.
Die GEW setzt sich mit dem Programmentwurf auseinander. Am Anspruch, den Wolfgang Wulff formuliert, soll der Text gemessen werden.
Im Vorwort des SPD-Landesvorsitzenden, Garrelt Duin, und sowie des Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Jüttner, wird eine Ambivalenz deutlich, die sich durch das gesamte Programm zieht. Zu Busemanns Bildungspolitik sagen sie: „Die bisher eingeleiteten Reformen reichen bei weitem nicht aus. Viele weisen in die richtige Richtung, gehen aber nicht weit genug. Andere hingegen gehen völlig in die falsche Richtung.“

SPD räumt ein: Landtagswahl 2003 ging wegen der Bildungspolitik verloren

Worin die Übereinstimmung mit Busemann liegt, wird nicht näher ausgeführt. An verschiedenen Textstellen wird deutlich, dass sie vor allem in der Einführung der eigenverantwortlichen Schule mit der Rolle der Schulleiter/innen als Dienstvorgesetzte und der Output-Steuerung liegt sowie in der Schulzeitverkürzung des gymnasialen Bildungsgangs, also dessen Abkopplung vom „niederen Schulwesen“. Auch in der Berufsbildung formuliert der Entwurf Vorstellungen, die von denen der Gewerkschaften deutlich abweichen und eher mit denen der Landesregierung übereinstimmen.
Deutlich heben die Autoren der Vorworte hervor, was sie an der gegenwärtigen Entwicklung in Niedersachsens Bildungswesen „völlig falsch“ finden. „Dazu gehört nach unserer Auffassung das frühe Sortieren der Kinder bereits nach dem vierten Schuljahr, weil es von einem falschen Verständnis der Lernentwicklung ausgeht. Kinder lassen sich nicht über „einen Leisten“ schlagen und in Schubkästen sortieren, schon gar nicht, wenn es um die Herausbildung ihrer Leistungsfähigkeit geht.“
Dreigliedriges System stößt an seine Grenzen

Der Programmentwurf formuliert ein schulpolitisches Ziel, das den Vorstellungen der GEW nahe kommt. Die Absicht einer „Verbesserung der individuellen Förderung aller Kinder“ sei mit „kleinen Reparaturen am bestehenden Schulsystem“ nicht zu erreichen. Es zeige sich, „dass bei allen Maßnahmen, die dafür ergriffen werden müssen, das dreigliedrige System an seine Grenzen stößt.“ Ziel der SPD sei es, „mittelfristig eine gemeinsame und in sich differenzierte Beschulung bis zum Ende der Sekundarstufe I“ einzurichten. Diese bekommt den Namen „Gemeinsame Schule“.
Im folgenden konzentriert sich dieser Artikel auf die Vorstellungen zur Gemeinsamen Schule. Der Programmentwurf umfasst alle Bildungsbereiche. Die Aussagen zur Elementarbildung und Grundschule z.B. enthalten anregende Gedanken, in denen Konzepte aus skandinavischen Ländern und aus England aufgenommen werden. Sie sollen wie auch die Kapitel zur Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung, LehrerInnen-Bildung und Hochschulen an anderer Stelle analysiert werden.
Bei aller Freude über die Übereinstimmung in schulpolitischen Zielvorstellungen muss näher untersucht werden, wie die SPD sich diese gemeinsame Schule vorstellt und vor allem, mit welcher Strategie sie sie einführen will. Schließlich hatte die SPD vor ihrer letzten Regierungsübernahme ihre schulpolitischen Ziele ähnlich formuliert und ihre Umsetzung blieb nach der Verdreifachung der Anzahl der Gesamtschulen letztlich stecken. Dann wurden weitere Gründungen blockiert, obwohl Gründungsinitiativen von Eltern und Lehrer/innen noch viel Schwung hatten und die Erhebung des Bedarfs eindeutige Ergebnisse hatte.

Konturen einer Gemeinsamen Schule

Ausführlich werden pädagogische Grundprinzipien von individueller Förderung ausgebreitet. Kleinere Lerngruppen sollen eingerichtet werden. Ziel ist eine Obergrenze von 24 Schülerinnen und Schüler, die bis 2018 erreicht sein soll. Diese Verkleinerung der Klassen wird mit dem Anspruch verbunden, eine an Förderpläne gebundene individuelle Entwicklung zu ermöglichen.
„Die positiven und negativen Erfahrungen aus den bestehenden Gesamtschulen sind dabei für die Konzeptionsentwicklung wichtig.“ Diese Aussage bleibt vage, weil nicht klar wird, ob z.B. die äußere Fachleistungsdifferenzierung und die Trennung der Bildungsgänge in der KGS kritisch eingeschätzt wird. Es wird von Differenzierungsmaßnahmen und schulischer Binnenorganisation in der Gemeinsamen Schule gesprochen, ohne dass deren Konturen deutlich werden.
Die Aussagen zu Modulen und Förderangeboten enthalten recht schematische Vorstellungen vom Lernen und der Entwicklung der Persönlichkeit: „Für die verschiedenen Bildungsgänge werden entsprechende Lehrgänge und Lerneinheiten (Module) mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden konzipiert, die von allen Schülerinnen und Schülern erfolgreich absolviert werden müssen.“ „Treten bei Leistungsschwächeren Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten auf, kann eine unmittelbare Reaktion durch individuelle Förderpläne erfolgen, damit sich das Problem nicht für die gesamte Schulzeit manifestiert.“
Die Gemeinsame Schule soll so konzipiert werden, dass Kinder mit Behinderungen von vornherein dazugehören. Die Gemeinsame Schule wird als Ganztagsschule beschrieben, die in ihrer inhaltlichen Konzeption den Vorstellungen der GEW sehr nahe kommt. Die SPD erklärt überdies, die Ganztagsschulen flächendeckend einführen zu wollen.
Die gemeinsame Schulzeit endet mit dem 9. Schuljahrgang. Das Programm bezeichnet den 10. Jahrgang als „Brückenjahr“, das zur Vorbereitung auf die berufliche Ausbildung oder auf die gymnasiale Oberstufe dienen kann. Dieses Brückenjahr ist offensichtlich erfunden worden, damit die Schulzeitverkürzung für den gymnasialen Bildungsgang auf zwölf Jahre gemäß den Vorstellungen der Gabriel-Politik auch in einer integrierten Schule durchgesetzt werden kann.

Dauer der Grundschulzeit flexibilisieren

Bislang war es den Integrierten Gesamtschulen gelungen, bis zum 10. Jahrgang die Abschlüsse offen zu halten und dann erst die 3-jährige Sekundarstufe II zu beginnen. Dies ist besonders für diejenigen Schülerinnen und Schüler wichtig, die im Verlauf der 10. Klasse ein eindeutiges Profil für die gymnasiale Sekundarstufe II entwickeln. Die Einführung diese Brückenjahres würde die Entwicklungsmöglichkeiten für einen wesentlichen Teil der Schülerschaft begrenzen.
Da die SPD die Einschulung in die Grundschule überdies in das 5. Lebensjahr vorziehen will und außerdem die Dauer der Grundschulzeit zwischen drei und fünf Jahren flexibilisieren will, würde die Entscheidung über den Schulabschluss in ein erheblich früheres Lebensalter vorverlegt.
Nur für große Gemeinsame Schulen wird eine eigene gymnasiale Oberschule vorgesehen. Für kleinere ist eine gemeinsame Sekundarstufe II vorgesehen gedacht oder ein Oberstufenzentrum, das für verschiedene Gymnasien und Gemeinsame Schulen zuständig ist. Dabei wird die Idee vorgestellt, an Oberstufenzentren sollen auch berufsorientierende Profile anzubieten. Aus der Geschichte der Gesamtschulen wissen wir, dass die Akzeptanz dieser Schule für alle Kinder wesentlich davon abhängt, dass die Eltern einen direkten Weg in eine eigene Oberstufe erkennen können.
Angemerkt sei, dass verschiedentlich „Assistenzkräfte“ erwähnt werden, die Schülerinnen und Schülern beim Lernen helfen sollen. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist es zwar richtig, dass unterschiedliche Professionen in der Schule arbeiten, also z.B. neben den Lehrkräften SozialpädagogInnen als pädagogische Mitarbeiterinnen oder im Status von Lehrkräften. Die Einführung von Assistenzkräften, z.B. von abgebrochenen LehramtsstudentInnen mit Bachelor-Abschluss, hat in anderen Ländern (Schweden, Finnland, England) zur Folge gehabt, dass die Zahl der voll ausgebildeten und bezahlten Lehrkräfte abgebaut wurde. Die Folge: Die Assistenzkräfte müssen dort vollgültig unterrichten. Letztlich wurde eine Entprofessionalisierung bewirkt sowie eine Senkung der Gehälter.

Gemeinsame Schule nicht von oben dekretieren

Die SPD erklärt, sie wolle die Gemeinsame Schule nicht von oben dekretieren, sondern mit Unterstützung der Betroffenen einführen. Sie will auch einiges dazu beitragen, dass Eltern und Schulträger, aber auch Lehrkräfte ein Interesse an der Einführung dieser Gemeinsamen Schule entwickeln. Die SPD plant, das Schulgesetz zu verändern: „Den Eltern und Schülern ist die Vielfalt aller Schulformen im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) und die Wahlmöglichkeit zwischen einer „Gemeinsamen Schule“ und den anderen Schulformen einzuräumen“.
Die SPD will ein Nebeneinander aller Schulformen auch für eine längere Zeit bewusst in Kauf nehmen. Sie zeigt sich überzeugt, dass das Konzept der Gemeinsamen Schule langfristig alle überzeugt. Dabei verweist der Programmentwurf auf die Anmeldezahlen der bestehenden Gesamtschulen: „Dort wo die bereits bestehenden 30 integrativen und 33 kooperativen Gesamtschulen mit ihrer pädagogischen Arbeit überzeugen, bewerben sich bis zu 40% eines Altersjahrgangs um einen solchen Platz. Landesweit liegen die Anmeldezahlen weit über dem vorhandenen Angebot.“

SPD sieht kommunale Schulträger als Motor der Entwicklung

Die SPD setzt auf das Interesse der kommunalen Schulträger und sieht vor, sie als Motoren der Entwicklung der Gemeinsamen Schule zu gewinnen: „Der Rückgang der Schülerinnen und Schülerzahlen, auf den die örtliche und regionale Schulentwicklungsplanung reagieren muss, um Schulstandorte halten zu können, wird die ersetzende Einführung der „Gemeinsamen Schule“ ... fördern und das Bereitstellen der räumlichen Voraussetzungen erleichtern.“ Es steht nach Ansicht der SPD fest, dass Gemeinsame Schulen „kostengünstiger als das Vorhalten der Ressourcen für jeweils drei separate Bildungswege“ sind. Dies gelte vor allem für Schulträger im ländlichen Raum und insbesondere für die Kosten des Schülertransports.
Das Verfahren der Gründung der Gemeinsamen Schule soll gegenüber dem nach dem alten Schulgesetz verändert werden. Dem Elternwillen auf Einrichtung einer Gemeinsamen Schule soll Rechnung getragen werden, wenn z.B. durch eine Befragung der Eltern das Bedürfnis festgestellt wird. Der Finanzierungs-vorbehalt der Kommunen soll entfallen, indem sich das Land verpflichtet, unabweisbare Mehrkosten zu erstatten, die den Kommunen bei der Einführung der Gemeinsamen Schulen entstehen. Mit diesen Festlegungen zieht der Programmentwurf Schlussfolgerungen aus den Schwächen des Schulgesetzes von 1994, nach dem die Kommunen auch bei nach-gewiesenem Bedarf die Einrichtung von Gesamtschulen verhindern konnten.

Freie Schulwahl durch Aufhebung der Schulbezirke?

Sofort ab 2008, also nach gewonnener Wahl, will die SPD eine stufenweise Einführung der Gemeinsamen Schule einleiten. Schulformübergreifende Lehrpläne und Bildungsstandards sollen analog zu denen der Integrierten Gesamtschulen entwickelt werden. Die gemeinsame Schule soll in § 5 NSchG als gleichberechtigte Schulform aufgenommen werden.
Die strategischen Vorstellungen enthalten aber auch Elemente, die die GEW ablehnt: Die Schulbezirke sollen generell aufgehoben werden, um – so der Programmentwurf – den Eltern eine freie Schulwahl zu ermöglichen. Zudem plant die SPD die „Kommunalisierung“ der Gemeinsamen Schule. Die Kommunalisierung schließt ein, dass Lehrkräfte zu Beamten der Kommunen werden. Kommunen sollen freie Hand bekommen, die regionale Schullandschaft neu zu ordnen. Diese Gestaltungsfreiheit soll ihr Interesse an der Gemeinsamen Schule hervorrufen.

Zwei-Säulen-Modell schreibt Trennung des Schulwesens fest

Für diese regionale Schullandschaft sieht das Bildungsprogramm ausdrücklich sogenannte Zwischenformen vor, also die Zusammenlegung von Haupt- und Realschulen zu Sekundarschulen. Dabei bezeichnet der Programmentwurf auch die Sekundarschulen als Gemeinsame Schulen und betont, dass sie auch parallel zu einem Gymnasium bestehen können.
Dies bedeutet nichts anderes, als dass die SPD ein zweigliedriges Schulsystem akzeptiert und die Idee der Integrierten Gesamtschule verlässt, in der alle drei Bildungsgänge integriert sind. Nach aller Erfahrung muss der gymnasiale Bildungsgang in eine integrierte Schule einbezogen sein, wenn nicht eine neue Trennung von höherem und niederem Bildungswesen auf unabsehbare Zeit festgeschrieben werden soll. Was ist es dann wert, wenn es im Programmentwurf an anderer Stelle heißt, Gemeinsame Schulen sollten entsprechend dem einschlägigen Urteil des Nds. Staatsgerichtshofs regional das dreigliedrige Schulsystem ersetzen können und schließen dann jeden Bildungsgang ein?
Aus Sicht der GEW ist es erfreulich, dass die SPD sich von Gabrielschen Schulstrukturvorstellungen teilweise abgewandt hat und Wege zu einer integrativen Schule sucht. Ohne das beharrliche Eintreten der GEW Niedersachsen gegen die Abschaffung der schulformunabhängigen Orientierungsstufe und für die Gesamtschulen hätte es diese Entwicklung wohl nicht gegeben. Die GEW hat Interesse mit der SPD über schwer- wiegende Differenzen (Kommunalisierung, Brückenjahr, Turboabitur, Assistenzkräfte, Selbstständige Schule, Output-Steuerung, Aufhebung der Schulbezirke) zu sprechen und ihr eine Änderung ihrer Plä-ne nahe zu legen. Wo immer im Programm der SPD Modernisierungsvorstellungen nach Art der CDU auftauchen, wird sie mit unserem energischen Widerspruch zu rechnen haben.

Die GEW lehnt die Stärkung des Schulleiters ab und fordert eine demokratische Schulverfassung Mitbestimmung statt Gehorsam

Kultusminister Busemann hat am 24. Januar den Regierungsentwurf zur „Einführung der Eigenverantwortlichen Schule“ vorgelegt. Der Entwurf unterscheidet sich nur wenig von dem in der Dezember-Ausgabe der EuW ausführlich vorgestellten Referententext.

Die SPD-Landtagsfraktion wird in das Februar-Plenum des Landtags den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Selbstständigkeit der Schulen“ einbringen, der in der Frage der Schulverfassung und bei den Rechten des Schulleiters bzw. der Schulleiterin deutliche Ähnlichkeiten mit der Vorlage des Regierung hat, hinsichtlich der Gewährung von pädagogischen Freiräumen aber auch Unterschiede aufweist.

Regierung und SPD wollen Stärkung des Schulleiters

CDU und FDP bleiben dabei: Sie wollen der Gesamtkonferenz das Recht nehmen, über alle wesentlichen Angelegenheiten zu entscheiden. Gemeinsame Beschlüsse zu wichtigen pädagogischen und schulorganisatorischen Fragen sollen ersetzt werden durch Entscheidungen des Schulleiters. In § 34 (Gesamtkonferenz) heißt es jetzt zwar, die Gesamtkonferenz sei „das Entscheidungsgremium der Schule, in dem alle an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken“. Im abschließenden Katalog werden aber die Kompetenzen der Konferenz stark eingeschränkt. Zum Referentenentwurf hinzugekommen ist allein das Recht, über Schulversuche und Grundsätze der Verteilung der Haushaltsmittel zu entscheiden. Die Begründung des Entwurfs stelltklar, was der Gesetzgeber will: „Der Kern der Neuregelung des § 34 ist die Abkehr von der Allzuständigkeit der Gesamtkonferenz in allen wesentlichen Angelegenheiten der Schule. An ihre Stelle ist ein abschließender Katalog von Aufgaben getreten. Die hier nicht genannten Aufgaben obliegen der Schulleiterin oder dem Schulleiter.“
Es bleibt also dabei: Der Schulleiter bzw. die Schulleiterin soll entscheiden. über Unterrichtsdifferenzierung, Fördermaßnahmen, Planung der Schulfahrten, Einführung alternativer Stundentafeln, schulinterne Fortbildungen, Einführung von Schulbüchern, unterrichtsfreie Sonnabende und vieles mehr.
Der Gesetzentwurf der SPD unterstützt ausdrücklich die von der CDU gewollte Übertragung von Zuständigkeiten an die Schulleitung und die Beschneidung der Rechte der Gesamtkonferenz und bietet somit in diesem Punkten keine Alternative. In einer Zusammenfassung des Fraktionsentwurfs heißt es: „Die Schulleiterinnen und Schulleiter (…) sollen die personal- und dienstrechtlichen Befugnisse wahrnehmen, die der Schule übertragen werden. Sie werden mit gewissen Abstrichen (z.B. Disziplinarbefugnisse) gleichsam Dienstvorgesetzte, die insbesondere mit einem Beurteilungsrecht ausgestattet werden können (§ 43).“ Die SPD will allerdings bis zum Abschluss des Modellversuchs ProReKo offen lassen, ob die Schulleiter/innen Lehrkräfte abordnen, versetzen und befördern dürfen. Auch für Einstellungen sollen sie nicht zuständig sein.
Wie bei der CDU soll die Zuständigkeit der Gesamtkonferenz durch einen Katalog begrenzt werden. „Wir sind an einigen Stellen gleicher Meinung“, bestätigt der SPD-Vorsitzende Wolfgang Jüttner Busemanns Schulverfassungsvorschläge.
Busemann äußert sich nach Vorlage des SPD-Entwurfs erfreut, „dass die Stärkung der Schulleiterinnen und Schulleiter und die Übertragung der dienstrechtlichen Befugnisse auf sie, nun auch von der SPD übereinstimmend so gewollt sei.“

Die GEW will eine demokratische Schule

In dieser Frage geht Busemann auf dem im Gesetzentwurf eingeschlagenen Weg zur Stärkung des Schulleiters allerdings zügiger voran. Mit Erlass vom 9. Januar 2006 überträgt er bereits in diesem Jahr wichtige dienstrechtliche Befugnisse auf die öffentlichen Berufsbildenden Schulen: Einstellungen (ab 1. März), Abordnungen, Versetzungen, Verlängerung und Verkürzung der Probezeit (ab 1. Mai), Beförderungen bis A 14 (ab 1. Juni). Es ist zu befürchten, dass die Leitungen zumindest die größeren Systeme der allgemein bildenden Schulen nach Verabschiedung des Regierungsentwurfs in nicht allzu ferner Zukunft desgleichen Dienstvorgesetzte werden. Dann ist in diesen Schulen die Abkehr von der demokratisch verfassten Schule vollständig vollzogen. Schulleiter und Schulleiterinnen sind Chefs des Schulpersonals, die über alle wesentlichen Angelegenheiten ihrer Schule zu bestimmen haben und auch für Personaleinstellungen zuständig sind.
Die GEW lehnt diese Entwicklungen ab. Sie will eine selbstständige Schule mit demokratischer Entscheidungsstruktur, mit guter Ausstattung und Unterstützung durch eine unbürokratische Schulbehörde. Die notwendige pädagogische Weiterentwicklung im Interesse der Schülerinnen und Schüler kann nur in einer Schule gelingen, die über wichtige pädagogische und schulorganisatorische Fragen demokratisch entscheidet. Hier müssen die an der Schule Beschäftigten, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern zusammenarbeiten. Gelingende pädagogische Reformarbeit kann nicht verordnet werden. Schule ist eben kein Betrieb und betriebswirtschaftliche Instrumente sind einer pädagogischen Qualitätsentwicklung nicht dienlich.
Es ist wichtig, dass die Gesetzentwürfe in den Schulen diskutiert werden und Kolleginnen und Kollegen sich in Briefen, Erklärungen oder Beschlüssen von Personalversammlungen dazu äußern. Ausführliche Informationen zu den Entwürfen findet man auf der Homepage der GEW. In vielen Orten finden Veranstaltungen der GEW zum Thema statt. Landesweite Aktionen werden derzeit vorbereitet. HENNER SAUERLAND

Die Schulgesetzentwürfe im Vergleich
Außer den im nebenstehenden Artikel beschriebenen Ähnlichkeiten weisen die beiden Entwürfe in einigen Punkten deutliche Unterschiede auf, auf die an dieser Stelle nur kurz eingegangen werden kann. Eine ausführliche Einschätzung wird für die kommende Ausgabe der EuW vorbereitet.
• In § 32 NSchG sieht der SPD-Entwurf vor, die Selbstständigkeit der Schulen so auszuweiten, dass unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften möglich werden.
• Die SPD fordert einen zweijährigen Rhythmus für die Überprüfung der schulischen Erfolge, bei dem Koalitionsentwurf ist ein jährlicher Turnus vorgeschrieben.
• Beide Entwürfe ermöglichen die Einrichtung von Schulbeiräten mit außerschulischen Personen. Während die Landesregierung fordert, die Schulen sollten dieses Empfehlungsgremium mit einem vorgeschriebenen Teilnehmer/innenkreis einrichten, sieht der Entwurf der SPD eine „Kann-Bestimmung“ vor. Auch soll die Zusammensetzung dieses Gremiums durch die Gesamtkonferenz bestimmt werden.
• Zusätzlich zu Gesamtkonferenz und Schulbeirat sollen Schulen nach Auffassung der SPD eine Schulkonferenz (§ 39) einrichten können, der die Gesamtkonferenz Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen kann. Der Schulkonferenz sollen Vertreter/innen der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten und der Schüler/innen angehören. Lehrkräfte müssen mindestens ein Drittel der Mitglieder stellen.
• Geht es nach den Vorstellungen der SPD, wird Schulleiter/innen zukünftig ihr Amt zunächst nur auf drei Jahre übertragen; erst dann erfolgt eine Übertragung auf Lebenszeit.
• Eine Änderung des § 63 gemäß SPD-Entwurf würde den Schulträgern die Möglichkeit eröffnen, zukünftig auch auf die Festlegung von Schulbezirken für den Grundschulbereich und damit auf das Lenken von Schülerströmen verzichten zu können.
• Die niedersächsische Schulinspektion erhält im SPD-Entwurf in § 121 die gesetzliche Grundlage.
• Anders als der Kabinettsentwurf sind im SPD-Entwurf keine Änderungen des Schulgesetzes für die Bereiche der wirtschaftlichen Betätigung von Schulen, des Sponsorings, des Einrichtens von so genannten „1-Euro-Jobs“ und der Verpflichtung zu Teilnahme an statistischen Erhebungen und Umfragen vorgesehen.

Text ist hier zum Download verfügbar

download





   
   
 GEW Niedersachsen   •  Berliner Allee 16   •  30175 Hannover  •  Tel. 0511 - 338040  •  Fax 0511 - 3380446