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24.04.2012
Entlastung für Schulleiterinnen
und Schulleiter bringt kleine
Verbesserungenn

23.04.2012
Impulse für gute Arbeit, gleiche
Bildungschancen und starken
Sozialstaat fehlen


19.04.2012
Urheberrecht und Digitalisate:
Schulleiter werden erneut unter
Druck gesetzt


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Schule und Recht

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Konferenzen


Konferenzen

Schulen können auch weiterhin Regelungen der alten Konferenzordnung nutzen
Die sogenannte Konferenzordnung ist zwar am 01.08.2007 außer Kraft gesetzt worden, den Schulen steht es aber laut MK frei, Regelungen dieser Ordnung in die Geschäftsordnungen der jeweiligen Konferenzen zu übernehmen. Anlässlich einer Anfrage der SPD im Landtag wurde weiterhin mitgeteilt, dass eine Fachkonferenz Verfahrenskriterien selbstbestimmt im Rahmen der pflichtgemäßen Aufgabenerfüllung und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen festlegen kann. Der Schulleiter bzw. die Schulleiterin kann auch ohne Konferenzordnung Fachkonferenzen einberufen, eine Verweigerung eines Termins durch die Schulleitung darf jedoch nicht willkürlich geschehen. In einem solchen Fall kann die Schulaufsicht hinzugezogen werden, die überprüft, ob eine Verweigerung der Terminierung rechtsmissbräuchlich ist. (Protokoll der 25. Plenarsitzung, Seite 3062f)









   
   
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