Unterrichtsbesuche des Schulleiters
Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 NSchG unterrichten und erziehen Lehrkräfte in eigener pädagogischer Verantwortung. Diese Garantie dient jedoch ausschließlich öffentlichen Interessen. Aus ihr ergibt sich kein grundsätzlich subjektives Abwehrrecht gegenüber Eingriffen des Dienstherren in die Unterrichtstätigkeit. Eine Lehrkraft hat deshalb auch einen Unterrichtsbesuch der Schulleiterin bzw. des Schulleiters zu akzeptieren. Im Falle von Beschwerden etc. darf sich der Schulleiter bzw. die Schulleiterin durch Unterrichtsbesuche ein eigenes Bild von der Lehrtätigkeit machen. Eine Stichprobenfunktion können solche Besuche nur ohne eine genaue Terminankündigung erfüllen. (OVG Lüneburg, 15.05.2009, AZ 5 ME 39/09)
Hospitationen von Erziehungsberechtigten im Unterricht
Im Niedersächsischen Schulgesetz gibt es keine ausdrückliche Regelung über Besuche von Erziehungsberechtigten im Unterricht. Hospitationen durch Eltern sind jedoch möglich, wie z. B. im Grundschulerlass geregelt wird. In den Grundsatzerlassen der Schulformen wird weiterhin geregelt, in welcher Weise dem Gedanken der konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus Rechnung getragen werden kann. Dies kann unter anderem durch Elternsprechtage, Elternabende, Informationsveranstaltungen oder Einzelberatungsgespräche geschehen. Darüber hinaus haben die Lehrkräfte gemäß § 96 Abs. 4 NSchG Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften, z. B. auf Elternabenden, zu erörtern. Nach Auffassung des MK können diese Gespräche ggf. sachlicher und praxisorientierter geführt werden, wenn den Erziehungsberechtigten die Gelegenheit gegeben wird, auch den Unterricht zu besuchen. Elternbesuche müssen jedoch zwischen den einzelnen Eltern und der Klassen- bzw. Fachlehrkraft abgesprochen werden, da die Lehrkraft die letzte Entscheidung darüber habe, ob eine bestimmte Unterrichtsstunde für einen Elternbesuch geeignet ist oder nicht. Ein grundsätzliches Ablehnen von Elternhospitationen ist ebenso wenig möglich wie ein Eingreifen der Eltern in den Unterricht.